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Schallmessung, Kälteaggregate, Energiezähler, Gebäudeeffizienz

Neue Regeln gelten!

Weitere Themen neuer bzw. aktualisierter Richtlinien sind die Aufrechterhaltung der Gebäudeenergieeffizienz (DIN EN ISO 52127 Blatt 1), Prozesse und Methoden der Energieberatung (VDI/BTGA/GIH 3922 Blatt 1, Entwurf), Vertragsbedingungen für Bauleistungen (DIN 18299, DIN 18382 sowie das Informationsmanagement mit BIM (DIN EN ISO 19650 Blatt 1 und Blatt 2).

Schallmessung an Wärmeübertragern

Die Schallmessung an ventilatorbelüfteten Kältemittelverflüssigern und Trockenkühltürmen thematisiert die DIN EN 13487. Sie wurde im November 2019 veröffentlicht und ersetzt die Norm vom März 2004. Die Norm enthält Informationen zur Bewertung und Darstellung akustischer Merkmale eines Wärmeübertragers unter stationären Betriebsbedingungen. Sie gilt für selbststehende ventilatorbelüftete Kältemittelverflüssiger und luftgekühlte Flüssigkeitskühler („Trockenkühltürme“) sowie Luftkühler. Inhaltlich werden behandelt:

  • Begriffe;
  • Beschreibung der Apparatetypen;
  • Bestimmung des Schallleistungspegels;
  • Bestimmung des Emissions-
    Schalldruckpegels;
  • Installations-und Aufstellbedingungen;
  • Betriebsbedingungen;
  • Messunsicherheiten;
  • aufzuzeichnende Informationen;
  • Angabe und Überprüfung
    der Geräusch­emissionswerte.
  • Die normativen Anhänge A, B und D behandeln:

  • Berechnung der Schallleistung mit unterschiedlichen Teil-Messflächen in Übereinstimmung mit EN ISO 3744 und 3746;
  • vereinfachte Anordnung der Messpunkte;
  • Abweichungen vom Prüfkörper.
  • Die informativen Anhänge C und E ­enthalten Aussagen zu:

  • Beispiel einer Zweizahl-Angabe;
  • Richtungswirkung.
  • Inhaltlich erfolgte eine redaktionelle Überarbeitung, ebenso wurden die Bilder sowie die normativen Verweise aktualisiert.

    Leistung und Verbrauch von Kälteaggregaten prüfen

    Der Entwurf der DIN EN 17432, veröffentlicht im September 2019 in deutscher und englischer Fassung, beschreibt die Klassifikationskriterien, Prüfbedingungen und -verfahren der Leistung und des Energieverbrauchs von Kälteaggregaten für begehbare stationäre Kühlräume. Hierzu gehören Kühlaggregate ohne Leitungen für eine Lagerung bei mittleren Temperaturen (MT) und niedrigeren Temperaturen (NT) in kompakter oder mehrteiliger Bauweise, die über elektrische Verdichter verfügen, welche sich nach dem Dampfkompressionszyklus richten. Inhaltlich werden behandelt:

  • Begriffe;
  • Klassifizierung;
  • Prüfbedingungen;
  • Prüfaufbau;
  • Leistungsprüfung;
  • Versichergebnisse;
  • Prüfbericht.
  • Der informative Anhang A enthält ­Beispiele für den Prüfaufbau.

    Anforderungen an Luft- und Luftenergiezähler

    Der im September 2019 veröffentlichte Entwurf der DIN 94701 behandelt im ­Rahmen der lufttechnischen Systeme die Anforderungen an Luftzähler und ­Luftenergiezähler. Zum einen werden die Anforderungen an stationär installierte Messeinrichtungen für die Verbrauchserfassung in durch Luftleitung strömende Luft definiert, die dem gesetzlichen Messwesen unterliegen. Zum anderen werden gesonderte Anforderungen festgelegt für solche Messeinrichtungen, die nicht dem gesetzlichen Messwesen unterliegen, z. B. im Rahmen von Energieeffizienzmessungen. Diese Messeinrichtungen können fest installiert oder portabel sein. Der Normentwurf gibt Leitlinien sowohl für raumlufttechnische als auch prozesslufttechnische Anlagen vor und legt Mindestanforderungen an die Konstruktion, den Einbau und die Funktion des Messsystems fest. Inhaltlich werden behandelt:

  • Begriffe;
  • Funktionsweise und Beschreibung des Messverfahrens;
  • Anforderungen an die Messeinrichtung;
  • Anforderungen an Einbau und Inbetriebnahme;
  • Prüfverfahren.
  • Energiemessung in der Heizungs- und Kältetechnik

