Der BTGA hat die BTGA-Regel 3.002 Geschlossene wassergeführte Heiz- und/oder Kalt-/Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden – Druckprüfung, Spülen und Befüllen von Neuanlagen“ überarbeitet. Die BTGA-Regel 3.002 gilt für die hydraulische und die pneumatische Druckprüfung sowie für das Spülen und Befüllen geschlossener wassergeführter Heiz- und Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden (Neu-Installationen).
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BTGA: Regel zu Kreisläufen überarbeitet
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