Wer klimatisierte Gebäude mit Kälteanlagen errichten will, muss EnEV und EEWärmeG erfüllen und dafür den rechnerischen Nachweis erbringen. Die DIN V 18599 macht unter Verwendung der Ergebnisse eines durch die Forschungsinitiative Zukunft Bau geförderten Forschungsvorhabens dafür künftig auch die Bedarfsberechnung mit regenerativen Energieträgern möglich.
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Regenerative Energien und Klimatechnik
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