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Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg

Auszubildende können im Anschluss an Teil 1 der Gesellenprüfung die Zertifizierung nach Kat. IV erhalten.

Die Praxis hat gezeigt, dass es für die betrieblichen Abläufe und die Ausbildung sinnvoll und hilfreich wäre, wenn die Auszubildenden nach dem zweiten Lehrjahr und Abschluss der Gesellenprüfung Teil 1 und der Überbetrieblichen Lehrunterweisungen GKK (Grundfertigkeiten der Verbindungstechniken in der Kälte- und Klimatechnik) und KK2 (Umwelt und Ökologie in der Kälte- und Klimatechnik) nach Kategorie IV zertifiziert werden könnten. Damit dürften sie die Dichtheitskontrolle an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen (ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf) weitgehend selbständig durchführen und die Protokolle unterschreiben.

Die strikte Auslegung der ChemKlimaschutzV lässt dies nicht zu, da auch für die Kategorie IV eine abgeschlossene handwerklich-technische Ausbildung gefordert wird. Die Landesinnung Kälte-Klima-Technik bat daher das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu prüfen, ob die Zertifizierung von Auszubildenden möglich ist. Die Frage wurde im ‚Ausschuss Fachfragen Vollzug des Arbeitskreises der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit‘ (BLAC-AS FV) erörtert. Man kam zu dem Ergebnis, dass die Verantwortung für die Vergabe der Zertifikate bei den Handwerksinnungen bzw. Handwerkskammern liegt und dass aus fachlicher Sicht keine Einwände gegen die Vergabe der Zertifikate erhoben werden.

www.landesinnung-kaelte-klima.de

(DR)