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Online-Lüftungsplaner unterstützt das Erstellen eines Lüftungskonzepts

Nur fünf Schritte

Nur wenige Eingaben zu Größe, Lage und Beschaffenheit des Gebäudes sind erforderlich, damit der kostenfreie Lüftungsplaner zeigt, ob lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind. Sollte dies der Fall sein, gibt das Online-Tool an, wie hoch der Luftvolumenstrom pro Raum sein muss und wie dieser durch den Einbau von dezentralen Lüftungselementen wie Balanced Ventilation von Velux mit freier Querlüftung automatisch sichergestellt werden kann. Darüber hinaus steht das erstellte Lüftungskonzept als PDF zum Download bereit, sodass Handwerker oder Architekt es ausdrucken und mit der Übergabe an den Bauherrn ihre Dokumentationspflicht erfüllen können.

Neben der luftdichten Ausführung der Gebäudehülle verlangt die EnEV seit 2009 auch die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels, um den Feuchteschutz zu gewährleisten. In § 6, Absatz 2 der EnEV heißt es: Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“ Die DIN 1946-6 konkretisiert die Anforderung an den Mindestluftwechsel so, dass ein nutzerunabhängiges Lüften bei jedem Neubau und jeder Modernisierungsmaßnahme, bei der mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche saniert wird, sichergestellt sein muss. Die Verantwortung dafür liegt beim Planer, also dem Architekten, ausführenden Unternehmer oder Handwerker.

Was ist zu tun?

Zunächst gilt es zu prüfen, ob der nutzerunabhängige Mindestluftwechsel automatisch über die natürliche Infiltration durch die Gebäudehülle erfolgt oder er diesen mit lüftungstechnischen Maßnahmen sicherstellen muss. Auch wenn keine Maßnahmen erfolgen müssen, gilt es, die Prüfung schriftlich zu dokumentieren und dem Kunden auszuhändigen. Allein dies stellt bereits ein Lüftungskonzept dar, das die Erfüllung der DIN 1946-6 gewährleistet. Sollten Maßnahmen zur Sicherstellung des nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels erforderlich sein, muss für den Feuchteschutz gewährleistet werden, dass etwa alle sechs Stunden die Raumluft einmal komplett ausgetauscht wird, ohne dass Mieter oder Eigentümer selbst eingreifen. Handwerker oder Architekt müssen in diesem Fall darlegen, wie sie mit lüftungstechnischen Maßnahmen diesen Luftwechsel garantieren. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie für später auftretende Feuchteschäden in die Haftung genommen werden.

So entsteht das Lüftungskonzept

Der Online-Lüftungsplaner erleichtert sowohl die Prüfung als auch die gegebenenfalls erforderliche Planung. Er fordert nur wenige Angaben, um in fünf Schritten ein Lüftungskonzept nach den Anforderungen der DIN 1946-6 zu erstellen. Im ersten Schritt wird über die Eingabe der Postleitzahl ermittelt, ob sich das Gebäude in einer windstarken oder -armen Region befindet. Dies erfolgt durch einen Abgleich mit den Daten des Deutschen Wetterdienstes.

Schritt zwei fragt die Fassadenausrichtung mit Fenstern ab, um sicherzustellen, dass freie Querlüftung möglich ist. Denn diese kann nur dann erfolgen, wenn eine Nutzungseinheit mindestens zwei Fassadenseiten mit Fenstern hat. So kann die Luft von der einen Fassadenseite zur anderen mit- hilfe natürlicher Kräfte wie Wind und Temperaturdifferenzen strömen.

Danach werden die Angaben zum Wärmeschutz auf Basis der Kategorie der Wohn- oder Nutzungseinheit ermittelt: Ist es ein Neubau oder werden bei einer Modernisierung nach Abschluss der Baumaßnahme zumindest die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 erreicht?

Im folgenden Schritt müssen noch Angaben zu den Geschossen der Wohneinheit gemacht werden. Dabei wird zwischen eingeschossig und mehrgeschossig verbunden unterschieden. Mit den abschließenden Angaben zu Wohnfläche und Anzahl der Räume sowie deren Zuordnung zu den drei Nutzungskategorien Feuchtraum (wie Küche oder Bad), Wohnraum (wie etwa Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer) und Nebenraum ist die Dateneingabe vollständig.

Ergebnis zur Dokumentation als PDF

Auf Basis der Eingaben prüft der Lüftungsplaner, ob lüftungstechnische Maßnahmen realisiert werden müssen. Sollte dies der Fall sein, ermittelt er, welcher Luftvolumenstrom pro Raumart mindestens gewährleistet sein muss, um die von der DIN 1946-6 geforderte Lüftungsstufe Feuchteschutz zu erreichen. Handwerker und Architekt erhalten zudem einen Hinweis, welche Größen der mit dem Lüftungszubehör Balanced Ventilation ausgestatteten Dachfenster sich bei freier Querlüftung zum Erreichen des Mindestluftwechsels eignen.

In der Regel reicht ein Lüftungselement pro Raum. Für Zimmer oder ganze Wohneinheiten ohne Dachfenster können auch Fassadenfenster mit Außenluftdurchlässen verwendet werden. Es muss lediglich abgeglichen werden, ob diese mindestens den im erstellten Lüftungskonzept angegebenen Luftvolumenstrom pro Raumart erreichen. Abgerundet wird die Empfehlung durch einen Hinweis auf die für die freie Querlüftung erforderliche Mindestgröße der Überströmöffnung zwischen den einzelnen Räumen. In der Regel reicht für den Feuchteschutz der untere Türspalt aus und es sind keine weiteren Überstromöffnungen nötig.

Darüber hinaus weist der Lüftungsplaner die Ergebnisse auch für eine zweite Lüftungsstufe aus: die sogenannte reduzierte Lüftung“. Diese liegt höher als der rechtlich verpflichtende nutzerunabhängige Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz und damit zum Schutz der Gebäudesubstanz. Die reduzierte Lüftung“ gewährleistet vielmehr bereits einen hygienischen Mindeststandard (etwa zur Reduzierung der Schadstoffbelastung) für ein gesundes Raumklima für die Bewohner. Wie diese Art der Lüftung durch den Einsatz von Balanced Ventilation einfach umzusetzen ist, weist der Lüftungsplaner ebenfalls aus.

Das komplette Lüftungskonzept steht als PDF zum Download bereit. Um sich rechtlich abzusichern, sollte der Handwerker oder Architekt das Dokument ausdrucken und dem Bauherrn aushändigen.

www.velux.de/lueftungsplaner

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