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BIV: Wann Normen rechtsverbindlich sind

Kürzlich hat der BIV erläutert, warum die DIN EN 378 „Kälteanlagen und Wärmepumpen; Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“ einen rechtsverbindlichen Status beim Anlagenbau in der Kältetechnik besitzt und nicht, wie viele DIN-Normen, lediglich den Stand der Technik beschreibt. In Deutschland gilt für das Inverkehrbringen von Produkten (also auch für Kälteanlagen und Wärmepumpen) das Produktsicherheitsgesetz. Die Markteinführung einer Kälteanlage ist gemäß § 3 ProdSG nur dann erlaubt, „wenn bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird“. Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es so beschaffen ist, dass die Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden. Insbesondere ergibt sich aus dem Schutzziel dieses Gesetzes die nationale Umsetzung der europäischen Druckgeräterichtlinie (Richtlinie 2014 / 68 / EU, ehemals 97 / 23 / EG). Aufgrund der Drucklage fallen Kälteanlagen und Wärmepumpen in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie und eine Umsetzung, der hier enthaltenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen (gemäß Anhang 1), ist somit für Kälteanlagen (Druckbehälteranlagen) obligatorisch.

www.biv-kaelte.de

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