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Rauchabzugsanlagen: Anforderungen und Bemessungen nach DIN 18232 Teil 5

Wenn exakt gerechnet werden muss

    In Sonderbauverordnungen finden sich Regelungen für die Rauchableitung, um eine wirksame Unterstützung der Feuerwehr im Brandfall sicherzustellen. Gehen die Anforderungen an die Rauchableitung über die reine Unterstützung des Feuerwehrangriffs hinaus oder liegen Abweichungen zum Baurecht bezüglich öffentlich relevanter Schutzziele vor, dann reichen die Mindestanforderungen nach Sonderbauverordnung in der Regel nicht mehr aus. Dann ist eine Anlagenauslegung oder eine Rauchabzugsanlage nach DIN 18232 notwendig.

    Entrauchungssysteme nach DIN 18232 haben die Aufgabe, im Brandfall eine raucharme Schicht über dem Boden sicherzustellen. Dadurch sollen Sichtverhältnisse gewährleistet werden, die die Eigenrettung von Nutzern des Gebäudes sowie eine aktive Brandbekämpfung durch die Feuerwehr ermöglichen. Die Erzeugung von raucharmen Bereichen und die Ableitung der heißen Brandgase reduzieren zusätzlich die Brandfolgeschäden durch thermische Einwirkungen am Gebäude.

    Die Bemessung der Entrauchungsanlagen erfolgt nach:

    DIN 18232-2 für Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)

    DIN 18232-5 für Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)

    Maschinelle Rauchabzugsanlagen

    Ist durch die baulichen Gegebenheiten der Einsatz einer natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA) nicht möglich (z. B. mehrgeschossige Gebäude oder innenliegende Bereiche), so kommt eine maschinelle Rauchabzugsanlage (MRA) mit Entrauchungsventilatoren zum Einsatz. Diese werden aber nicht nur aus baulichen Gründen anstelle einer natürlichen Entrauchungsanlage vorgesehen – häufig spricht auch ein Investitionskostenvergleich für ein maschinelles Entrauchungssystem.

    Bei einer MRA erfolgt der Abtransport der Rauchgase mithilfe von geeigneten Entrauchungsventilatoren nach DIN EN 12101-3. In Abhängigkeit der verbrennenden Materialien bildet sich im Brandfall in kürzester Zeit toxischer Rauch. Aufgrund des thermischen Auftriebs staut sich das Rauchgas unterhalb der Decke und bildet ein Polster, das sich im weiteren Verlauf des Rauchs horizontal unter der Decke ausbreitet.

    Eine maschinelle Entrauchung verfolgt das Schutzziel, im unteren Bereich eine raucharme Schicht zu schaffen. Diese ermöglicht die Selbstrettung der sich im Gebäude befindenden Personen sowie die Durchführung von Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen durch die Feuerwehr. Über ausreichend dimensionierte Nachströmöffnungen (Nachströmgeschwindigkeit  1 m/s) wird aufgrund der Absaugung der heißen Rauchgase und des durch den Brand entstehenden Unterdrucks, im unteren Gebäudebereich ausreichend Frischluft eingebracht (siehe Bild1).

    Bemessung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

    Die Bemessung von maschinellen Rauchabzugsanlagen ist in der DIN 18232 Teil 5 festgelegt. Andere Bemessungs- und Auslegungsvarianten sind möglich, sofern diese begründet sind. Es empfiehlt sich, bereits in der Planungsphase die Methodik der Bemessung einer maschinellen Rauchabzugsanlage mit den baurechtlich relevanten Stellen (Brandschutzsachverständige, Behörden, örtliche Feuerwehr etc.) abzustimmen und zu koordinieren. Die nachfolgend aufgeführten Berechnungsschritte können daher nur als Vorschlag verstanden werden. Eine endgültige Festlegung ist in Konformität mit den geltenden Gesetzen und Normen in Übereinstimmung mit der zuständigen Behörde zu treffen.

