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Emissionen fluorierter Treibhausgase in Deutschland

Ausgangsdaten und Berechnungsmethoden für die Kälte- und Klimatechnik

    Emissionsberichterstattung in Deutschland

    In Deutschland gibt es über vierzig Anwendungsbereiche von F-Gasen, deren Inventar­erhebung in einer vom IPCC vorgegebenen Gliederung erfolgen muss. Bei Kälte- und Klimaanlagen muss eine Unterteilung in sechs Untergruppen vorgenommen werden: Haushaltskälte, Gewerbekälte, Transportkälte, Industriekälte, stationäre Klimaanlagen und mobile Klimaanlagen. Wegen der Vielfalt der Anlagenarten und -größen in diesen Untergruppen ist für die Emissionsberechnung eine weitere Differenzierung erforderlich. So ist beispielsweise bei mobilen Klimaanlagen zwischen Fahrzeugklimaanlagen in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Nutzfahrzeugen, Bussen, Landmaschinen, Schienenfahrzeugen und Schiffen zu unterscheiden.

    Für jeden Anwendungsbereich müssen die in Deutschland während der Herstellung, des Betriebs bzw. der Anwendung und der Entsorgung anfallenden Mengen der klimawirksamen Einzelstoffe, die Emissions­faktoren und die jeweiligen Emissionen berichtet werden. Wie das Umweltbundesamt die für die Emissionsberichterstattung geforderten Meldegrößen ermittelt, lässt sich anhand des für Pkw-Klimaanlagen verwendeten Kältemittelmodells5 erläutern:

    1.Für die Berechnung der bei der Produktion von Pkw-Klimaanlagen eingesetzten Kältemittelfüllmengen ist die Anzahl aller während eines Berichtsjahres im Inland produzierten Pkw zu berücksichtigen. Diese wird jährlich vom Verband der Automobilindustrie (VDA) veröffentlicht. Im Jahr 2009 be­-trug die Inlandsproduktion 4964 523 Pkw6. Basierend auf Herstellerangaben für verschiedene Fahrzeugtypen und Befragung von Branchenexperten werden außerdem jährlich die durchschnittliche Ausrüstungsquote mit Klimaanlagen sowie die durchschnittliche Kältemittelfüllmenge der im Inland produzierten Pkw mit Klimaanlagen ermittelt. Im Jahr 2009 betrug die Ausrüstungsquote 98,67 Prozent und die durchschnittliche Füllmenge 684 g/Stück. Durch Multiplikation dieser Daten ergibt sich die Kältemittelmenge, die im Jahr 2009 in die Klimaanlagen der Pkw-Inlandsproduktion gefüllt wurde. Mithilfe eines international anerkannten und mit Branchenexperten abgestimmten Emissionsfaktors in Höhe von 2 g/Stück, der dem spezifischen Kältemittelverlust bei der Erstbefüllung der Klimaanlage entspricht, lassen sich damit die Herstellungs- bzw. Befüllungsemissionen berechnen.

    2.Basis für die Berechnung des Kältemittelbestands in den Klimaanlagen der in Deutschland gemeldeten Pkw ist die Anzahl der Pkw-Neuzulassungen nach Herstellern und Modellen in einem Berichtsjahr. Diese Zahlen werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht und lagen im Jahr 2009 bei insgesamt 3807175 (aus inländischer Produktion sowie importierte Pkw). Wie bei der Berechnung der Herstellungsemissionen erläutert, werden die durchschnittliche Ausrüstungsquote und die durchschnittliche Kältemittelfüllmenge auf der Grundlage von Herstellerangaben für verschiedene Fahrzeugtypen und einer Befragung von Branchenexperten ermittelt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Ausrüstungsquoten und die Füllmengen der inländisch produzierten Fahrzeuge von denen importierter Pkw abweichen. Die aus diesen Daten berechnete Kältemittelmenge entspricht der neu zum vorhandenen Bestand hinzukommenden Menge. Abzüglich der Abgänge vom inländischen Bestand durch Außerbetriebnahmen von Pkw und Entsorgung des in den Klimaanlagen befindlichen Kältemittels erhält man so den Kältemittelbestand des entsprechenden Berichtsjahres. Die Anwendungs- bzw. Bestandsemissionen ergeben sich durch Multiplikation dieses Kältemittelbestands mit dem Emissionsfaktor der Anwendung für Pkw-Klimaanlagen, der dem durchschnittlichen jährlichen Kältemittelverlust entspricht. Der Emissionsfaktor berücksichtigt neben den eigentlichen Emissionen aufgrund von Undichtigkeiten der Pkw-Klimaanlage, z. B. durch die Wellendichtung und durch Schläuche, auch die Emissionen, die bei Unfällen und Reparaturen auftreten. Er schließt in Deutschland auch die Verluste beim Service in der Werkstatt ein. Vom IPCC werden Standardwerte zwischen zehn bis 30 Prozent7 für den Anwendungsemissionsfaktor empfohlen. Für die Berichterstattung in Deutschland rechnet das Umweltbundesamt mit einem Emissionsfaktor von zehn Prozent.

