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Das sollten Sie wissen …

Aprilscherz

Kennzeichnung von Anlagen mit Schockbildern“

Auflösung In der April-Ausgabe der KK berichteten wir über die neue Pflicht zur Kennzeichnung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen. Zusätzlich zur bekannten Aufschrift mit der Warnung vor fluorierten Treibhausgasen werde jetzt ein sogenanntes Schockbild gefordert, welches dem Benutzer die Folgen der Emission klimawirksamer Spurengase bildlich verdeutlicht“. Bekanntlich sollte man nicht alles glauben, was im April unter Fragen aus der Praxis“ veröffentlicht wird, so auch diese Meldung. Es gibt also zurzeit keine Pflicht, Kälteanlagen mit derartigen Bildchen zu dekorieren, aber wer weiß schon, was die Zukunft bringt?

Kältemittel

Marktsituation für R404A

Frage In diesen Tagen war in den Newstickern der Fachzeitschriften zu lesen, dass ein Kältemittelhersteller ab 2018 kein R404A und R507A mehr verkaufen wird und dass ein anderer Hersteller aktuell die Preise deutlich erhöht. Kann ich im nächsten Jahr etwa kein R404A mehr kaufen?

Antwort Wir haben an dieser Stelle schon mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die Kältemittel mit hohem GWP-Wert wahrscheinlich in absehbarer Zeit verknappen werden. Wann und in welchem Maße das geschieht, ist unter anderem auch eine Entscheidung des Kältemittelherstellers. Hintergrund der ganzen Situation sind natürlich die Vorgaben der F-Gase-Verordnung. Laut Verordnung (EU) Nr.  517/2014 sind Kältemittel mit einem GWP-Wert ab 2500, beispielsweise R404A, als Frischware erst ab 2020 verboten. Allerdings müssen die Hersteller und Importeure der Kältemittel auch den Phase-Down einhalten und der sieht für das Jahr 2018 eine Reduktion der GWP-gewichteten Kältemittelmengen auf 63 Prozent des Wertes von 2015 vor.

Die Hersteller oder Importeure stehen jetzt vor der Wahl, ob sie die gleichen Kältemittel wie bisher, nur eben 30 Prozent weniger, importieren bzw. produzieren oder ob sie einfach auf Kältemittel mit hohem GWP verzichten und dafür mehr Stoffe mit niedrigerem GWP auf den Markt bringen.

Nehmen wir an, ein Kältemittelhersteller hat eine Quote, nach der er im Jahr 2015 GWP-gewichtet fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 1 Mio. t CO2-Äquivalenten auf den Markt bringen durfte. Das entsprach im Jahr 2015 einer Menge von 255 t des Kältemittels R404A oder 700 t des Kältemittels R134a. In den vergangenen beiden Jahren spielte das noch keine große Rolle. Da es noch nicht zu einer ernsthaften Verknappung der Kältemittel gekommen ist, konnten die Hersteller noch alles produzieren, was der Markt verlangt. Zum nächsten Jahreswechsel sieht die Situation aber anders aus. Dann wird die Menge der fluorierten Treibhausgase, die in Verkehr gebracht werden dürfen, auf 63 Prozent reduziert und das dürfte sicherlich zu einer Verknappung führen. Der Hersteller in unserem Beispiel steht jetzt vor der Wahl. Er kann mit seiner Quote 160 t R404A, 440 t R134a oder 450 t R449A produzieren. Die Folge ist klar. Sofern der Hersteller weiterhin R404A produziert, wird der Preis stark ansteigen. Es ist also höchste Zeit, sich mit dem Abschied von R404A auseinanderzusetzen. Bereits im nächsten Jahr könnte dieses Kältemittel nicht mehr im notwendigen Umfang verfügbar sein.

Klimatechnik

Außenluftzufuhr für Splitklimageräte

Frage Was ist bei einem direkten Frisch- oder Außenluftanschluss an ein Splitklima-Deckenkassettengerät zu beachten?

Antwort Die kontrollierte Zufuhr von frischer und (teil-) aufbereiteter Außenluft ist für das Wohlbefinden und die Gesundheitsvorsorge der Personen, die sich in diesen Räumen aufhalten, von großem Nutzen: Bei einer kontinuierlichen Zuführung von sauerstoffreicher Luft wird der CO2-Gehalt in der Atemluft erheblich reduziert werden. Die hier zu beachtenden Normen und Richtlinien (z. B. DIN EN 13779 und weitere) geben für den personenbezogenen Außenluftvolumenstrom in Büroräumen einen unteren Standardwert von 45 m3/h und Person an. Außerdem kann gleichzeitig – insbesondere von November bis April – durch Frischluftzufuhr die Belastung der Raumluft mit gesundheitsschädigenden Mikroorganismen wie z. B. Bakterien und Schimmelpilzsporen messbar verringert werden.

