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Studie des Heinz-Piest-Instituts zur Chemikalienklimaschutzverordnung

Nur der Kälteanlagenbauer hat die Sachkunde nach ChemKlimaschutzV

Mit dieser Studie steht ab sofort in Abstimmung mit dem BMU eine fundierte Arbeitshilfe für die Handwerkskammern und betroffenen Fachverbände zur Verfügung. Der Schlussbericht kann unter www.zdh.de/wirtschaft-und-umwelt/umweltpolitik-nachhaltigkeit/chemikalienklimaschutz-verordnung.html oder am Ende dieser Meldung abgerufen werden. Die Ergebnisse wurden zwischenzeitlich auch mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie dem Umweltbundesamt abgestimmt.

In Abschnitt 3.1.3 Auswertung der Ausbildungsverordnungen (Seite 16) sagt die Studie ganz eindeutig: Aufgrund der Ausbildungsverordnungen [11;13] und der Rahmenlehrpläne [12;14] für den Berufsschulunterricht sind der/die Mechatroniker/in für Kältetechnik und der/die Kälteanlagenbauer/in die einzigen Ausbildungsberufe, die die Anforderungen aus der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 in vollem Umfang erfüllen. Ferner ist für andere Gewerke zur Erlangung der Sachkunde nach Kategorie I ein Lehrgang von mindestens 240 Stunden vorgesehen.

Das ZDH schreibt begleitend an alle betroffenen Verbände:

Ziel der Studie war es, die durch die Verordnung betroffenen Berufe zu eruieren und die Aus- und Weiterbildungsverordnungen dieser Berufe daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie die Anforderungen der Chemikalienklimaschutzverordnung bereits abdecken.

Für alle handwerklichen Ausbildungsberufe, die den Mindestanforderungen nur teilweise genügen, wurden entsprechend den Durchführungsverordnungen die zusätzlich notwendigen Inhalte definiert unterschieden nach Bereichen, die praktisch und theoretisch geprüft werden müssen.

Parallel dazu wurde auf der Basis der Mindestanforderungen ein kompletter Prüfkatalog zum Erlangen des Sachkundenachweises zusammengestellt, der insbesondere auch dem Wandel der Ausbildungen (Zeitpunkt der Ausbildung, geltende Ausbildungsordnung) gerecht wird. Da sich das Handwerk durch eine Vielzahl spezifischer Fort- und Weiterbildungsangebote auszeichnet, wurden diese in vertretbarem Umfang berücksichtigt. Der Prüfkatalog wurde mit den betroffenen Fachverbänden des Handwerks abgestimmt.

Darüber hinaus beinhaltet die Studie Empfehlungen zu Zertifizierungsmaßnahmen und Prüfungen.

Im Rahmen einer Präsentation des HPI beim BMU wurden seitens des ZDH außerdem weitere noch offene Fragen thematisiert (z.B. die Anerkennung gleichwertiger Berufsqualifikationen für Personen, die auf der Basis einer Ausnahmebewilligung nach Hwo tätig sind, etc). Sobald uns hierzu die schriftliche Antwort des Ministeriums vorliegt, werden wir Sie wieder unterrichten.

Seitens der Arbeitsgruppe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC), die den Themenkomplex .Zertifizierung durch die zuständigen Landesbehörden koordiniert, wurde uns zwischenzeitlich nochmals zugesagt, dass eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise angestrebt wird.

HPI Schlussbericht

www.biv-kaelte.de