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Zertifikate für alle?

Ein Schreckgespenst geht um die EU-Verordnung 303/2008. Sie legt die Mindestanforderungen an Unternehmen und Personal fest, die mit bestimmten fluorierten Kältemitteln umgehen wollen. Bekommt nun jeder Sanitär- und Heizungsanschrauber nach ½-tägigem Crashkurs seine Lizenz zum Kältemittelpanschen von EUs Gnaden, um mal in diesem Bereich sein Glück zu versuchen? Sicher ist die Formulierung etwas überzogen, dennoch machen solcherlei Befürchtungen derzeit die Runde.

Die besagte EU-Verordnung, die am 3. April im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, sieht vier Qualifizierungskategorien für fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten vor. Die niedrigste Kategorie IV ist für Leute, die lediglich Dichtheitsprüfungen ausführen und nicht in den Kältemittelkreislauf eingreifen. Die nächste Kategorie III ist eher auf reine Entsorgungsbetriebe zugeschnitten.

Zertifikatsinhaber der Kategorien I und II dürfen bis auf zwei Ausnahmen für Kategorie II alle Arbeiten zur Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartung von Wärmepumpen, Kälte- und Klimaanlagen ausführen, die mit fluorierten Kohlenwasserstoffen als Kältemittel arbeiten. Beschränkungen für die niedrigere Kategorie II gibt es bei den Füllmengen, die 3 kg und bei hermetischen Anlagen 6 kg fluorierte Kältemittel nicht übersteigen dürfen, sowie bei der Dichtheitsprüfung, dass nicht in den Kältemittelkreislauf eingegriffen werden darf. Die Kategorie II ist also die Steilvorlage für SHK & Co.

Etwas entspannter sieht das Reiner Bertuleit, Landesinnungsmeister von Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, der auf den Norddeutschen Kälte-Fachtagen in Springe einen Vortrag zu diesem Thema hielt. Die Anforderungen an die Kategorie II seien schon so umfangreich, dass sich diese ein Handwerker von einem fremden Gewerk kaum in einem 2-tägigen Dekra-Lehrgang oder vergleichbaren Veranstaltungen aneignen geschweige denn seine Fähigkeiten in der theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen könne.

Die Anforderungen für Kategorie I sieht Bertuleit durch die Ausbildung als Kälteanlagenbauer erfüllt. Die Zertifizierung sollte also nur eine Formsache sein. Darauf müsste in der nächsten Zeit der Verband hinarbeiten.

Was auf die Kältefachbetriebe und die Anwärter für den Umgang mit fluorierten Kälte­mitteln zukommt, damit beschäftigen sich unser Beitrag über die F-Gase-Verordnung und die Verordnung 303/2008 ab Seite 16 sowie die Fragen aus der Praxis auf Seite 20.

Ihr

Uwe Bolz