    3.Nach den IPCC-Richtlinien wird die zu entsorgende Menge unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Lebenszeit der Anlage berechnet. Für Pkw beträgt die durchschnittliche Lebenszeit zwölf Jahre. So ist die in einem Jahr (n) aus Pkw-Klimaanlagen zu entsorgende Kältemittelmenge nach der IPCC-Berechnungsmethode gleichzusetzen mit der im Jahr (n-12) neu zum Bestand hinzugekommenen Kältemittelmenge aus den Klimaanlagen neuzugelassener Pkw. Die bei der Entsorgung anfallenden Emissionen werden mithilfe eines spezifischen Emissionsfaktors der Entsorgung berechnet. Die IPCC-Richtlinien geben für den Kältemittelverlust bei der Entsorgung einen Bereich von 40 bis 75 Prozent der Füllmenge vor. Der in Deutschland verwendete Emissionsfaktor ist mit einem Wert von 30 Prozent im internationalen Vergleich sehr klein und berücksichtigt nicht nur die beim Absaugen des Kältemittels aus der Klimaanlage auftretenden Verluste, sondern z. B. auch die Kältemittelmengen, die im Kältemittelöl verbleiben, sowie die Emissionen, die bei der Zerstörung des Kältemittels in einem Entsorgungsunternehmen auftreten.

    Die Emissionsberechnung in den anderen Anwendungsbereichen der Kälte- und Klimatechnik erfolgt über ähnliche Kältemittelmodelle. Dies ist aus folgenden Gründen notwendig:

    • In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern kein Kälteanlagenregister, auf das zugegriffen werden könnte.
    • Nach Angabe des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA)8 waren im Jahr 2008 etwa 121,3 Millionen Kälte- und Klimaanlagen in Deutschland installiert. Der größte Teil der Anlagen waren Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie mobile Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Die Anzahl von Supermarktkälteanlagen, Industrie-Kältesystemen und Anlagen der Nahrungsmittelindustrie betrug über 1 Millionen. Aufgrund dieser großen Anlagenanzahl ist eine anlagenspezifische Datenerhebung, wie sie für Anwendungsbereiche mit einer kleinen Anlagenzahl (z. B. SF6-Einsatz in Magnesiumgießereien) üblich ist, nur mit großem Aufwand möglich.
    • Für nahezu alle der vom Umweltbundesamt zu berichtenden Meldegrößen gibt es keine ausreichend detaillierten statistischen Erhebungen.

    Nach Ermittlung aller Daten (Auswertung statistischer Erhebungen, Direktbefragungen, Modellberechnungen) muss das Umweltbundesamt alle Meldegrößen für die Emissionsberichterstattung zu festgelegten Terminen berichten: Alle Daten müssen bis zum 1. September des Folgejahres in die Datenbank der Emissionsberichterstattung eingegeben und bis zum 15. Januar des folgenden Jahres an die Europäische Kommission bzw. bis zum 15. April an das Klimasekretariat der Vereinten Nationen übermittelt worden sein. Das heißt, die Datenerhebung für das Berichtsjahr 2009 musste am 1. September 2010 abgeschlossen sein. Die vom Umweltbundesamt ermittelten Emissionsdaten Deutschlands wurden am 14. Januar 2011 auf der Seite der Europäischen Umweltagentur EEA9 veröffentlicht.

