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Sonderfonds Energieeffizienz in KMU

Förderung für die Kältetechnik?

Industrie und Gewerbe, genauer gesagt die mehr als drei Mio. klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) machen 99,5% aller Unternehmen hierzulande aus. Sie haben erhebliches Gewicht in der deutschen Wirtschaft, aber auch beim Energieverbrauch, und bieten damit erhebliche Einsparpotenziale.

Gemeint sind Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Weniger als 25% des Kapitals oder der Stimmrechte dürfen direkt oder indirekt von öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert werden. Die kleine Dorfbäckerei fällt genauso darunter wie manches Hightechunternehmen. Die Branchen sind sehr unterschiedlich, doch allen ist gemeinsam, dass sie von den steigenden Energiekosten betroffen sind.

Um deren Energiesparpotenzial zu aktivieren, hat die KfW mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Februar den zweiteiligen Sonderfonds Energieeffizienz in KMU aufgelegt. Er besteht aus einem Zuschuss zur Energieeffizienzberatung und der Finanzierung von Investitionen zum Energiesparen (im ERP-Energieeffizienzprogramm). Die beiden Teile können unabhängig voneinander beantragt werden.

Angesprochen sind zunächst natürlich alle Betriebe und alle Maßnahmen zum Energiesparen. Interessant wird es jedoch für unsere Branche, wenn man die KMU wie z.B. Bäckereien, Metzgereien usw. betrachtet, die einen hohen Anteil Kältetechnik am Gesamtenergieverbrauch haben zumal laut Auskunft der KfW bzw. der Mittelstandsbank die geförderten Maßnahmen nicht allumfassend sein müssen, sondern sich auch auf einen Bereich konzentrieren können.

Initial- und Detailberatung

Durch das neue Förderprogramm erhalten Unternehmen für eine eintägige Initial­beratung einen Zuschuss in Höhe von 80% des maximal förderfähigen Tageshonorars von 800 Euro. Dabei sollen energetische Schwachstellen im Unternehmen untersucht werden.

Für eine Detailberatung werden 60% des maximal förderfähigen Tageshonorars von 800 Euro bezuschusst bei einer maximalen Bemessungsgrundlage (Nettoberaterhonorar) von 8000 Euro. Liegt das Honorar darüber, sind die Mehrkosten vom Unternehmen selbst zu tragen. Bei der Detail­beratung wird eine vertiefende Energie­analyse durchgeführt, um einen konkreten Maßnahmenplan zu erarbeiten. Die Beratung muss jedoch durch einen einge­tragenen und von der KfW anerkannten Energieberater erfolgen.

Finanzierung von Energiesparmaßnahmen

Die KfW bietet Unternehmen einen zinsgünstigen Investitionskredit über maximal 10 Mio. Euro für Investitionen zur Energieeinsparung. Dazu zählen Maßnahmen am Gebäude z.B. an der Haus- und Energietechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser oder der Gebäudehülle. Gefördert wird auch die Sanierung eines Gebäudes auf das Neubau-Niveau nach EnEV und komplette Neubauten, wenn dieses Niveau um mindestens 30% unterschritten wird. Berechnungsbasis ist hierbei die EnEV bzw. die DIN V 18599.

Am Durchschnitt wird gemessen

Die KfW verlangt den Nachweis, dass Ersatzinvestitionen zu einer Energieeinsparung von mindestens 20% gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre führen müssen. Bei Neuinvestitionen ist eine Energieeinsparung von mindestens 15% gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erreichen. Zwar gibt es noch keine Übersichten dazu, die Werte müssen jedoch plausibel gegenüber der KfW belegt werden. Dazu braucht es Ingenieur-Know-how und einigen Rechercheaufwand. Unternehmen können energiesparende Maßnahmen auch ohne Beratungskomponente beantragen, sofern im Antrag die Einsparungen und geschätzten Kosten beschrieben werden.

Ungewöhnlich mögen auch die Konditionen für die Finanzierung der Maßnahmen erscheinen. Es gibt zwar auch tilgungsfreie Anlaufjahre, doch das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Grundlage ist der am Tag der Zusage geltende Maximalzinssatz. Der sogenannte risikogerechte Zinssatz wird nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers (Bonität) und den Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Innerhalb von 12 Monaten muss nachgewiesen werden, dass die Mittel korrekt verwendet wurden.

Fazit

Das Förderprogramm wendet sich ausschließlich an KMU und damit nicht an große Betreiber von Kälteanlagen. Zudem ist es nicht gezielt auf die Kältebranche ausgerichtet, sondern auf das Energiesparen in allen Bereichen. Berücksichtigt man diese beiden Punkte, können sich jedoch für einzelne Kunden von Kälte-Klima-Fachbetrieben durchaus nutzbare Möglichkeiten zur Finanzierung von entsprechenden Energieeffizienzmaßnahmen ergeben. Es dürfte jedoch schwierig sein, von der KfW anerkannte Energieberater mit ausreichenden Kenntnissen im Bereich Kältetechnik zu finden.M.S. -

Links

https://www.kfw.de/kfw.de.html

Auf der Startseite gelangt man im Beitrag Sonderfonds Energieeffizienz in KMU zu den Merkblättern.

M.S.

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