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LGH-Broschüre gibt Antworten

Fragen zur Meistergründungsprämie

Um Interessenten an einer Selbstständigkeit im Handwerk und an dieser finanziellen Unterstützung alle notwendigen Informationen zu geben, hat die LGH jetzt ihre Broschüre Meister fördern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Meistergründungsprämie NRW neu aufgelegt. Sie ist bei den Handwerkskammern und bei der LGH kostenlos erhältlich.

Inklusive der in diesem Jahr bereits Geförderten hat sich die Zahl der Empfänger der Gründungsprämie auf deutlich über 12.000 erhöht. Sie erhalten 7.500 Euro, wenn sie einen Handwerksbetrieb neu gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen. Weitere wichtige Bedingung für den Zuschuss ist, dass Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Nach Erkenntnissen der LGH sind auf diese Weise seit 1995 mehr als 60.000 Arbeits- und Lehrstellen bei den geförderten Existenzgründern ermöglicht worden. Die regelmäßigen Befragungen der LGH bestätigen zudem immer wieder, dass die Meisterinnen und Meister ungeachtet des Aufs und Abs der Handwerkskonjunktur sehr erfolgreich am Markt agieren.

Alles Wissenswerte zur Prämie stehe nun kurz zusammengefasst in der neuen Broschüre Meister fördern. Es werde geklärt, wer überhaupt in den Genuss des Zuschusses kommen kann, wie das Antragsverfahren abläuft, welche Unterlagen dabei eingereicht werden müssen und wie später die Existenz der Arbeitsplätze nachgewiesen werden kann. Die Gründungsberater bei den Handwerkskammern geben das Heft im Din-A-5-Format gerne an Interessenten ab. Es kann aber mit Angabe der Bestellnummer B 2 auch direkt bei der LGH bestellt werden unter der E-Mail-Adresse

luecke@lgh.de

www.lgh.de