    Anwendung der DIN 18232-5

    Eine Auslegung nach DIN 18232-5 kann erfolgen, wenn es sich bei dem zu entrauchenden Bereich um einen großflächigen Raum mit einer lichten Hohe von mindestens 3 m handelt und die Bemessungsgrundlagen der Norm erfüllt sind:

    Frühzeitige Aktivierung der MRA durch eine automatische Brandmeldeanlage oder unverzüglich durch ständig anwesendes, eingewiesenes Personal (z. B. Brandwachen);

    Mittlere Brandausbreitungsgeschwindigkeit bei einer Brandentwicklungsdauer von ca. 10 min bis zum Beginn der Löschmaßnahmen (Brandflache  80 m2);

    Eine ausreichend groß dimensionierte und gleichmäßig verteilte bodennahe Zuluftzuführung (Nachstromgeschwindigkeit  1 m/s);

    Unterteilung großer Räume in Rauchabschnittsflächen mittels Rauchschürzen (Standard  1 600 m2, erweiterbar auf max. 2 600 m2);

    Wärmefreisetzungsraten von Feststoffbranden (300 kW/m2 als Regelfall und 600 kW/m2) mit Rauchschichttemperaturen unterhalb eines Flash-Overs.

    Zunächst ist zur Dimensionierung der MRA die Bemessungsgruppe zu ermitteln. Hierbei handelt es sich um eine rechnerische Brandflache, welche von der Brandentwicklungsdauer und der Brandausbreitungsgeschwindigkeit abhängt (siehe Tabelle1).

    Die anzusetzende Brandentwicklungsdauer ist abhängig von dem zeitlichen Eintreffen der Feuerwehr. Sie beschreibt die Zeit von der Brandentstehung bis zum Beginn der Brandbekämpfung. Üblicherweise ist eine Zeit von 10 min anzusetzen. Bei sehr günstigen Randbedingungen (Werkfeuerwehr) kann die Zeit auf 5 min reduziert werden. Bei ungünstigen oder gar außergewöhnlichen Umständen ist der Wert auf 15 bzw. 20 min zu erhöhen.

    Die Brandausbreitungsgeschwindigkeit ist abhängig von der Brennbarkeit der Brandlast. Im Normalfall ist hier der mittlere Wert anzusetzen. Geringe Brandausbreitungsgeschwindigkeiten können bei brennbaren Stoffen in nicht brennbarer Verpackung angenommen werden. Große Brandausbreitungsgeschwindigkeiten sind anzusetzen, wenn Stoffe mit hoher Flammausbreitungsgeschwindigkeit vorhanden sind. Die ermittelte Bemessungsgruppe darf im Falle einer Sprinkleranlage um eine Stufe reduziert werden.

    Beträgt die Lagerguthöhe > 1,50 m, ist die ermittelte Bemessungsgruppe um eine Stufe zu erhöhen. Wurde Gruppe  5 bereits erreicht, so darf die Lagerguthöhe 1,50 m nicht überschreiten.

    Volumenstrombestimmung

    Der für den Rauchabschnitt (Standard  1 600 m2, erweiterbar auf max.  2 600 m2) abzuführende Rauchgas-Volumenstrom ist nach Tabellen zu ermitteln. In Abhängigkeit der Höhe der raucharmen Schicht, Wärmefreisetzungsrate und Bemessungsgruppe ist der Entrauchungsvolumenstrom darin vorgegeben. Die Norm unterscheidet hierbei zwei Wärmefreisetzungsraten (siehe Tabelle2):

    300 kW/m2

    600 kW/m2

    Der Rauchgasvolumenstrom muss über temperaturbeständige Entrauchungsventilatoren abgeführt werden. Zum Einsatz können nachfolgende Typen verwendet werden:

    Dachventilatoren

    Wandventilatoren

    Zentralventilatoren

    Zuluftnachströmung und Zuluftnachströmöffnung

    Eine funktionstüchtige Nachströmöffnung ist für den funktionierenden Betrieb einer maschinellen Rauchabzugsanlage unerlässlich. Die Zuluft muss bodennah innerhalb der raucharmen Schicht mit einer Strömungsgeschwindigkeit von max. 1 m/s einströmen. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass die Oberkante der Nachströmoffnung mindestens 1,0 m unterhalb des Rauchgaspolsters liegt. Haben die Nachströmöffnungen eine maximale Breite von 1,25 m, kann der minimale Abstand auf 0,5 m reduziert werden. Kann die Forderung im Hinblick auf die maximale Nachströmgeschwindigkeit nicht erfüllt werden, können in Absprache mit dem zuständigen Sachverständigen folgende Kompensationen möglich sein:

    Einbau offenporiger Prallplatten

    Reduzierung oder Verzicht von Brandlasten im Nachstrombereich

    Geringe Wirktiefe bzw. Auswirkung der Nachstromöffnung

    Rauchabschnittsflächen

    Die DIN 18232-5 setzt in ihrer Anwendung voraus, dass die zu entrauchenden Räume eine maximale Größe von 1 600 m2 aufweisen. Größere Raume sind mittels Rauchschürzen in maximal 1 600 m2 große Rauchabschnittsflachen zu unterteilen. Bei Erhöhung des Volumenstroms der Entrauchungsventilatoren kann die Rauchabschnittsflache auf bis zu 2 600 m2 vergrößert werden. Hierzu sind die Werte (Tabelle 2) ab einer Größe von 1 600 m2 für jede angefangenen 100 m2 um 10 Prozent zu erhöhen.

