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Zertifizierung in der Kälte- und Klimatechnik

Neue Anforderungen verändern die Branche

Umgangssprachlich ist in der Branche häufig noch vom „großen“ oder „kleinen Kälteschein“ die Rede – auch wenn diese Begriffe in keiner Verordnung verwendet werden. Tatsächlich handelt es sich rechtlich um Sachkundebescheinigungen beziehungsweise Zertifikate nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Bereits seit 2008 dürfen Arbeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch entsprechend zertifiziertes Personal durchgeführt werden. Mit der neuen europäischen Regelung wird das bisherige System der Kategorien I bis IV nun grundlegend modernisiert; die neuen Zertifikate A1 bis E treten an die Stelle der bisherigen Kategorien. Die nationale Umsetzung geschieht in Deutschland über die novellierte ChemKlimaschutzV, die im April 2026 in Kraft getreten ist.

Die Änderungen gehen jedoch weit über eine reine Umbenennung hinaus. Erstmals werden natürliche Kältemittel deutlich stärker in die Zertifizierung einbezogen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den technologischen Wandel hin zu Kältemitteln mit niedrigem Treibhauspotenzial. Die bisherige Trennung zwischen F‑Gas‑Sachkunde und alternativen Kältemitteln entfällt also. Statt der bekannten vier Kategorien gibt es jetzt sechs verschiedene Zertifikate:

  • A1: für alle Arbeiten an Anlagen mit F-Gasen und Kohlenwasserstoffen
  • A2: wie A1, jedoch nur bis 3 kg Füllmenge Kältemittel, bzw. 6 kg bei hermetisch dichten Anlagen
  • B: für CO2-Anlagen
  • C: für Ammoniakanlagen
  • D: Rückgewinnung von F-Gasen an Anlagen bis 3 kg Füllmenge Kältemittel, bzw. 6 kg bei hermetisch dichten Anlagen
  • E: nur für Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf

Die Zertifizierungspflicht gilt für Tätigkeiten an ortsfesten Kälte‑ und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Organic‑Rankine‑Kreisläufen, sowie Kälteanlagen in Kühlfahrzeugen, Anhängern, Containern und Waggons. Betroffen sind alle Arbeiten, die in den Kältekreislauf eingreifen (von Installation über Wartung bis Rückgewinnung) sowie für Dichtheitskontrollen (ohne Eingriff in den Kältekreislauf – Zertifikat E). Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Zertifizierung keine vollwertige Berufsausbildung ersetzt. Die Sachkunde allein berechtigt nicht zur selbstständigen Ausübung des Kälteanlagenbauer-Handwerks und dient nicht als Grundlage für die Eintragung in die Handwerksrolle. Dies muss auch auf jedem neu ausgestellten Zertifikat vermerkt sein.

Ohne kontinuierliche Weiterbildung wird die Arbeit an modernen Kältesystemen künftig kaum noch möglich sein.

Natürliche Kältemittel im Mittelpunkt

Besonders relevant ist die stärkere Berücksichtigung von Kohlenwasserstoffen, Kohlendioxid und Ammoniak. Die Branche befindet sich seit Jahren im Übergang weg von klassischen HFKW-Kältemitteln hin zu Alternativen mit niedrigem GWP. Damit steigen jedoch gleichzeitig die Anforderungen an Sicherheit, Anlagentechnik und Fachwissen. Insbesondere für Service- und Montagetechniker entstehen dadurch neue Qualifikationsanforderungen. Viele Betriebe müssen ihre Mitarbeiter in den kommenden Jahren gezielt nachschulen.

Übergangsfristen bis 2029

Bestehende Zertifikate behalten zwar zunächst ihre Gültigkeit, allerdings nur übergangsweise. Bis spätestens 12. März 2029 müssen Inhaber alter Zertifikate an Auffrischungsschulungen teilnehmen und ihre bisherigen Bescheinigungen auf das neue System umstellen lassen. Es besteht zwar kein unmittelbarer Handlungsdruck, jedoch sollte man sich mit der Umstellung nicht bis zum letzten Moment Zeit lassen, sonst kann es passieren, dass die angebotenen Kurse ausgebucht sind. Alle sieben Jahre ist eine weitere Auffrischungsschulung vorgeschrieben. In den Schulungen werden zusätzliche Inhalte vermittelt, die bislang nicht Bestandteil der Zertifizierungsanforderungen waren.

Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) in Maintal, Harztor und Leonberg hat die neuen Anforderungen bereits in konkrete Schulungs- und Zertifizierungsangebote umsetzt und bietet auch bereits verschiedene Auffrischungsschulungen an – beispielsweise Kurse für brennbare Kältemittel oder Module für CO₂-Anlagen. Der praktische Teil einer Auffrischungsschulung kann durch eine Selbsterklärung ersetzt werden, aber nur wenn bereits ausreichende Kenntnisse im Umgang mit alternativen Kältemitteln vorhanden sind. Für gestandene Kälteprofis mit entsprechender praktischer Erfahrung ist es daher möglich, den Aufstockungskurs als reinen Onlinekurs zu absolvieren.

Unternehmenszertifizierung

Neben den Zertifizierungen für Personen sind auch Zertifizierungen für sogenannte „juristische Personen“ – also Unternehmen – vorgeschrieben. Unternehmen müssen bis spätestens März 2029 ihre Zertifikate neu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ausreichend zertifiziertes Personal beschäftigen sowie das Vorhandensein geeigneter Werkzeuge und Messgeräte nachweisen. Wer eine Unternehmenszertifikat besitzt, hat sicherzustellen, dass die bei ihm Beschäftigten mit Sachkundebescheinigung die vorgeschriebenen Auffrischungskurse besuchen. Neu ist: Einzelunternehmen benötigen künftig keine Unternehmenszertifizierung mehr; sie können diese aber auf Wunsch beantragen.

Die Sachkunde allein berechtigt nicht zur selbstständigen Ausübung des Kälteanlagenbauer-Handwerks.

Zertifizierung wird zum Wettbewerbsfaktor

Die neuen Regelungen erhöhen den organisatorischen Aufwand für Betriebe. Unternehmen müssen künftig nicht nur auf gültige Zertifikate achten, sondern auch: Schulungsstände dokumentieren, Qualifikationen aktuell halten und neue Sicherheitsstandards umsetzen. Hinzu kommt der steigende Druck durch verschärfte Umwelt- und Strafrechtsvorgaben. Verstöße gegen F-Gas-Regeln oder der Umgang mit illegalen Kältemitteln werden künftig deutlich härter sanktioniert.

Dadurch entwickelt sich die Qualifikation von Mitarbeitern zunehmend zu einem strategischen Wettbewerbsfaktor.

Fazit:

Die nächsten Jahre werden entscheidend dafür sein, ob es gelingt, ausreichend qualifizierte Fachkräfte für die Transformation der Branche bereitzustellen. Klar ist bereits heute: Ohne kontinuierliche Weiterbildung wird die Arbeit an modernen Kälte-, Klima- und Wärmepumpensystemen künftig kaum noch möglich sein. 

Christoph Brauneis
Politik & Medien Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (Maintal) & VDKF (Bonn)

Roswitha Böhrer
Dozentin Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (Maintal) 

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