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Bundesverband Wärmepumpe

Neues Energielabel wird für Heizgeräte ab 2015 zur Pflicht

30.09.2013 Die meisten Zentralheizgeräte müssen ab 2015 gut sichtbar mit einem Energielabel Klasse A++ bis Klasse G gekennzeichnet werden, wobei Wärmepumpen wegen ihrer hohen Effizienz die oberen Labelklassen erreichen dürften. Am 26. September 2013 traten die Verordnungen zur Energieeffizienzkennzeichnung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern in Kraft, teilte der Bundesverband Wärmepumpe e. V. (bwp) mit. Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist wird das neue Energielabel für alle betroffenen Raum- und Kombiheizgeräte sowie Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher verpflichtend.

Ab dem 26. September 2015 dürfen die betroffenen Produkte nicht mehr ohne Informationen zur jeweiligen Effizienzklasse angeboten oder beworben werden. Betroffen sind alle Heizgeräte in wasserbetriebenen Zentralheizungsanlagen, die zur Erzeugung von Wärme Erdgas, Heizöl oder Elektrizität nutzen, neben herkömmlichen Gas-, Öl- und Elektrokesseln, also auch Kraftwärmekopplungs-Geräte und Wärmepumpen. Wärmeerzeuger, die überwiegend gasförmige oder feste Biomasse nutzen (zum Beispiel Holzpellets), fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnungen. https://www.waermepumpe.de/

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