    Die vom Umweltbundesamt durchgeführte Inventarerhebung fluorierter Treibhausgase für das Berichtsjahr 2009 lieferte folgende Ergebnisse:

    • In Deutschland emittierten im Jahr 2009 15,61 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (Mt CO2-Äq.) fluorierte Treibhausgase;
    • Mit 77 Prozent hatten die HFKW (11,95 Mt CO2-Äq.) den größten Anteil an diesen Emissionen, gefolgt von 21 Prozent SF6Emissionen (3,22 Mt CO2-Äq.) und 3 Prozent FKW-Emissionen (0,43 Mt CO2-Äq.);
    • Die Kälte- und Klimatechnik war 2009 mit 10,05 Mt CO2-Äq. für insgesamt 64 % aller F-Gas-Emissionen verantwortlich, im Jahr 1995 waren es nur 3 Prozent (0,41 Mt CO2-Äq.);
    • Die Kältemittelemissionen des Jahres 2009 setzten sich aus 0,02 Mt CO2-Äq. Herstellungsemissionen, 7,82 Mt CO2-Äq. Bestandsemissionen und 2,21 Mt CO2-Äq. Entsorgungsemissionen zusammen;
    • Diese Zunahme und Verteilung ist typisch für ein hochentwickeltes und industrialisiertes Land wie Deutschland und verhält sich analog zu den Entwicklungen in anderen Industrieländern (USA, Frankreich, Österreich). Bild 1 zeigt die Entwicklung der nationalen F-Gas-Emissionen für die wichtigsten Anwendungsbereiche.

    Daten des Statistischen Bundesamtes

    Die statistische Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe basiert auf dem Umweltstatistikgesetz (UStatG)11 und wird vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern der Länder bundesweit bei etwa 12 500 Befragten durchgeführt. Die Erhebung richtet sich an Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und die bestimmte klimawirksame Stoffe (Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu sechs Kohlenstoffatomen) herstellen, ein- oder ausführen oder in Mengen von mehr als 20 kg pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden. Dabei wird zwischen einer Verwendung als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen, als Treibgas in Aerosolen und als sonstiges Mittel für die übrigen Verwendungszwecke unterschieden. Das Statistische Bundesamt wertet die erhobenen Daten nach dem Verwendungszweck des klimawirksamen Stoffes und den Wirtschaftszweigen (WZ)12 der Unternehmen aus und veröffentlicht die Verwendungsmengen in Ergebnisberichten13.

    Die für ein Berichtsjahr erhobenen Daten und Ergebnisse der vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe stehen jeweils am Ende des Folgejahres zur Verfügung, d. h. erst nach dem für das Umweltbundesamt geltenden Stichtag, dem 1. September.

    Eine Zuordnung der Kältemittelverwendungsmengen zu den für die Emissions­berichterstattung des Umweltbundesamtes vom IPCC geforderten Untergruppen (z. B. Gewerbekälte, Industriekälte, stationäre oder mobile Klimaanlagen) anhand der Wirtschaftszweig-Gliederung des Statistischen Bundesamts ist nicht möglich. Es können auch keine Rückschlüsse über den spezifischen Anwendungsbereich (z. B. Wärmepumpe, Pkw-Klimaanlage oder Raumklimagerät) gezogen werden. Dies ist aber für die Emissionsberichterstattung des Umweltbundesamtes entsprechend den internationalen Anforderungen zwingend erforderlich, da für jeden Anwendungsbereich Emissionen kalkuliert werden müssen und für jede Anwendung unterschiedliche Emissionsfaktoren gelten.

    Für das Berichtsjahr 2009 befragte das Statistische Bundesamt über die statistischen Landesämter insgesamt 12 509 Unternehmen aus 61 Wirtschaftszweigen zu ihrem Umgang mit klimawirksamen Stoffen. Im Berichtsjahr 2009 meldeten 9122 (73 %) Unternehmen aus 42 verschiedenen Wirtschaftszweigen die Verwendung von HFKW und FKW als Kältemittel, als Treibmittel, als Treibgas oder als sonstiges Mittel. In den Berichtskreisumfang nach § 10 UStatG fielen jedoch nur 6237 Unternehmen, die die Verwendung von HFKW und FKW gemeldet hatten. 32 Prozent der Unternehmen (2885) verwendeten Mengen von 20 kg oder weniger HFKW und FKW. Diese gemeldeten Mengen wurden nicht statistisch ausgewertet und sind nicht in den vom Statistischen Bundesamt in den Ergebnisberichten veröffentlichten Verwendungsmengen enthalten (siehe Bild 2).

    Unter den Berichtskreis nach UStatG fielen insgesamt 6173 Unternehmen aus 41 Wirtschaftszweigen, die HFKW und FKW als Kältemittel verwendeten. 14 Unternehmen aus sechs Wirtschaftszweigen setzten HFKW und FKW in Mengen über 20 kg als Treibgas bei der Herstellung von Aerosolen ein, 14 Firmen aus acht Wirtschaftszweigen verwendeten klimawirksame Stoffe als Treibmittel bei der Herstellung von Kunst- und Schaumstoffen und 22 Unternehmen aus acht Wirtschaftszweigen verwendeten HFKW und FKW als sonstiges Mittel. Die Wirtschaftszweige mit den größten Verwendungsmengen als Kältemittel waren im Jahr 2009 die Wirtschaftszweige 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen), 28 (Maschinenbau), 43 (vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe), 45 (Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) und 33 (Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen).

