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Beispiele für Neubau und Sanierung

Neuer FGK Status-Report zur Wohnungslüftung

Die kontrollierte Wohnungslüftung hat sich vom Nischenprodukt in den neunziger Jahren zu einer allgemein etablierten Technologie entwickelt. Die modernen Bauweisen in Neubau und Sanierung mit den geforderten Luftdichtigkeiten machen eine kontrollierte Lüftung unabdingbar notwendig. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) berücksichtigt diesen Umstand in der Fassung ab Oktober 2009, indem dort im Referenzfall eine bedarfsgeregelte kontrollierte Entlüftungsanlage vorgesehen ist. Die DIN 1946-6 (Erstellen eines Lüftungskonzeptes, Gebrauchsanleitung und Berechnungsmethodik für Architekten und Planer unter Berücksichtigung der Gebäude-Luftdichtheit) ist seit Mai 2009 in einer neuen Fassung veröffentlicht. Darin wird für den Neubau und die Sanierung die Erstellung eines Lüftungskonzeptes gefordert. Damit kann auf einfache Weise in Abhängigkeit der Gebäudedichtigkeit und der Lage des Gebäudes die Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme beurteilt werden. Planer und Bauherren haben hier eine größere Sicherheit bei der Schimmelpilzvermeidung.

Seit Juli 2009 liegt eine neue Norm vor, die die Geräte für die Wohnungslüftung vollständig beschreibt. Die DIN 4719 (Lüftung von Wohnungen Anforderungen, Leistungsprüfungen und Kennzeichnung von Lüftungsgeräten) berücksichtigt die europäischen Prüfnormen in vollem Umfang. Wesentlich für den Verbraucher ist das neu eingeführte Kennzeichnungssystem. Man kann sich für Standardgeräte entscheiden oder für Systeme, die besonders hohe Anforderungen an Hygiene, Energieeffizienz und Schallschutz erfüllen können.

www.kwl-info.de
www.fgk.de