    Thermische Energiemessgeräte hat die Normenreihe DIN EN 1434 zum Thema. Darin definiert das Blatt 1, veröffentlicht im August 2019 als Ersatz für DIN EN 1434 Blatt 1 vom Februar 2016, allgemeine Anforderungen. Thermische Energiemessgeräte sind Geräte, die dazu dienen, die Energiemenge zu messen, die in einem Wärmeübertragerkreislauf durch eine als Wärmeträgerflüssigkeit bezeichnete Flüssigkeit aufgenommen (Kühlen) oder abgegeben (Heizen) wird. Die Energiemessgeräte zeigen die Wärmemenge in gesetzlichen Einheiten an. Inhaltlich werden behandelt:

  • Gerätebauarten;
  • Nennbetriebsbedingungen;
  • technische Merkmale;
  • festgelegter Arbeitsbereich;
  • Gleichung der Wärmeübertragung;
  • meteorologische Eigenschaften
    (Fehlergrenze, MPE), Klassifizierung nach Umgebungsbedingungen;
  • Spezifikation der thermischen
    Energiemessgeräte;
  • vom Hersteller oder Zulieferer ­bereitzustellende Informationen.
  • Folgende Änderungen wurden u. a.
    vorgenommen:

  • Änderung des Titels;
  • Verweise aktualisiert;
  • neuer Anhang ZA;
  • Begriff „Wärmezähler“ durch „thermische Energiemessgeräte“ ersetzt.
  • Blatt6 der DINEN1434 behandelt Einbau, Inbetriebnahme, Überwachung und Wartung von thermischen Energiemessgeräten. Es wurde im August 2019 veröffentlicht und ersetzt die DIN EN 1434 Blatt 6 vom Februar 2016.

    Die neue Norm legt die Inbetriebnahme, Überwachung und Wartung von thermischen Energiemessgeräten sowie die Inbetriebnahme, Überwachung und Wartung fest. Solche Messgeräte dienen dazu, die Energiemenge zu messen, die in einem Wärmeübertragerkreislauf durch eine als Wärmeträgerflüssigkeit bezeichnete Flüssigkeit aufgenommen (Kühlen) oder abgegeben (Heizen) wird. Die Wärmemenge wird in gesetzlichen Einheiten angezeigt.

    Es werden ausschließlich Zähler für geschlossene Systeme behandelt, in denen der Differenzdruck am Wärmeübertrager begrenzt ist. Inhaltlich werden behandelt:

  • Begriffe und Anforderungen.
  • Die informativen Anhänge A bis C ­beinhalten Aussagen zu:

  • Einbau von thermischen
    Energie­messgeräten;
  • Überwachung und Wartung von thermische Energiemessgeräten;
  • Vorschlag für eine Messlehre zur Überprüfung der Maße von eingebauten Tauchhülsen für Temperaturfühler.
  • Der informative Anhang ZA beschreibt den Zusammenhang zwischen dieser Richtlinie und der EU-Messgeräterichtlinie (2004 / 22 / EG).

    Folgende Änderungen der Norm wurden u.a. vorgenommen:

  • Änderung des Titels;
  • Verweise aktualisiert;
  • neuer Anhang ZA;
  • Begriff „Wärmezähler“ durch „thermische Energiemessgeräte“ ersetzt.
  • Wie erhält man die Gebäudeenergie­effizienz aufrecht?

    Die Module M 10 bis M 12 eines Gebäudemanagementsystems für die Aufrechterhaltung der Energieeffizienz von Gebäuden beschreibt der Entwurf der DIN EN ISO 52127 Blatt 1. Er wurde im September 2019 veröffentlicht und ersetzt die DIN EN 16947 vom September 2017.

    Der Normentwurf legt betriebliche Tätigkeiten, Warnfunktionen, Störungserkennung und Diagnose, Berichterstattung, Überwachungs- und Energiemanagementfunktionen sowie funktionelle Logikfunktionen und Optimierungen fest, um die Energieeffizienz von Gebäuden festzulegen und aufrechtzuerhalten. Inhaltlich werden behandelt:

  • Beschreibung der Verfahren;
  • GMS-Funktion 1 (Sollwerte);
  • GMS-Funktion 2 (Betriebsstunden),
  • GMS-Funktion 3 (Betriebsabfolge von Erzeugern);
  • GMS-Funktion 4 (lokale Energieerzeugung und erneuerbare Energie);
  • GMS-Funktion 5 (Wärmerückgewinnung bzw. Wärmeumverteilung);
  • GMS-Funktion 6 (intelligentes Netzwerk);
  • vereinfachte Korrelationen der Eingabewerte;
  • Qualitätskontrolle;
  • Übereinstimmungsprüfung.
  • Der informative Anhang A beinhaltet eine Kurzbeschreibung der zentralen GMS-Funktionen.