    Nach einer Schätzung des Verbandes Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) gibt es in Deutschland etwa 2000 Kälte-Klima-Fachbetriebe. Diese Unternehmen gehören laut Angabe des Statistischen Bundesamtes zum Wirtschaftszweig 4322 (Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation). Die Statistischen Landesämter befragten 1855 Unternehmen dieses Wirtschaftszweiges, aber nur 1045 Firmen meldeten die Verwendung von HFKW und FKW. Verwendungsmengen von mehr als 20 kg eines Einzelstoffes HFKW bzw. FKW meldeten lediglich 862 Unternehmen, 18 Prozent der Unternehmen fielen wegen Verwendungsmengen von 20 kg oder weniger pro Einzelstoff nicht unter den Berichtskreis nach UStatG.

    In Deutschland gab es nach Angaben des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) im Jahr 2009 etwa 38300 Kfz-Meisterbetriebe, die zu ca. 20000 Unternehmen gehörten. Nach Schätzung des Verbandes bieten ca. 90 Prozent der Kfz-Meisterbetriebe Servicearbeiten an mobilen Klimaanlagen an. Von diesen zum Wirtschaftszweig 45 (Handel mit Kraftfahrzeugen sowie Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) gehörenden Unternehmen wurden im Jahr 2009 nur 6934 Unternehmen befragt und nur 3983 Unternehmen meldeten Verwendungsmengen von mehr als 20 kg pro Stoff und Jahr und fielen damit unter den Berichtskreis nach UStatG. 37 Prozent (2346) der Unternehmen dieses Wirtschaftszeichens, die HFKW und FKW verwendeten, setzten ausschließlich Mengen von 20 kg oder weniger pro Einzelstoff ein.

    Von den 362 befragten Unternehmen des Wirtschaftszweiges 33 (Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen) meldeten nur 224 Firmen die Verwendung von HFKW und FKW. 17 Prozent (38) dieser Unternehmen fielen aber nicht unter den Berichtskreis nach UStatG, da sie Mengen von 20 kg oder weniger pro Einzelstoff nutzten.

    Die in Bild 2 aufgeführten Unternehmenszahlen ausgewählter, für die Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe relevanter Wirtschaftszweige machen deutlich, dass die Anzahl der befragten Unternehmen und die Anzahl der unter den Berichtskreis nach § 10 UStatG fallenden Unternehmen zu gering ist, um die insgesamt in Deutschland verwendeten Mengen vollständig abzubilden.

    Diese qualitative Einordnung wird durch die ebenfalls vom Statistischen Bundesamt erhobenen Mengen aus der Herstellung, dem Import oder dem Export von HFKW und FKW bestätigt. Die nach UStatG erhobenen Verwendungsmengen von HFKW und FKW sind deutlich niedriger als die in Deutschland auf dem Markt verfügbaren Mengen. Bild 3 zeigt die für die Jahre 2008 und 2009 auftretenden Differenzen zwischen den gemeldeten Verwendungsmengen und den nach UStatG erhobenen Mengen aus Herstellung und Import abzüglich Export von HFKW und FKW. In Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten betrug die Differenz zwischen den nach UStatG erhobenen Verwendungsmengen und den vom Statistischen Bundesamt erhobenen, auf dem Markt verfügbaren Mengen an HFKW und FKW im Jahr 2009 23 Prozent (4,5 Mt CO2-Äq.) und im Jahr 2008 27 Prozent (6,06 Mt CO2-Äq.).

    Die Differenzmengen zwischen den auf dem Markt vorhandenen Mengen (Herstellung plus Import minus Export) an HFKW und FKW und den nach UStatG verwendeten Mengen müssen zu den erhobenen Verwendungsmengen addiert werden, wenn eine vollständige Abbildung der tatsächlich in Deutschland eingesetzten Mengen erstellt werden soll. Aus den oben dargelegten Zahlen zum Berichtskreisumfang nach UStatG muss gefolgert werden, dass die Differenzmengen den Verwendungsmengen der Unternehmen entsprechen, die nicht unter den Berichtskreis nach UStatG fallen. Es handelt sich demnach um Unternehmen, die weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigen und nicht zu ihren Verwendungsmengen befragt wurden sowie Unternehmen, die die Verwendung von 20 kg oder weniger HFKW und FKW pro Einzelstoff gemeldet haben und deren Verwendungsmengen nicht statistisch ausgewertet wurden.

