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FGK: Stationäre Lüftungsanlagen gefördert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA) informierte, dass die „Bundesförderung Corona-gerechte stationäre Raumlufttechnische Anlagen“ zum zweiten Mal novelliert wurde. Seit dem 11. Juni 2021 können Anträge für den Neueinbau von RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gestellt werden, also z. B. für Schulen und Kitas. Laut Förderprogramm muss der insgesamt in den versorgten Räumen erreichbare mechanische Nennvolumenstrom mindestens 25 m³ pro Stunde und Person in Bezug auf die höchste Belegungsdichte im Normalbereich betragen. Der FGK hält dies für unzureichend.
www.fgk.de

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