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Energetische Inspektion nach EnEV die vernachlässigte Pflicht

Die vergebene Chance

Nach Ansicht von Udo Bräuning, Projektleiter Energieeffizienz bei TÜV Nord, führen diese Gründe dazu, dass die Energieeinsparpotenziale in der Raumlufttechnik nicht immer ausgeschöpft werden. Deutschland hat die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2007 in der Energieeinsparverordnung umgesetzt. Diese schreibt eine energetische Inspektion von eingebauten Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW vor. Die große Mehrheit der Gebäudebetreiber kommt dieser verpflichtenden Verordnung jedoch nicht nach. Nur rund zwei Prozent der Anlagen, die bis 1. Oktober 2011 hätten inspiziert werden müssen, sind tatsächlich untersucht worden. Das ergab eine vom Fachverband Gebäude-Klima (FGK)und dem Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte in Auftrag gegebene Studie.Aber auch bei neueren Anlagen, deren Inbetriebnahme vor dem 1. Oktober 2003 erfolgte und die noch bis zum 30. September 2013 überprüft werden mussten, sieht es nicht viel besser aus.

Als Sachverständige können wir die Schwächen veralteter Technik deshalb nicht aufdecken. Noch zu viele Anlagen arbeiten aufgrund fehlender Wartung, Wartungsmängeln oder unsachgerechtem Betrieb nicht effizient genug, erklärt Udo Bräuning. Dabei sind Betreiber von Nichtwohngebäuden verpflichtet, auf Verlangen einen Inspektionsnachweis gegenüber den zuständigen Landesbehörden vorzulegen. Es droht sogar ein Bußgeld von bis zu 50000 Euro, wenn die Inspektion nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wird. Doch fehlende Kontrollen und Maßnahmen zur Umsetzung der EnEV erleichtern das Umgehen der Verordnung.

Prüfungsgrundlage der EnEV nicht konkret genug

Nach Ansicht der TÜV-Nord-Experten mangelt es der zuletzt im Jahr 2009 novel­lierten EnEV zudem an konkreten Empfehlungen zur Durchführung eines einheitlichen Verfahrens. Leider ist nicht genau definiert, was zu einer energetischen In­spektion gehört, sagt Bräuning. TÜV Nord richtet sich nach den umfassenden Empfehlungen des FGK. Im Einzelnen sind das die dort herausgegebenen Status-Reporte Nummer fünf Energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen und Nummer sechs Energetische Inspektion von Kälteanlagen zur Klimatisierung.

Andere Marktteilnehmer können ein anderes Verfahren nutzen, um Anlagen zu beurteilen. Dieses nicht einheitlich normierte Vorgehen schmälert die Akzeptanz der energetischen Inspektion. Zudem gibt es damit unterschiedliche Qualitätsstandards am Markt, die der Gebäudebetreiber nicht unbedingt erkennt, ergänzt Bräuning.

Eine Norm, die bisher allerdings nur als Entwurf vorhanden ist, könnte den notwen­digen Prüfumfang vereinheitlichen. Es han­delt sich dabei um die DIN SPEC 15240:2012-12 die den Titel Lüftung von Gebäuden Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Energetische Inspektion von Klimaanlagen trägt. Eine zügige Umsetzung dieser Norm wäre für alle Akteure, sowohl für die Betreiber der Anlagen als auch für die Inspekteure, wünschenswert, hebt Bräuning hervor.

Energetische Inspektion deckt Einsparpotenziale auf

Eine energetische Inspektion sollte für Betreiber nicht nur wegen der gesetzlichen Notwendigkeit durchgeführt werden. Auch vor dem Hintergrund weiter steigender Energiekosten ist sie unerlässlich. Denn mit ihrer Durchführung findet eine Standortbestimmung über den energetischen Zustand der Lüftungs- und Klimaanlage statt. Durch die Auswertung der Daten können erste Einsparpotenziale generiert werden. So werden mögliche Schwachstellen der Anlage, wie zum Beispiel Undichtigkeiten am zen­tralen Luftaufbereitungsgerät oder ein fehlender Antrieb an einem Rota­tionswärmeübertrager, aufgezeigt. Geht man darüber hinaus davon aus, dass die zu inspizierenden Klimaanlagen älter als zehn Jahre sind, muss als Erstes geprüft werden, ob der Versorgungsauftrag noch derselbe ist, wie zum Zeitpunkt der Errichtung. Denn es kommt vor, dass sich zwischen­zeitlich die Raumnutzung oder -belegung geändert hat.

Zielsetzung der energetischen Inspektion ist immer die Bestimmung der Energieeffizienz von Lüftungs- und Klimaanlagen unter Beachtung der Behaglichkeit im Gebäude. Das hilft Betreibern von Büro- und Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern, Kultur- und Produktionsstätten dabei, die Energiekosten unter Umständen erheblich zu reduzieren. Laut der Studie des FGK und des Herstellerverbands Raumlufttechnische Geräte können in Gebäuden bereits mit einfachen Maßnahmen bis zu 30 Prozent des Energieverbrauchs eingespart werden. Das kann beispielsweise die Anpassung der Luftvolumenströme betreffen oder die Optimierung der Betriebszeit.

Als neutraler Dienstleister führte TÜV Nord im vergangenen Jahr über 50 energetische Inspektionen durch. Auch Bahnhöfeund Schulen werden inspiziert. Die fachlichen Hinweise führen in den meisten Fällendazu, dass die Klimatechnik in den Ge­bäuden optimiert und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. -

Über die TÜV Nord Group

Die TÜV Nord Group ist mit über 10000 Mitarbeitern einer der größten technischen Dienstleister. Mit ihrer Beratungs-, Service- und Prüfkom­petenz ist sie weltweit in 70 Ländern aktiv. Zu den Geschäftsbereichen gehören Industrie Service, Mobilität, IT und Bildung. Mit Dienstleistungen in den Bereichen Rohstoffe und Aerospace hat der Konzern ein Allein­stellungsmerkmal in der gesamten Branche. Leitmotiv: Wir machen die Welt sicherer.

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