    Mittlere Rauchschichttemperatur und Temperaturklassen

    In Tabelle3 kann, unter Berücksichtigung der gleichen Parameter wie bei der Vorgehensweise zur Volumenstromermittlung (Tabelle2), die mittlere Rauchschichttemperatur in Grad Celsius abgelesen werden. Dieser Wert ist unter anderem für die Ermittlung der Anzahl der Absaugstellen sowie für das eventuelle Volumenstromkorrekturverfahren notwendig.

    Tabelle4 gibt die Temperaturkategorie der Entrauchungsventilatoren nach DIN EN 12101-3 wieder. Hier gelten die gleichen Projektierungsparameter wie in der Tabelle2 und 3. Diese Temperaturanforderungen gelten auch für alle notwendigen Zubehörteile der Entrauchungsventilatoren wie:

    Schalldämpfer

    Elastische Stutzen

    Schwingungsdämpfer

    Rohrverschlussklappen

    Ansaugdüsen

    etc.

    Volumenstromkorrekturverfahren

    In der täglichen Praxis bei Entrauchungsprojekten stellen die großen Entrauchungsvolumenströme alle Projektparteien vor große Herausforderungen. Das in der Norm angegebene Korrekturverfahren für die Reduzierung der Entrauchungsvolumenströme nach Tabelle2 kann dabei die oft notwendige Abhilfe schaffen. Hierbei finden die tatsachlich auftretenden Wärmeverluste der Rauchschicht ihre Berücksichtigung.

    Im Entrauchungsfall kommt es aufgrund der hohen Temperaturdifferenz zwischen Rauchgasschicht und der Umgebung zu einer hohen Wärmetransmission. Dieser Verlustwärmestrom hat eine Abkühlung des Rauchgaspolsters zur Folge. Aus der Abkühlung der Rauchgasschicht resultiert eine nicht zu vernachlässigende Reduktion des Rauchgasvolumens. Diese Reduzierung hat verminderte Anforderungen an den abzuleitenden Rauchgasvolumenstrom und die Temperaturanforderungen der Entrauchungsprodukte zur Folge.

    Der unter Berücksichtigung der Wärmeverluste reduzierte Volumenstrom errechnet sich nach:

    Dabei ist:

    mit:

    = Strahlungsfaktor = 0,031 (AR)

    = Mittlere Rauchschichttemperatur nach Tabelle3 in absoluter Angabe (K), Wert + 273 K

    = Umgebungs- bzw. Zulufttemperatur [K] = 293 K

    = Rauchgasvolumenstrom (m3/s) nach Tabelle 2

    = Spezifische Wärmekapazitat des Rauchgases = .010 J/(kg K)

    = Wärmedurchgangskoeffizient des in der Rauchschicht liegenden Bauteils (W/(m2 K))

    = Fläche des in der Rauchschicht liegenden Bauteils (m2)

    = Rauchabschnittsfläche (m2)

    Anzahl der Absaugstellen

    Als Absaugstellen sind im Sinne der Norm alle Absaugstellen in einer Entrauchungsleitung und direkt wirkende Entrauchungsventilatoren (z. B. Dach- und Wandventilatoren mit direkter Ansaugung) zu verstehen. Die Anzahl der notwendigen Absaugstellen kann Tabelle5 entnommen werden. Hier kann, unter Berücksichtigung der Dicke der Rauchschicht an der Absaugstelle und der mittleren Rauchschichttemperatur der maximal zulässige Rauchgasvolumenstrom abgelesen werden. Die Dicke der Rauchschicht an der Absaugstelle ergibt sich gemäß Bild2, die mittlere Rauchschichttemperatur ist Tabelle3 zu entnehmen. Zwischen den Entrauchungsöffnungen sind Mindestabstande einzuhalten. Die vorgegebenen Abstände beziehen sich auf den Abstand der jeweiligen Außenkanten. Der Mindestabstand (m) errechnet sich nach:

    mit:

    = Rauchgasvolumenstrom der Absaugstelle (m3/h)

    Einbau von Entrauchungsventilatoren

    Der Einbau wird im VDMA  Einheitsblatt 24177 beschrieben. Es stehen drei unterschiedliche Aufstellarten zur Verfügung.

