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Expertengespräch des FVLR zu Sachschäden durch Rauchgase

Brandschutzvorschriften schützen nur unzureichend

Die allgemeinen Brandschutzvorschriften können industrielle Gebäude und die darin befindlichen Sachwerte vor den Folgen von Feuer und Rauch nicht ausreichend schützen – so lautete der allgemeine Tenor des Expertengesprächs in Düsseldorf. Das Baurecht fordert lediglich Mindeststandards, die sich an den grundlegenden öffentlichen Schutzzielen orientieren“, erklärt Thomas Hegger, Geschäftsführer des FVLR. Demnach müssen bauliche Anlagen so errichtet und instandgehalten werden, dass Brände verhütet und wirksame Rettungs- und Löscharbeiten möglich sind. Darüber hinaus bestehen zwar für bestimmte Gebäude und Nutzungen individuelle Schutzziele, die weitere Maßnahmen erforderlich machen. Der Schutz von Sachwerten ist im Baurecht jedoch nicht vorgesehen.

Brandschäden werden größer

Die Auswirkungen von Brandrauch auf Gebäude, Maschinen, Anlagen und Waren werden noch immer unterschätzt. Auch wenn ein Feuer nach kurzer Zeit eingedämmt ist, breiten sich mit dem Brandrauch große Mengen toxischer Zersetzungsprodukte aus – mitunter auch in Gebäudebereichen, die vom eigentlichen Feuer nicht betroffen sind. Auch ein kleiner Brand kann in einem solchen Szenario hohe Sachschäden und Produktionsausfälle verursachen. Der durchschnittliche Brandschaden im Industriebereich hat sich in den vergangenen zehn Jahren versechsfacht. Das liegt zum einen an der Wertekonzentration durch teure Maschinen und Anlagen in den Gebäuden. Zum anderen auch an mangelnden Investitionen in geeignete Rauchabzugssysteme.

Anlagentechnischer Brandschutz lohnt sich

Auch wenn die Risiken eines Brandes versicherbar sind, sollten Betriebe sich bei der Definition ihrer Schutzziele nicht allein am gelten-den Baurecht orientieren. Wir wollen dem gewerblichen Entscheider helfen, das Thema zu verstehen, damit er dann anfangen kann, seine Schutzziele Stück für Stück umzusetzen“, so Hegger.

Ein auf die individuellen Schutzziele abgestimmtes Brandschutzkonzept umfasst bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen. Zum baulichen Brandschutz zählen beispielsweise Brandschutzwände, die das Gebäude in Brandabschnitte einteilen. Die Möglichkeiten des anlagentechnischen Brandschutzes reichen von Brandschutztüren über Sprinkleranlagen bis hin zu qualifizierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Solche Anlagen lassen sich zu vertretbaren Kosten in Lichtkuppeln und Lichtbänder integrieren und ermöglichen im Brandfall eine effektive Entrauchung.

Die richtige Lagerung brennbarer Stoffe und das Freihalten von Angriffswegen sowie der Zugänge zu Brandschutzanlagen zählen zu den organisatorischen Maßnahmen. Ein Brandschutzkonzept, das auch den Sachwert berücksichtigt, bietet Unternehmen einen um-fassenden Schutz vor existenzbedrohenden Bränden.

www.fvlr.de/ pub_brandaktuell.htm

Herstellerverband FVLR

Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) repräsentiert die deutschen Hersteller von Lichtkuppeln, Lichtbändern sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Der Fachverband hat es sich zum Ziel gemacht, europaweit produktneutrale, sachliche und fundierte Forschungs- und Informationsarbeit zu leisten, bei Planern, Architekten, Entscheidungsträgern und Anwendern. Aus diesem Grund ist der FVLR auch aktives Mitglied in EUROLUX, der Vereinigung der europäischen Hersteller von Lichtkuppeln, Lichtbändern und RWA. Er wirkt darüber hinaus in Gremien zur internationalen und europäischen Normungsarbeit mit. Die Mitgliedsunternehmen des FVLR beraten umfassend und leisten aktive Hilfestellung bei der Projektierung, Ausführung und Wartung von Tageslicht-Dachoberlichtern sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.www.fvlr.de

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