    Die vom Umweltbundesamt berichteten und die vom Statistischen Bundesamt erhobenen Daten stimmen für die Anwendungsbereiche von HFKW und FKW als Treibmittel bei der Herstellung von Aerosolen, Kunst- und Schaumstoffen und als sonstiges Mittel überein. In diesen Anwendungsbereichen ist bedingt durch die geringe Anzahl an Unternehmen und die Unternehmensgrößen eine große Datensicherheit gegeben. Da es sich in diesen Anwendungsbereichen um größere Industrieunternehmen handelt, kann nahezu ausgeschlossen werden, dass Unternehmen nicht unter den Berichtskreis nach UStatG fallen.

    Anders sieht es bei der Verwendung als Kältemittel aus: wie oben erörtert wurde, wird nur ein Teil der Unternehmen, die HFKW und FKW als Kältemittel verwenden, vom Statistischen Bundesamt befragt. Das gilt vor allem für den Kfz-Bereich. Außerdem fällt etwa ein Drittel der Unternehmen, die die Verwendung von HFKW und FKW melden, nicht unter den Berichtskreis nach UStatG, weil sie 20 kg oder weniger pro Einzelstoff verwenden. Daraus kann gefolgert werden, dass die in Bild 3 dar­gestellten Differenzmengen weitgehend als Kältemittel eingesetzt werden. Eine Zuordnung der Differenzmengen zu bestimmten Wirtschaftszweigen oder gar spezifischen Anwendungsbereichen ist aufgrund der Daten des Statistischen Bundesamtes jedoch nicht möglich. Auch kann keine Aussage dazu gemacht werden, ob die Differenzmengen zur Befüllung neuer Kälte- oder Klimaanlagen oder zur Nachfüllung bestehender Anlagen verwendet wurden.

    Emissions- und Verwendungsdaten der Kälte- und Klimatechnik im Vergleich

    Ein Vergleich der vom Statistischen Bundesamt erhobenen Verwendungsmengen und der vom Umweltbundesamt berichteten Kältemittelemissionen ist nur bedingt und bei vollständiger Kenntnis aller erhobenen Mengen und Emissionen möglich. In Bild 4 sind die nach UStatG erhobenen Verwendungsmengen als Kältemittel den vom Umweltbundesamt berichteten Kältemittel­emissionen und Erstfüllmengen der Jahre 2008 und 2009 gegenübergestellt.

    Die vom Umweltbundesamt berichteten Herstellungs- und Entsorgungsemissionen können nicht mit Daten des Statistischen Bundesamtes verglichen werden, da Emissionen grundsätzlich nicht unter die Erhebung nach UStatG fallen und auch keine Erhebungsdaten für die in einem Berichtsjahr entsorgten Mengen vorliegen. Diesem Umstand wird in Bild 4 durch die Einfügung eines entsprechenden Platzhalters Rechnung getragen.

    Die nach UStatG erhobenen Kältemittelmengen zur Erstfüllung neuer und umgerüsteter Anlagen und die erhobenen Nachfüllmengen zur Instandhaltung bestehender Anlagen können nicht direkt mit den vom Umweltbundesamt berichteten Kältemittel­erstfüllmengen und Bestandsemissionen aus Kälteanlagen verglichen werden. Hier

    müssen die in Bild 3 dargestellten zusätzlich vorhandenen Differenzmengen zwischen den auf dem Markt vorhandenen Mengen (Herstellung plus Import minus Export) und den nach UStatG erhobenen Verwendungsmengen berücksichtigt werden. Es sind also die Differenzmengen von 6,06 Mt CO2-Äq. (2008) und 4,50 Mt CO2-Äq. (2009) zu den nach UStatG erhobenen Verwendungsmengen zu addieren.

    Mit den entsprechenden Ergänzungen der vom Statistischen Bundesamt erhobenen Verwendungsmengen ist ein Vergleich mit den vom Umweltbundesamt berichteten Bestandsemissionen und Kältemittelerst­füllmengen möglich. Für die Gesamtkältemittelmengen nach UStatG ergeben sich so effektive Werte von 18,45 Mt CO2-Äq. (2008) und 16,95 Mt CO2-Äq. (2009). Diese Gesamtkältemittelmengen können mit den vom Umweltbundesamt ermittelten Daten verglichen werden. Für einen Vergleich sind hier die Summen aus Kältemittelerstfüllung und Bestandsemissionen heranzuziehen, die Werte von 18,15 Mt CO2-Äq. (2008) und 17,20 Mt CO2-Äq. (2009) haben.