    Prozesse und Methoden der Energieberatung

    Die im November 2019 veröffentlichte VDI / BTGA / GIH 3922 Blatt 1 (Entwurf) beschreibt Energieberatungsprozesse und –methoden. Einsprüche sind noch bis 30.04.2020 möglich. Der Richtlinienentwurf beschreibt das Vorgehen bei der Durchführung eines Beratungsprozesses für die Anwendungsbereiche

  • Wohngebäude,
  • Nichtwohngebäude, u. a. Büro, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Produktionsgebäude, öffentliche Gebäude und Einrichtungen
  • Fertigungstechnik (Produktion von geometrischen Körpern z. B. in Stück)
  • Verfahrenstechnik (Wandlung und Produktion von Stoffen z. B. in Kilogramm oder Litern),
  • Transport und Verkehr (Personen- und Güterverkehr inklusive Produkt- und Materialfluss)
  • Erläutert werden der Energieberatungsprozess selbst und die im Ablauf des Prozesses angewandten Methoden. Inhaltlich werden behandelt:

  • Begriffe;
  • Grundlagen;
  • Prozess;
  • Methoden und Bewertungsinstrumente.
  • Die Anhänge A bis C beinhalten:

  • Checkliste für die Kontaktaufnahme;
  • Beispiel für die Anwendung des Strukturansatzes;
  • Anwendung statischer und dynamischer Energieeinflussfaktoren am Beispiel der Drucklufterzeugung.
  • Welche Vertragsbedingungen gelten für Bauleistungen?

    Im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt der Teil C die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV).

    Die neue DIN18299, veröffentlicht im September 2019 als Ersatz für die Ausgabe September 2016 definiert allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, auch für solche, für die es keine ATV in der VOB (C) gibt. Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • die Norm wurde redaktionell überarbeitet;
  • die Normenverweise wurden aktualisiert.
  • Im Rahmen der VOB-ATV behandelt die neue Ausgabe der DIN18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen. Sie wurde im September 2019 veröffentlicht und ersetzt die Ausgabe vom September 2016.

    Die ATV gilt für das Herstellen von gilt für die Ausführung von Mittel- und Niederspannungsanlagen bis 20 kV, Beleuchtungsanlagen, Kommunikationsanlagen, Gefahrmeldeanlagen, Übertragungsnetzen in Gebäuden und zugehörigen nicht selbständigen Außenanlagen.

    Sie gilt nicht für Geräte und fabrikfertige Gerätekombinationen, Erdungs- und Blitzschutzanlagen, Gebäudeautomation, Brandschutzarbeiten und für selbständige elektrische kabel- und Leitungsanlagen im Außenbereich. Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • die Norm wurde redaktionell überarbeitet;
  • der Titel wurde geändert;
  • die Normenverweise wurden aktualisiert.
  • Informationsmanagement mit BIM

    Die Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und ­Ingenieurleistungen einschließlich Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) erfordert ein spezielles BIM-Informationsmanagement.

    Die DINENISO19650 Blatt1, veröffentlicht im August 2019, definiert einschlägige Begriffe und Grundsätze (deutsche Fassung) für das Informationsmanagement in einem Reifegrad, der als „Bauwerksinformationsmodellierung (BIM)“ bezeichnet wird. Die Norm enthält Empfehlungen für eine Vorgabe zur Verwaltung von Informationen, einschließlich Austausch, Aufzeichnung, Versionierung und Organisation für alle Akteure.

    Diese Vorgabe gilt für den gesamten Lebenszyklus aller baulichen Assets, einschließlich strategischer Planung, erster Planungsschritte, Ingenieurleistungen, Entwicklung, Dokumentation und Konstruktion, täglichen Betrieb, Wartung, Sanierung, Reparatur und Rückbau. Behandelt werden:

  • Begriffe;
  • Asset- und Projektinformationen, Perspektiven und kollaboratives Arbeiten;
  • Definiten der Anforderungen
    und der daraus resultierenden Informationsmodule;
  • Informationslieferungszyklus;
  • Projekt- und Asset- Informations­managementfunktionen;
  • Fähigkeit und Kapazität des Bereitstellungsteams;
  • kollaboratives Arbeiten auf Basis von Informationscontainern;
  • Informationsbereitstellungscontainer;
  • Management der kollaborativen Erzeugung von Informationen;
  • gemeinsame Datenumgebung – Lösungen und Arbeitsablauf;
  • Zusammenfassung von „BIM nach ISO 19650“.
  • Der informative Anhang A beschreibt Federationsstrategien und Strukturschemen für Informationscontainer.

    Blatt2 der DINENISO19650, ebenfalls veröffentlicht im August 2019, thematisiert die Planungs-, Bau- und Inbetriebnahmephase. Die Norm beschreibt die Anforderungen an das Informationsmanagement in Form eines Managementprozesses im Rahmen der Bereitstellungsphase von Assets und des Informationsaustauschs innerhalb dieser Phase bei Verwendung von BIM. Anwendbar ist sie auf alle Arten von Assets und für alle Arten und Größen von Organisationen unabhängig von der gewählten Beschaffungsstrategie. Behandelt werden:

  • Begriffe;
  • normative Verweise: Informationsmanagement während der Bereit­stellungsphase von Assets;
  • Der informative Anhang A enthält Aussagen zur Verantwortungsmatrix
    für das Informationsmanagement.
  • Jetzt weiterlesen und profitieren.

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