    Aufstellung des Entrauchungsventilators außerhalb des Rauchabschnitts und außerhalb des Gebäudes (Bild3).

    Aufstellung des Entrauchungsventilators außerhalb des Rauchabschnitts, innerhalb von Gebäuden im ausreichend belüfteten Raum (Bild4).

    Aufstellung des Entrauchungsventilators innerhalb des Rauchabschnitts (Bild5).

    Entrauchungsventilatoren müssen grundsätzlich zur Kompensation der Wärmeausdehnung über temperaturbeständige und elastische Stutzen (mit Eignungsnachweis) an das Leitungsnetz angeschlossen werden. Dachventilatoren, welche auf Dachsockeln montiert werden, und Wandventilatoren ohne Kanalanschluss sind hiervon ausgenommen:

    Lüftung mit Entrauchungsventilatoren

    Entrauchungsventilatoren mit Doppelfunktion können neben der Entrauchung im Brandfall auch zur Lüftung des Gebäudes verwendet werden. Der Lüftungsbetrieb kann regelbar ausgeführt werden. Die Regelung erfolgt beispielsweise durch:

    Frequenzumrichter (FU) mit Sinusfilter

    Polumschaltbare Motoren

    Im Entrauchungsfall muss Nachfolgendes gewährleistet sein:

    Einschalten des Ventilators

    Überbrückung der thermischen und elektrischen Überwachungselemente

    Betrieb des Entrauchungsventilators in der projektierten Drehzahl

    Sicherstellung des Betriebs durch Verhinderung von unbefugtem Ausschalten

    Wartung

    Zur permanenten Sicherstellung der Funktionsfähigkeit im Brandfall sind Rauchabzugsanlagen und deren Komponenten in regelmäßigen Abständen Funktionsprüfungen und Wartungen zu unterziehen. Für die fristgerechte Durchführung von Funktionskontrollen sowie Prüfungen und Wartungen ist der Betreiber der Anlage verantwortlich. Die Wartungsarbeiten sind dabei durch Fachfirmen mit entsprechend qualifiziertem Personal durchzufuhren.

    In Abhängigkeit von Verschleiß, Produktlebensdauer oder Betriebsstunden sind beispielsweise die Lager im Antriebsmotor eines Entrauchungsventilators nachzufetten oder komplett auszuwechseln. Hierbei können Systeme zur Zustandsdiagnostik der Motorlager (Bild6 und Bild7) einen wichtigen Beitrag leisten, um Lagerschäden frühzeitig zu erkennen.

    Zusätzlich lassen sich mit Systemen zur Lagerüberwachung die Betriebssicherheit der maschinellen Rauchabzugsanlage deutlich erhöhen sowie die Wartungskosten durch einen Austausch der Motorlager, der lediglich in Abhängigkeit der tatsachlichen Lagerzustände erfolgt, deutlich reduzieren.

    www.heliosventilatoren.de

    Thomas Volle,

    Produktmanagement TGA, Helios Ventilatoren, Villingen-Schwenningen

    EBM-PApst: Membran schützt Elektronik

    Eine von ebm-Papst entwickelte Membran schützt elektronische Bauteile von Ventilatoren selbst in Umgebungen mit häufigen Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen vor Korrosion und damit vor dem Ausfall. Die bewegliche Membran gleicht Druckschwankungen aus, die z. B. durch schnelle Temperaturwechsel entstehen. Das Gehäuse ist hermetisch geschlossen und hält hoch dynamischen Temperaturwechseln von – 40 bis + 70 °C stand. Die Elektronik selbst ist zusätzlich hochdruckreiniger- und staubfest ausgeführt und erfüllt somit die Anforderungen an die Schutzart IP 69 K. Bei den kompakten RadiCal DC-Radialventilatoren ist der EC-Außenläufermotor im Laufrad integriert. Es bildet mit der aerodynamisch angepassten Einströmdüse eine Einheit. Über ein 0  10 V-Signal kann die Drehzahl stufenlos gesteuert werden. Die elektronische Kommutierung und das Statordesign bewirken eine geräuscharme Magnetisierung mit einer hohen, akustisch nicht wahrnehmbaren Taktfrequenz.

    www.ebmpapst.com

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