Die Hersteller von (Multi-) Splitklima-Deckenkassettengeräten geben in ihren Planungsdokumentationen zum einen die notwendigen Zubehör-Bauteile, aber auch den maximal zuführbaren Außenluftvolumenstrom an. Diese Vorgaben sind durch den Anlagenbau zwingend zu berücksichtigen! Im Hinblick auf diesen Außenluft-Volumenstrom pro Gerät findet man bei zufällig ausgewählten Herstellern Angaben im Werte-Bereich zwischen 10 bis 20 Prozent des Zuluft-Volumenstromes. Diese Vorgaben sollten nicht überschritten werden, da sonst möglicherweise Zugluft-Erscheinungen oder Geräuscherhöhungen zu befürchten sind. Auch wird eine höhere Kühlerleistung als im reinen Umluftbetrieb entstehen.

Um nun die zuerst erwähnten Vorteile im Hinblick auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Nutzer dauerhaft und vor allem während des Betriebs der Klimageräte nutzbar zu machen, sind in der Hygiene-Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 (bisher Ausgabe 2012, neueste Fassung im Entwurf Januar 2017) klare Festlegungen getroffen worden. Wenn es insbesondere um die Aspekte der Planung und Systemgestaltung geht, dann werden dort u. a. folgende Aspekte festgelegt:

Positionierung des Außenluftdurchlasses, mindestens 3 m über Erdgleiche,

Durchlasselement bestehend aus Lamellen zum Schutz vor eindringender Feuchtigkeit sowie Drahtgitter als Kleintier-Schutz,

Orientierung in den Himmelsrichtungen möglichst Richtung Nord, Nordost und nicht in Richtung von besprühten- oder Nassrückkühlwerken,

Mindest-Filterklasse F7 als wirksame Filterstufe.

Gerade zur Erfüllung der Anforderung aus dem letzten Punkt soll an dieser Stelle noch einmal dargelegt werden, dass in der o. g. Hygienerichtlinie festgelegt wurde, dass für Splitklima-Deckenkassettengeräte – als sogenannte dezentrale Endgeräte – die gleichen hygienischen Anforderungen gelten wie für zentrale raumlufttechnische Anlagenkomponenten. Dafür wiederum wird als Qualität für die Zuluft-Filtrierung die bisherige Filterklasse F7 festgelegt.

Diesem Anspruch genügen jedoch nicht die Standard-Luftfilter, die von den Herstellern in den allermeisten Deckenkassettengeräten verbaut werden. Denn die Hersteller gehen davon aus, dass es sich bei der angesaugten wie auch bei der zugeführten Luft um die gleiche Luftqualität handelt wie die im Aufenthaltsbereich der Personen vorhandene Stoffmenge. Wenn nun mit Verunreinigungen (Pollen, Flugstaub usw.) belastete Außenluft in das Klimagerät beigemischt werden soll, so muss diese Luftmenge auf das Raumluft-Qualitätsniveau hin vorgereinigt werden. Als technische Lösungsansätze bieten die Hersteller von lufttechnischen Komponenten Units aber auch Einzelbauteile an, die im Wesentlichen aus einer F7-klassifizierten Filterbox, einer Ventilatoreinheit, einem Schallbedämpfer, ggf. einem Vorheizregister, sowie weiterem Zubehör bestehen.

Ist es aber so, dass der Außenluftstrom einen Summenwert von 1000 m3/h übersteigt, so muss nach den Anforderungen der aktuell geltenden Ökodesign-Richtlinie eine Form der Wärmerückgewinnung angewendet werden. Auch dafür stellen u. a. die Hersteller von Splitklimasystemen effiziente Systemlösungen zur Verfügung, die gleichzeitig die Funktionen Luftfiltern, Luftförderung und Vorkonditionierung erfüllen.

Zur Planung, aber auch zum Betrieb und zur ordnungsgemäßen Wartung dieser Klima- und raumlufttechnischen Anlagen bietet die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik das Seminar T16 (Lüftungs- und Klimasysteme; Grundlagen, Aufbau, Gestaltung, Effizienz und Optimierung) sowie die Hygiene-Qualifikationen nach VDI 6022 zum weiteren Erkenntnisgewinn an.

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