    Die vom Umweltbundesamt berichteten Kältemittelemissionen und -mengen sind demnach im Berichtsjahr 2008 zwei Prozent kleiner als die effektiven Verwendungsmengen nach UStatG. Im Berichtsjahr 2009 liegen die vom Umweltbundesamt ermittelten Werte 1,5 Prozent über den Werten des Statistischen Bundesamtes. Damit zeigen die Daten für die Berichtsjahre 2008 und 2009 eine gute Übereinstimmung.

    Fazit

    Ähnlich wie in anderen hochentwickelten Industrieländern entstehen bei den F-Gasen heute etwa zwei Drittel der Emissionen im Bereich der Kälte- und Klimatechnik. Bedingt durch den zunehmenden Kühlungs- und Klimatisierungsbedarf und den Ersatz chlorhaltiger Kältemittel steigen die Emissionen in diesem Bereich seit 1995 kontinuierlich an.

    Die Daten aus den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zur Verwendung klimawirksamer Stoffe sind nicht als Ausgangsdaten für eine vollständige, mit den internationalen Anforderungen konforme Emissionsinventarerstellung von HFKW und FKW geeignet. Mit der Erhebung nach UStatG können die Berichtsmengen des Umweltbundesamtes verglichen und kontrolliert werden, es werden aber nicht alle für die Emissionsberichterstattung nach den IPCC-Richtlinien geforderten Daten erhoben. Dies gilt im Besonderen für die verschiedenen Anwendungsbereiche der Kälte- und Klimatechnik, in denen jährlich für die jeweiligen Einsatzbereiche (z. B. mobile Klimaanlagen) spezifische, anlagen- bzw. gerätetypische Kältemittelbestände, Entsorgungsmengen, Herstellungs- und Entsorgungsemissionen berichtet werden müssen. Nach UStatG werden ausschließlich die Verwendungsmengen zur Befüllung von Neuanlagen, sowie zur Nachfüllung und Umrüstung bestehender Anlagen für die verschiedenen Wirtschaftszweige erfasst.

    Der Vergleich der in der Kälte- und Klimatechnik anfallenden Emissionen mit den vom Statistischen Bundesamt erhobenen Daten ist nur bei Kenntnis aller erhobenen und nicht erhobenen Daten möglich und liefert dann eine gute Übereinstimmung der Werte.

    In einigen Ländern (z. B. der Schweiz) besteht eine Registrierungspflicht für Kälte- und Klimaanlagen mit fluorierten Treib­hausgasen. Mithilfe eines solchen Kälteanlagenregisters könnten die Datenerhebungen des Statistischen Bundesamtes und des Umweltbundesamtes zukünftig einfacher und gezielter erfolgen. Auch die Datengenauigkeit könnte auf diesem Weg verbessert werden. Es erscheint daher sinnvoll, die Vor- und Nachteile einer Registrierungspflicht unvoreingenommen zu prüfen. -

    1 Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimarahmenkonvention) vom 09.05.1992; http://unfccc.int/resource/docs/convkp/convger.pdf.

    2 Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Kyoto-Protokoll) vom 11.12.1997; http://unfccc.int/resource/docs/convkp/kpeng.pdf.

    3 Vom Kyoto-Protokoll erfasste Stoffe sind veröffentlicht unter: http://unfccc.int/ghg_data/items/3825.php.

    4 Intergovernmental Panel on Climate Change: Revised 1996 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories; Good Practice Guidance and Uncertainty Management in National Greenhouse Gas Inventories (2000); 2006 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories ( http://www.ipcc-nggip.iges.or.jp/public/index.html ).

    5 Das Kältemittelmodell ist aus Gründen der Anschaulichkeit nur vereinfacht dargestellt. Es fehlt u. a. die Darstellung der Inventarerhebung für Umrüst- und Nachrüstanlagen. Eine ausführliche Beschreibung findet sich unter: Schwarz, W.; Emissionen, Aktivitätsraten und Emissionsfaktoren von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) in Deutschland für die Jahre 19952002, Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes, Berlin, Juni 2005 ( https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/emissionen-aktivitaetsraten-emissionsfaktoren-von?anfrage=Kennummer&Suchwort=2902 ).

    6 Die Zahlen der Automobilinlandsproduktion werden vom VDA veröffentlicht unter: https://www.vda.de/de/services/zahlen-und-daten.html$.

