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TÜV Süd weist auf Ende der Übergangsfrist hin

Gesetzliche Änderungen im Lebensmitteltransport ab dem 01.01.2010

Transporteure von Lebensmitteln gelten in der Europäischen Union seit 2002 als Lebensmittelunternehmer und sind nach der EG-Verordnung 178/2002 für die Rückverfolgbarkeit verantwortlich. Wer die Forderungen nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig und kann mit Geldstrafen sowie sofortiger Stilllegung des Fahrzeugs in der gesamten Europäischen Union rechnen. Für Tiefkühltransporte im internationalen Verkehr, gemäß dem ATP-Übereinkommen, müssen die Temperaturschreiber zusätzlich von der ATP-Prüfstelle zugelassen sein.

www.tuev-sued.de

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