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Das sollten Sie wissen

    Auswahl von Leitungen für unterschiedliche Einsatzbereiche

    Technik

    Frage Bei der Auswahl von Leitungen für den Anschluss von Leistungsteilen und Steuergeräten etc. ist es ein Problem, immer das richtige, sprich DIN-VDE-konforme Leitungsmaterial auszuwählen. Die Verlegebedingungen sind ja schon häufig in ein- und derselben Anlage unterschiedlich. Wir versorgen Innengeräte, Außengeräte, mal schwingend, mal fest usw. NYM ist eben nicht der Allrounder unter den Leitungstypen. Mich (und sicher auch viele andere Kälteanlagenbauer) würde mal interessieren, gibt es unter den vielen Leitungstypen die Eier legende Wollmilchsau? Können Sie einen Leitungstyp benennen, der praktisch die meisten Anforderungen nach den Verlegebedingungen erfüllt? Bin gespannt auf Ihre Antwort.

    Antwort Ihre Frage berührt ein wichtiges Sicherheits- und Qualitätsproblem bei der Ausführung von Versorgungs- und Steuerleitungen in den kältetechnischen, elektrischen Ausrüstungen. Es ist auch kein Geheimnis man betrachte aufmerksam installierte Anlagen dass NYM häufig kritiklos verwendet wird.

    Mittlerweile gibt es tatsächlich Leitungsmaterial, welches dem Wunsch nach Eier legend... schon recht nahe kommt. Uns liegen zum Beispiel Unterlagen zu einem neuen Leitungstyp mit dem Handelsnamen Mega­flex 500 vor. Der Codierungsschlüssel mit den bekannten Kürzeln existiert nicht, dafür die detaillierten Beschreibungen und der Nachweis der Prüfungen nach DIN EN (VDE). Wir sprechen somit über Leitungen und nicht Kabel. Die typischen Anforderungen an das Leitungsmaterial unter Beachtung der Verlegearten und vor allem den Verlegebedingungen (siehe Ausschreibungstexte) sind:

    • halogenfrei
    • flammwidrig
    • ölbeständig
    • UV-beständig

    Weiterhin soll die Leitung natürlich fest zu verlegen sein, auch ohne zusätzlichen mechanischen Schutz. Zusätzlich wünschenswert ist ein hohes Maß an Flexibilität, damit sie an bewegte oder schwingende Teile anschließbar ist.

    Nach den Beschreibungen im Katalog erfüllt diese Leitung alle genannten Ansprüche. Für Steuerleitungen, angefangen mit 2x0,5mm² bis zu mittleren und großen Aderquerschnitten z.B. 7x2,5mm²G, 7x4,0mm²G ... 5x35mm²G usw., können Sie entsprechende Lösungen finden.

    Die Leitung wird auch geschirmt geliefert, EMV-Ansprüche sind somit zu erfüllen. Wir denken, dass sich mit diesem Tipp die Qual der Wahl vereinfacht. Weitere Informatio­nen gibt es im Internet:

    Links

    https://www.helukabel.com/de/

    Was ist der Unterschied zwischen EU und EG?

    Recht

    Frage Im Sprachgebrauch ist in letzter Zeit meist von der Europäischen Union die Rede. Wird aber der Name einer europäi­schen Verordnung oder Richtlinie genannt, spricht man von EG-Verordnung bzw. EG-Richtlinie. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft?

    Antwort Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Die EG ist eine der drei Säulen der EU. Gegenwärtig gründet sich die EU auf den am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union, auf dem die die sogenannten drei Säulen des Staatenverbunds basieren:

    • Europäische Gemeinschaften (EG)
    • Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
    • Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)

    Rechtsgrundlage für den Erlass von Richtlinien und Verordnungen ist Artikel 249 des EG-Vertrages. Richtlinien und Verordnungen liegen daher im Kompetenzbereich der Europäischen Gemeinschaft. Die Europäische Union (EU) erlässt keine Richtlinien und Verordnungen. Die umgangssprachlich verwendete Bezeichnung EU-Richtlinie ist deshalb falsch.

    Der Unterschied zwischen EG-Richtlinien und EG-Verordnungen ist übrigens folgender: Die Verordnungen des Rates und der Kommission sind Rechtsakte, die in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Sie müssen von den EG-Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden; somit sind auch keine Anpassungen in einzelnen Mitgliedstaaten möglich.

    Beispiel: Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase Diese Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

    EG-Richtlinien sind an die Mitgliedstaaten gerichtet und verpflichten diese zur Verwirklichung bestimmter Ziele durch Umsetzung in nationales Recht. Das heißt, die Mitgliedstaaten müssen ein nationales Gesetz erlassen, in dem sie diese Ziele regeln.

    Beispiel: Die EG-Maschinenrichtlinie musste in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist in Deutschland durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz geschehen.

    Geltungsbereich der F-Gase-Verordnung

    Recht

    Frage Inwieweit gilt die F-Gase-Verordnung auch für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen?

    Antwort Die allgemeinen Anforderungen des Art. 3 (1) besagen, dass das Entweichen der Gase aus Lecks verhindert und alle entdeckten Lecks, aus denen fluorierte Treibhausgase entweichen, so rasch wie möglich repariert werden müssen. Das gilt für alle genannten Anwendungen unabhängig von der Füllmenge und somit auch für Anlagen mit Füllmengen unter 3 kg.

    Die Anforderungen des Art. 3 (2), der die regelmäßige Dichtheitskontrolle vorschreibt, gelten hingegen nicht für Anlagen mit weniger als 3 kg F-Gasen bzw. hermetisch geschlossene Systeme mit weniger als 6 kg Füllmenge. Die Mitgliedstaaten können jedoch auch für diese Anwendungen Verpflichtungen zur Dichtheitskontrolle festlegen. Dies ist in Deutschland zurzeit nicht vorgesehen.

    Die Anforderungen des Art. 4 besagen, dass die Treibhausgase nach Gebrauch für Recycling, Aufarbeitung oder Zerstörung zurückgewonnen werden müssen. Das gilt für alle genannten Anwendungen unabhängig von der Füllmenge.

    Die Anforderungen des Art. 5 Ausbildung und Zertifizierung gelten auch für Anwendungen kleiner 3 kg. Damit müssen Unternehmen und das betroffene Personal, welches Anlagen mit weniger als 3 kg Kältemittelfüllmenge installiert, ebenfalls die Ausbildungs- und Zertifizierungsanforderungen nach Art. 5 (1) erfüllen.

    Die Pflicht nach Art. 3 (6) über Kältemittelart und -mengen sowie über durchgeführte Wartungsarbeiten und Dichtheitskontrollen Aufzeichnungen zu führen, also die Pflicht zum Führen eines Kältemittel­logbuches bzw. Betriebshandbuches, gilt nicht für Anlagen mit Füllmengen unter 3 kg.

    Links

    http://www.umweltbundesamt.de/produkte/dokumente/faq-fckw.pdf

    DIN EN 378 Ausgabe 2008

    Nach langem Warten ist nun die neue DIN EN 378 Teil 14 Ausgabe 2008-06 beim Beuth-Verlag erschienen und kann ab sofort dort käuflich erworben werden. Achten Sie bitte auch darauf, dass mit Erscheinen der neuen DIN die Vorgänger-Normen keine Gültigkeit mehr in Bezug auf den Bau von neuen Anlagen haben.

    Links

    http://www.beuth.de

    Online-Archiv

    Im Internet sind unter

    https://www.diekaelte.de/

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