    7 IPCC Good Practice Guidance and Uncertainty Management in National Greenhouse Gas Inventories (2000); Kapitel 3, Seite 3.110; http://www.ipcc-nggip.iges.or.jp/public/gp/english/index.html.

    8 VDMA Allgemeine Lufttechnik, Branchenbericht Deutscher Markt für Kältetechnik 2009, Frankfurt am Main, 15.12.2009.

    9 Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2011, EU-Submission, 14.01.2011; http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/ghgmm/envttbyfg/index_html.

    10 Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2011, EU-Submission, 14.01.2011; http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/ghgmm/envttbyfg/index_html.

    11 Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16.08.2005; http://www.gesetze-im-internet.de/ustatg_2005/BJNR244610005.html

    12 Statistisches Bundesamt, Klassifikation der Wirtschaftszweige, 2008; http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Klassifikationen/GueterWirtschaftklassifikationen/Content75/KlassifikationWZ08,templateId=renderPrint.psml.

    13 Die Ergebnisberichte des Statistischen Bundesamtes zur Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe werden veröffentlicht unter: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/UmweltstatistischeErhebungen,templateId=renderPrint.psml_nnn=true.

    Kommentar zum Beitrag des UBA über Emissionen fluorierter Treibhausgase

    Anlässlich der DKV-Tagung vor zwei Jahren in Ulm wurde ein Beitrag in der KK 11/2008 veröffentlicht, der durch die Darstellung der damals vorliegenden Informationen von verschiedenen Organisationen, Verbänden, Ministerien und Ämtern eine sachliche Diskussion zur richtigen Bewertung der Emissionen aus den Kälteanlagen anregen wollte. Auf der Tagung wurden in Anwesenheit von Autoren der UBA-Studien viele Aspekte zu diesem Thema intensiv diskutiert. Schließlich haben auch 2009 und 2010 verschiedene Verbände und Organisationen (ZVKKW, BIV, ArGeKälte, DKV, IZW, BWP) das angestoßene Thema aufgegriffen und Diskus­sionen geführt.

    Bereits am 3.11.2009 fand beim UBA in Dessau ein umfassendes Gespräch mit Ver­tretern der oben genannten Organisationen zum Thema F-Gas-Emissionen statt. In der KK 1/2011 wurden dann die bis dahin aktuellen Daten nochmals vorgestellt und wieder angeregt, die Differenzen hinsichtlich Plausibilität zu diskutieren.

    Es ist daher sicherlich erfreulich, wenn in dieser Ausgabe der KK das Umweltbundesamt erstmals mit einem eigenen Beitrag dieses Thema beleuchtet. Da in den letzten zwei Monaten bereits ausführlich verschiedene Themen schriftlich angesprochen wurden und das UBA um Erläuterung gebeten wurde, scheint es hilfreich für den Leser, einige beispielhafte Sachinformationen zu der Veröffentlichung an dieser Stelle zu ergänzen.

    1.)Der zeitliche Ablauf für die Erhebung der Daten wird in der Veröffentlichung mit dem Stichtag 1. September des Folgejahres und der Übermittlung zum 15. 1. des darauf folgenden Jahres angegeben. Weiterhin wird dann ausgeführt, dass die Daten vom Statistischen Bundesamt erst Anfang Dezember und somit nach dem Stichtag 1. September zur Verfügung stünden. Anfang Dezember liegt aber zwischen den beiden vom UBA genannten Terminen. Interessanterweise wurde die Studie, die als Grundlage für das Jahr 2008 von Ökorecherche erstellt wurde, erst im Juli 2010 veröffentlicht. Die Möglichkeit, den Bericht noch bis zum Sommer zu korrigieren und auch die Möglichkeit, von der im Übrigen ausgiebig Gebrauch gemacht wird, alle Zahlen rückwirkend bis in die 90er Jahre bei der nächsten Berichterstellung zu ändern, wird auch dem aufmerksamsten Leser sicher nicht bewusst.

    2.)Die statistische Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe wird vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden, Zweigstelle Bonn, in Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern der Länder bundesweit bei etwa 12 500 Befragten durchgeführt. Diese jährliche Erhebung richtet sich an Unternehmen, die bestimmte klimawirksame Stoffe herstellen, ein- oder ausführen oder in Mengen von mehr als 20 kg pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden. Hierzu zählen ausschließlich Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu sechs Kohlenstoffatomen. Die Stoffe werden insbesondere als Kältemittel, Treibmittel in Aerosolerzeugnissen und bei der Verschäumung von Kunst- und Schaumstoffen verwendet.

