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BVS: Kühlturmprüfung nur durch Sachverständige

Gemäß dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS) muss künftig die gesetzlich festgelegte Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfolgen, die nachweislich über eine besonders hohe Fachkunde verfügen.

www.diekaelte.de/gentner.dll/PL_102988_846934

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