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EU-Kommission

R 410 A-Verbot als Folge der F-Gase-Überarbeitung?

Auf einem Workshop der EU-Kommission zum Thema F-Gase Verordnung stellten Ricardo und Ökorecherche ihren Bericht mit Vorschlägen zur Überarbeitung vor. Dazu zählten zum einen die Vorschläge, Trainings- und Zertifizierungsanforderungen auch auf HFOs und nicht fluorierte Kältemittel auszuweiten, den Phase-Down mit zusätzlichen Schritten nach 2030 an das Montrealer Protokoll anzupassen und weitere Verbote einzuführen.

Konkret genannt wurde zum Beispiel die Möglichkeit eines Verbots von HFKWs mit einem GWP über 150 in stationären Klimaanwendungen und Wärmepumpen unter 12 kW und von HFKWs mit einem GWP über 750 in Anlagen über 12 kW. De facto käme dies einem Verbot von R 410 A gleich und würde dann heißen, dass VRFs künftig z. B. mit R 32 laufen müssten, während kleinere Anlagen z. B. auf Kohlenwasserstoffe umsteigen müssten.

Ebenfalls diskutiert wurde die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Service und Wartung von Kälteanlagen unter 40 t CO2-Äq-Füllmenge sowie die Aufhebung der Ausnahmeregelung für den Einsatz von HFKWs mit einem GWP über 2500 in stationären Kältenlagen unter -50 °C. Zu beachten ist, dass es sich bei all dem nur um Vorschläge der Consultants handelt. In einem nächsten Schritt wird die EU Kommission dazu nun ihre Folgenabschätzung durchführen, um später in diesem Jahr einen Vorschlag für die Überarbeitung der Verordnung vorzulegen.
www.coolingpost.com

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