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Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V.

Mit der neuen RLT-Richtlinie 01 auf der sicheren Seite

 

 

 

 

 

Sofern Normen und Richtlinien bei bestimmten Punkten keine eindeutigen Aussagen treffen, nur Empfehlungen aussprechen, bzw. nur Klassifizierungen angeben, werden mit der RLT-Richtlinie 01 konkrete Festlegungen getroffen. Damit besteht eine verlässliche Grundlage zur Auswahl von normungsgemäßen, energieeffizienten und hygienegerechten RLT-Geräten. Werden alle Vorgaben der RLT-Richtlinie 01 erfüllt und trägt das Gerät zudem ein Energieeffizienzlabel (Bild) nach dem Zertifizierungssystem des Herstellerverbandes, erhält das Gerät das Label „Regelkonformität“.

Diese Energieeffizienzzertifizierung wurde bereits im letzten Jahr in eine eigene Richtlinie gefasst und trägt den Titel "RLT-Richtlinie Zertifizierung". Die Energieeffizienzklassen A+, A und B tragen den nationalen und europäischen Gesetzen und Vorgaben Rechnung, wobei das Labeling-Verfahren und die Zertifizierung vom TÜV SÜD überwacht wird. Hierzu werden die Daten der Wärmerückgewinnung, der Motoren und Ventilatoren sowie der Auslegungssoftware des Herstellers überprüft und zertifiziert. Alle Richtlinien stehen auf der Homepage des Herstellerverbandes www.rlt-geraete.de zum Download bereit. (RM)