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Gebäudemodernisierungsgesetz: Eckpunkte vorgestellt

Am 24. Februar haben die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien die Eckpunkte für das neue Gebäudeenergiegesetz bzw. das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), wie es künftig heißen soll, vorgestellt. Ursprünglich war geplant, dass das Eckpunktepapier bereits Ende Januar vorliegt, doch es hat deutlich länger gedauert, bis sich die Parteien auf ein gemeinsames Papier einigen konnten. Bis Ostern soll nun ein konkreter Gesetzentwurf veröffentlicht werden, das Inkrafttreten ist für Anfang Juli 2026 geplant. Die wichtigste Änderung zum bisherigen GEG ist dabei der Wegfall des §71. Um diesen ging es vor allem, wenn über das „Heizungsgesetz“ geredet wurde. Die Vorgabe, dass neue Heizungen einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten haben müssen, soll entfallen. Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese einen bestimmten Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan und synthetischen Treibstoff nutzen – als „Bio-Treppe“ (aus unserer Sicht purer Euphemismus) bezeichnet. Ab 2028 soll die Bio-Treppe mit 1 % starten (Anmerkung: Der Biomethananteil im deutschen Erdgasnetz liegt laut Fachverband Biogas jetzt schon bei 1,6 %. Die Klimawirkung der „Grüngasquote“ dürfte also bis dahin bei null liegen). Ab 1.1.2029 muss dieser Anteil bei mindestens 10 % liegen, weitere Stufen sollen bis 2040 folgen.

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