06.12.2011 Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) haben Ende November eine neue Vereinbarung zur Eintragung in die Handwerksrolle des jeweils anderen Gewerks nach §7a der Handwerksordnung (HWO) geschlossen. Darin sind auch die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für die auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Ausübungsberechtigung eindeutig definiert. Allein schon durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) war eine Anpassung der alten Vereinbarung aus dem Jahr 1997 notwendig geworden, um die chemikalienrechtlichen und die handwerksrechtlichen Regelungen zusammenzubringen. https://www.biv-kaelte.de/
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BIV und ZVEH
Neue Vereinbarung zu §7a HWO geschlossen
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