Die BAFA Richtlinie ist am 31 Januar in einer überarbeiteten Fassung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Neben diversen Korrekturen wurde eine sehr wichtige Änderung für das Kälteanlagenbauerhandwerk vorgenommen:
Wie aus der Tabelle ersichtlich, wurde bei der Förderung von CO2-Kälteanlagen die Einschränkung auf ausschließlich Booster-Anlagen aufgehoben, was den Einsatz dieser Anlagen für Gewerbe- und Industriekunden wesentlich attraktiver macht. Gemäß BAFA werden die Interpretationen der Richtlinie weiterbearbeitet. Sobald aktuelle Informationen vorliegen, werden wir zeitnah berichten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse zuständig. Auf der Homepage des BAFA (www.bafa.de) erfahren Sie mehr über die Fördertatbestände, das Antrags- und Förderverfahren sowie die rechtlichen Grundlagen