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Energetische Inspektion in der Gebäudetechnik

Erstmals Arbeitskataloge definiert in VDMA 24197

Etwa ein Drittel des Primärenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Gebäudesektor, der damit zu den größten Verursachern von CO2-Emissionen zählt. Die politischen Kernziele lauten: Reduzierung des Energieverbrauchs, Senkung des CO2-Ausstoßes, Effizienzsteigerung und Erhöhung des Anteils regenerativer Energien. Es ist ein offenes Geheimnis, dass der Gebäude- und Anlagenbestand ein beachtliches und bisher größtenteils unerschlossenes Potenzial in sich birgt. Hier setzt die Energetische Inspektion an, liefert sie doch qualifizierte Aussagen über Ist- und Sollzustand gebäudetechnischer Anlagen. Auf dieser Basis können Empfehlungen zur Mängelbeseitigung, Bedarfsanpassung und Optimierung, Verbesserung der Energieeffizienz und damit auch der Betriebskostensenkung gegeben und Entscheidungen getroffen werden.

Das in der Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) im VDMA erarbeitete und im Juli 2012 erschienene Einheitsblatt VDMA 24197 Energetische Inspektion von Komponenten gebäudetechnischer Anlagen ist das erste Technische Regelwerk seiner Art. In den insgesamt drei Teilen,

  • Teil 1: Klima- und lüftungstechnische Geräte und Anlagen,
  • Teil 2: Heiztechnische Geräte und Anlagen,
  • Teil 3: Kältetechnische Geräte und Anlagen zu Kühl- und Heizzwecken,

werden die Tätigkeiten bzw. Leistungen definiert, die im Zuge einer Energetischen Inspektion von Komponenten gebäudetechnischer Geräte und Anlagen auszuführen sind. Das Tätigkeits- und Leistungsprogramm lässt sich sinngemäß auch auf prozesstechnische Anlagen transferieren und anwenden.

Energetische Inspektion nicht mehr freiwillig, sondern verbindlich vorgegeben

Dass die Durchführung der Energetischen Inspektion für verschiedene gebäudetechnische Anlagen nicht mehr auf Freiwilligkeit beruht, sondern Betreibern vom Gesetzgeber zunehmend verbindlich zur Durchführung vorgegeben ist, zeigt ein Blick in die Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2009. § 11 fordert vom Betreiber grundsätzlich die sachgerechte Bedienung, d. h. den Betrieb von Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Nach DIN 31051 umfasst die Instandhaltung die Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. § 12 der EnEV fordert darüber hinaus explizit die Energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW.

Betreiber relevanter Anlage sowie ausführende Fachunternehmen der Instandhaltung in der Gebäudetechnik erhalten mit VDMA 24197-1 bis -3 ein für den Praxiseinsatz konzipiertes Hilfsmittel und Werkzeug, welches ihnen hilft, nicht zuletzt den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, sagt J. A. Schütte, geschäftsführender Gesellschafter der technowart Technisches Gebäudemanagement GmbH in Köln und Mitglied des Vorstandes der AIG, und weist ausdrücklich daraufhin, dass das Einheitsblatt VDMA 24197 nicht auf den Geltungsbereich der EnEV begrenzt ist, sondern darüber hinausgehend Anwendung finden kann und soll. J. A. Schütte stellt aus seiner Projekterfahrung fest: Die Energetische Inspektion mit den daraus abgeleiteten und umgesetzten Maßnahmen rechnet sich in aller Regel für alle Beteiligten insbesondere in technischer, ökologischer und monetärer Hinsicht. Viele Investitionen refinanzieren sich in kurzer Zeit.

Die Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) im VDMA ist ebenfalls aktiv im Normenprojekt DIN SPEC 15240 Lüftung von Gebäuden Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Energetische Inspektion von Klimaanlagen beteiligt. Die zukünftige DIN SPEC 15240 wird einen weiteren Baustein für die Umsetzung der EnEV-Forderung nach Durchführung der Energetischen Inspektion bilden. Während VDMA 24197-1 bis -3 die Inspektionstätigkeiten einschließlich der zu erhebenden Daten und Informationen auf Komponenten- und Anlagenebene definiert, wird DIN SPEC 15240 mit Bezug auf die Systemebene Bewertungsverfahren und Rechenalgorithmen beschreiben. VDMA 24197 und DIN SPEC 15240 sind somit real verkettet und ermöglichen im Verbund die Durch­führung einer umfassenden Energetischen Inspektion.

Alle drei Teile der VDMA 24197 können ab sofort über den Beuth Verlag in Berlin ( https://www.beuth.de/de ) bezogen werden. Die Geschäftsstelle der AIG plant, VDMA 24197 ab Herbst 2012 zu günstigen Konditionen auch im Dateiformat anzubieten. Ziel ist es, am seit Jahren erfolgreich praktizierten Beispiel der VDMA 24186 (Wartungskataloge TGA) orientiert, allen Interessierten eine effiziente, EDV-technische Verwendung der zumeist tabellarischen Inhalte der Energetischen Inspektion nach VDMA 24197 zu ermöglichen.

Ergänzender Hinweis: Mit VDMA 24176 existiert ein weiteres VDMA-Einheitsblatt, welches den qualitativen Leistungscharakter der Inspektion definiert und die wesentlichen Merkmale der Inspektion als eine überwiegend ingenieurmäßige Leistung beschreibt. -

Die Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) im VDMA bietet ­weitere Information rund um die Instand­haltung unter http://www.vdma.org/aig.

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