VDKF
Eine gemeinsame Initiative der Verbände BIV, BTGA, FGK, RLT-Herstellerverband und VDKF für eine Fortsetzung der Förderung blieb erfolglos. Die Verbände hatten sich im Dezember 2025 an das Umwelt- und Wirtschaftsministerium gewandt, um eine Verlängerung der Kälte-Klima-Richtlinie zu erwirken.
Als Gründe für die Beendigung der Fördermaßnahme werden die angespannte Haushaltslage des Bundes sowie die geringe Nachfrage genannt. Die zur Verfügung stehenden Fördergelder wurden nur in begrenztem Umfang abgerufen. Als Ursache für die geringe Inanspruchnahme wird unter anderem der hohe bürokratische Aufwand des Antragsverfahrens angeführt.
Fristen für Antragssteller
Unternehmen, die die Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie noch nutzen möchten, müssen ihre Anträge bis zum 31. Dezember 2026 einreichen. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung. Die Bewilligung der Mittel kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Für die Umsetzung der geförderten Maßnahme haben Antragssteller nach der Bewilligung zwei Jahre Zeit.
(OB)