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Frankreich

Neues zur F-Gase-Verordnung

Am 7. Juni lud das Umweltministerium in Frankreich zu einer Informationsveranstaltung zur neuen F-Gase-VO ein. Diskutiert wurden verschiedene sich daraus ergebende Erlässe in Frankreich, beispielsweise in Bezug auf die Vorschriften zur Leckagekontrolle. Das Ministerium informierte darüber, dass der Schwellenwert von 30 g/Jahr in Bezug auf die Leckageerkennung auf 50 g/Jahr erhöht wird. Industrieverbände hatten den Wert kritisiert, weil er mit bestehenden Systemen nicht erkannt werden könne. Daneben gelten laut neuem Erlass nun auch verschiedene zeitliche Fristen, je nach Füllmenge der Anlage. Ebenfalls diskutiert wurden die GWP-Grenzwerte, die die Grundlage für die Berechnung der CO2-Tonnen und damit auch für die Vorschriften zur Leckagekontrolle bilden. So unterstrich das Ministerium, dass die Werte aus Annex I der (EU) F-Gase-VO 517/2014 gelten, obwohl diese nicht mehr ganz aktuell seien. Eine Aktualisierung sei in den nächsten zwei Jahren zu erwarten. Das Ministerium wies auch auf den dringenden Ersatz von HFKWs mit hohem GWP-Wert hin. Dies sei unerlässlich, insbesondere in Anbetracht der internationalen Verhandlungen im Rahmen des Montrealer Protokolls, die sich ebenfalls in Richtung eines HFKW-Phase-Downs bewegten und damit eine Chance für die europäische Industrie darstellten. www.larpf.fr

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