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Frankreich

Neues Dekret zur Wartung von Wärmepumpen

Seit dem 30. Juli 2020 ist die Wartung von thermodynamischen Anlagen mit einer nominalen Leistung von 4 kW bis 70 kW alle zwei Jahre obligatorisch. Davon ausgenommen sind lediglich Systeme zur Warmwasserbereitung in Einfamilienhäusern.

Gewartet werden müssen unter anderem die Dichtheit des Kältemittelkreislaufs (es sei denn, die Systeme fallen sowieso unter die F-Gase-Verordnung) und die Regelung der Anlagen. Außerdem muss der thermodynamische Teil der Anlage gereinigt werden und es müssen Hinweise zum ordnungsgemäßen Betrieb, zu Verbesserungen und gegebenenfalls zur Erneuerung der Anlage gegeben werden.

Die neuen Vorschriften gelten auch für alle bereits installierten Wärmepumpen unter 70 kW und müssen bis Juli 2022 umgesetzt werden. Die Wartung ist von Fachpersonal entsprechend der geltenden Regeln durchzuführen. Systeme über 70 kW müssen alle fünf Jahre gewartet werden und mindestens bis zum
1. Juli 2025 im Falle bestehender Anlagen. Hier sind die Vorschriften noch weiterreichender und beinhalten zum Beispiel in bestimmten Fällen auch eine Überprüfung der Leistung.
www.larpf.fr

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