    Diese Statistik basiert auf §10, Absatz 1 des BuStatG. Dieses Bundesstatistikgesetz besagt in seiner letzten Fassung, dass eine Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe durchgeführt werden muss, wenn man diese Stoffe herstellt, einführt oder ausführt und in Mengen von mehr als 20 kg pro Stoff und Jahr verwendet.

    In einer Fußnote des UBA wird dieses Gesetz zitiert. Eine eingehende Überprüfung der angegebenen Internetquelle ergab keinen Ansatz für die Ausführungen des UBA, dass diese Erhebung sich nur an Unternehmen richte, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen. Dies ist umso unverständlicher, da das UBA bereits schriftlich auf diese wohl nicht korrekte Darstellung hingewiesen wurde. Die Angabe, dass nur Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern befragt werden, ist nicht im Gesetz verankert, nicht im DESTATIS-Ergebnisbericht zu finden und es können Firmen benannt werden, die ihren Bericht auch mit nur einigen wenigen Mitarbeitern ordnungsgemäß abgegeben haben.

    3.)Die Aussage: „Die Kälte- und Klimatechnik war 2009 mit 10,05 Mt CO2-Äq. für insgesamt 64 % aller F-Gas-Emissionen verantwortlich, im Jahr 1995 waren es nur 3 % (0,41 Mt CO2-Äq.)“ unterschlägt die Tatsache, dass damals bereits Kältemittel mit hohem Treibhausgaspotenzial eingesetzt wurden. Diese waren gleichzeitig auch Ozon zerstörend und das Treibhauspotenzial war weit höher im Vergleich zu den heute eingesetzten F-Gasen. Bei der Berücksichtigung des korrekten Ausgangswertes würde man heute eher von einer Abnahme sprechen.

    4.)Die DESTATIS-Daten werden dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder erhoben. Alle berichtspflichtigen Unternehmen erhalten einen sechsseitigen Papierfragebogen oder können ihre Meldung online mittels IDEV-Fragebogen an die Statistischen Landes­ämter übermitteln. Dort werden die Daten erfasst und ein Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länder­ergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammen qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit usw. Die Ergebnisse der Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe können als sehr genau angesehen werden, da sie auf einer Totalerhebung der Verwender ­sowie herstellenden, ein- und ausführenden Unternehmen beruhen.

    Diese Tatsachen werden jedoch, so hat man den Eindruck, durch die UBA-Veröffentlichung stark in Zweifel gezogen. Das UBA lässt dabei aber u. a. Folgendes außer Acht: Kälte-Klima-Fachbetriebe gehören überwiegend zu WZ 43, es muss aber auch der WZ 28 Maschinenbau mit 577 Fallzahlen berücksichtigt werden. Weiterhin muss auch berücksichtigt werden, dass Gesamtunternehmen für ihre Tochterunternehmen melden müssen. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Betriebstätten höher liegt.

    Die Ausführungen zu den Kfz-Betrieben wären umfangreicher zu erläutern, als es hier an dieser Stelle möglich ist. Aber auch dort soll wohl der falsche Eindruck erzeugt werden, dass die Firmen die eingesetzten Kältemittelmengen nicht korrekt gemäß dem Statistik Gesetz melden.

    Fazit

    Obwohl es in dem Beitrag des UBA zwar mehr um eine argumentative Begründung der eigenen Position und weniger um wirkliche Korrekturen der offensichtlich widersprüchlichen Aussagen und handwerklichen Ungenauigkeiten geht, von denen hier nur einige beispielhaft aufgezeigt wurden, bleibt positiv anzumerken, dass das UBA die inhaltliche Kritik aus der Branche nun ernsthaft aufgegriffen hat und sich um Auf­klärung bemüht. Der ZVKKW wird sich auch weiterhin darum kümmern, diese für die Branche immens wichtigen Fragen im Guten, und vor allem vollständig zu klären zum Wohle der Branche und der Umwelt! -

    Dr. Rainer Jakobs, wissenschaftlicher Berater des ZVKKW

    Dr. Matthias Schmitt, Geschäftsführer des ZVKKW

    Dipl.-Chem. Kerstin Martens

    Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau,

    Fachgebiet Stoffbezogene Produktfragen

    Dr. Cornelia Elsner

    Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau,

    Fachgebiet Stoffbezogene Produktfragen

    Dr. Wolfgang Plehn

    Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau,

    Fachgebiet Stoffbezogene Produktfragen

    Kerstin Martens, Cornelia Elsner, Wolfgang Plehn, Dessau-Roßlau

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