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Vom Bock zum Gärtner!

Nachdem der Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, Michael von Bock und Polach, bereits in den Diskussionen um Klimabegriff und Ausbildungsberufsbild mit seinen Vorstellungen scheiterte, startet er nun erneut einen Angriff auf unser Gewerk. Hierbei interpretiert er die Chemikalien-KlimaschutzVO unter Missachtung jeglicher Realitäten und Umweltschutzgedanken im Sinne des SHK-Gewerkes. Dabei ignoriert von Bock und Polach offenbar ­vollkommen, dass eine entsprechende technische oder handwerkliche Ausbildung immer Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen zur Erlangung des Sachkundenachweises nach Kat. I ist. Hierbei muss aber auch dem verklärtesten Anhänger des SHK-Handwerks einleuchten, dass sich der SHK-Kollege die über seine Ausbildung hinausgehende Sachkunde nach Kat. I nicht in 24 Tagen aneignen kann. Wenn dem so wäre, dann hätte man tatsächlich den Bock zum Gärtner sprich den Klempner zum Kälteanlagenbauer gemacht. Auch das vom Bundesumweltamt beauftragte Gutachten des renommierten Heinz-PiestInstituts für Handwerkstechnik zur Anwendung der Sachkunderegelungen nach der ­Chemikalien-Klimaschutzverordnung lässt letztlich nur den Schluss zu, dass das dies­bezüglich vom ZVSHK entwickelte Schmalspur-Schulungs-Konzept ungenügend ist.

Gänzlich merkwürdig mutet es dann schließlich an, wenn der ZVSHK-Hauptgeschäfts­führer quasi androht, seinen Kälteschein-Lehrgang in die SHK-Ausbildung zu integrieren. Rein praktisch sollte es kein Problem sein, die paar Unterrichtsstunden dieses Crashkurses in die SHK-Ausbildung mit reinzupacken. Allerdings wird niemand ernsthaft die Auffassung vertreten, dass sich dadurch irgendetwas an der handwerksrechtlichen Ausrichtung des SHK-Gewerkes ändern würde. So sind auch keine neuen Gesichtspunkte erkennbar, die nun auf einmal dafür sprächen, eine handwerksrechtliche Teilverwandtschaft ins Leben zu rufen und das ist auch gut so. Bei dem Kälteanlagenbauerhandwerk handelt es sich zwar um ein kleines, aber feines und hoch spezialisiertes Gewerk. Die Abgrenzung zum angeblichen Schwestergewerk wird dabei eher als Qualitätsmerkmal angesehen und so soll es auch bleiben. Dieses Selbstbewusstsein ist dem ZVSHK-Hauptgeschäftsführer natürlich ein Dorn im Auge, was ihn sogar dazu verleitet, dem Kälteanlagenbauerhandwerk die Tradition abzusprechen. Das Kälteanlagenbauerhandwerk sei erst 1978 aus dem Zweiradmechanikerhandwerk hervorgegangen. Diese Aussage ist natürlich total neben der Sache. Bereits 1952, also vor 57 Jahren, wurde in München innerhalb des Bayerischen Mechaniker Handwerks eine Hauptgruppe Kältemechanik gegründet. 1965 wurde dann der Kältemechaniker im Verzeichnis der Vollhandwerke in der Gruppe 2 Metallgewerbe unter Nr. 24 Mechaniker als sogenannter Klammerberuf mit aufgeführt (Nähmaschinen-, Zweirad- und Kältemechaniker). Mit Rechtsverordnung vom 13.7.1978 wurde das Kälteanlagenbauerhandwerk dann schließlich als Vollhandwerk anerkannt.

Ihr

Klaus Arns