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Reven

Kein Flammendurchschlag in den Abluftkanal

In gewerblichen Küchen müssen die Fettabscheider über thermisch kritischen Geräten auf Flammendurchschlag geprüft sein. Das fordert die DIN 18869-5 vom August 2007 und unterscheidet zwei Bauformen an Fettabscheidern: Bauart A (auf Flammendurchschlag geprüft) und Bauart B (nicht geprüft). Letztere sei lediglich für die Speisenvorbereitung oder die Spülküche geeignet.

„Fehlt das DIN-Prüfzeichen, ist der Fettabscheider allenfalls flammenhemmend und eben nicht auf Flammendurchschlag geprüft“, betont Marcus Auer, Entwicklungsleiter bei der Herstellfirma Rentschler Reven. Das Unternehmen richtete mit dem TÜV Süd einen Prüfstand ein.https://www.reven.de/

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