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BAFA

Förderung für Kälte- und Klimaanlagen verbessert

05.10.2015 – Das Bundesumweltministerium fördert Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse zuständig. Die Förderung für Klima-Kälte-Anlagen wird künftig verbessert. Antragsberechtigt sind ab sofort nahezu alle Wirtschaftssubjekte außer Privatpersonen und Freiberufler. Neu ist auch die Förderung von Anlagen, die Heizen und Kühlen in einem Gerät oder System ermöglichen. Weiterhin wird das Antragsverfahren vereinfacht. Die Klima-Kälte-Anlage kann künftig innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragstellung abgenommen werden, drei Monate länger als bisher. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der Anlage beim BAFA einzureichen. Die neuen Förderkonditionen gelten für alle Anträge, die seit dem 1. Oktober 2015 dort eingehen. Die neue Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet.www.bafa.de

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