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Das sollten Sie wissen

    Arbeiten an kältetechnischen Anlagen in europäischen Nachbarländern

    Recht

    Frage Darf ich mit meiner durch die Zertifizierung nach Kategorie I (gemäß EG-Verordnung 303/2008) nachgewiesenen Sachkunde auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten (z.B. in Frankreich) Servicearbeiten an kältetechnischen Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen durchführen?

    Antwort Die Zertifizierung gemäß EG-Verordnung 303/2008 ist in der Europäischen Union einheitlich geregelt und muss in jedem Mitgliedsstaat anerkannt werden. Mit diesem Sachkundenachweis dürfen Sie natürlich EU-weit arbeiten.

    Trotzdem muss bei Installation oder Reparatur von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen die besondere Gesetzgebung des betreffenden Landes beachtet werden. Die EG-F-Gase-Verordnung 1), die ja in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt, erlaubt die nationale Verschärfung der Gesetzgebung hinsichtlich Betrieb und Überwachung einer Anlage. In Deutschland besteht die nationale Verschärfung vor allem darin, dass gemäß ChemKlimaschutzV maximale spezifische Kältemittelverluste festgelegt wurden.

    Wenn Sie in Frankreich arbeiten wollen, sind andere Spezialregelungen zu beachten. Beispielsweise müssen dort Kältemittelaustritte von mehr als 20 kg bzw. über ein Jahr kumulierte Kältemittelverluste von mehr als 100 kg an den Vertreter des Staates im Département gemeldet werden. Wenn bei einer Überprüfung Leckagen festgestellt werden, stellt der Verantwortliche für die Lecksuche darüber eine Erklärung für den Betreiber aus. Bei Anlagen mit Füllmengen über 300 kg muss dieses Dokument auch an die zuständige Verwaltung geleitet werden.

    Formulare für die Meldepflichten und weitere Informationen sind unter http://www.figaroo.org unter dem Begriff Le pack Opérateur & détenteur zu finden.

    1) Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase.

    Zangenstromwandler

    Elektrotechnik

    Frage In der letzten Ausgabe der KK wurde in der Rubrik Fragen aus der Praxis beim Thema Elektromagnetische Verträglichkeit der Einsatz einer Stromzange erwähnt. Worauf muss man beim Einsatz von Zangenstromwandlern achten?

    Antwort Ein Zangenstromwandler bietet die Möglichkeit, Ströme von einigen Milliampere bis zu mehreren Kiloampere zu messen, ohne dass der Stromkreis aufgetrennt wird. Weitere Vorteile dieser Messung sind der Zeitgewinn, geringe Gefährdung durch elektrischen Schlag und keine Ausfälle durch Abschaltung der elektrischen Anlage. Man unterscheidet zwischen Zangenstromwandler für Wechselströme und denen für Wechsel- und/oder Gleichströme.

    Grundsätzlich haben die Stromwandler den Aufbau eines Transformators. Ein Zangenstromwandler für Wechselströme ist eine spezielle Ausführung eines Stromwandlers bei dem Zangenbacken, die sich öffnen lassen, den Eisenkern bilden. Handelt es sich um ein Messgerät für Wechselströme, so wird die Sekundärspannung durch ein Messwerk erfasst, der Betragsmittelwert der pulsierenden gleichgerichteten Größe gebildet und danach wird die Messgröße unter Berücksichtigung eines Formfaktors als Effektivwert zur Anzeige gebracht. Für sinusförmige Größen ist dieser Formfaktor 1,1107. Das bedeutet, dass diese Geräte auf sinusförmige Messgrößen kalibriert sind.

    Besteht der zu messende Strom aus einem Wechsel- und einem Gleichstromanteil, so verschwindet der Gleichstromanteil am Ausgang des Zangenstromwandlers und fließt somit nicht in die Auswertung und die Anzeige ein. Die Messung des echten Effektivwertes ist in diesem Fall nicht möglich, es wird nur der Effektivwert des Wechselstromes angezeigt. Um Wechsel- und/oder Gleichströme zu erfassen, muss ein anderes Wirkprinzip eingesetzt werden. Im Regelfall wird ein sogenannter Hallsensor 2) eingesetzt. Mit diesem können auch die Magnetfelder des Gleichstromes erfasst werden.

    Neben verschiedenen Messfunktionen, wie Messwertspeicherung, Min/Max-Anzeige oder Spitzenwerterfassung ist es wichtig, dass die Messgeräte Echt-Effektivwerte (TRMS), messen können. Diese Messgeräte können Wechselströme mit einem Gleichstromanteil messen. Gleichstromanteile entstehen z. B. durch den Betrieb von Geräten und Betriebsmitteln mit Phasenanschnittsteuerung oder durch Frequenzumrichter. Da in der Kältetechnik immer häufiger diese elektronischen Drehzahlregler eingesetzt werden, kommt es im Energieversorgungsnetz zu sogenannten Netzverzerrungen, Oberschwingungen und anteiligen Gleichströmen. Für den Servicetechniker ist es umso wichtiger zu wissen, welche Auswirkungen diese Störungen auf seine Messwerte haben.

    2) Hallsensor: Das Wirkprinzip besteht darin, dass ein Strom I durch ein geeignetes Halbleiterplättchen fließt, das seinerseits einem senkrecht zur Stromrichtung verlaufenden Magnetfeld B ausgesetzt ist, so entsteht an den seitlichen Kanten des Halbleiters die sog. Hall-Spannung U, die zum Strom I und zum Magnetfeld B proportional ist. Diese Spannung wird von einer Messelektronik ausgewertet, die in die Zange eingebaut ist.

    Einbau von FI-Schutzschaltern

    Normen

    Frage Bei einem Kunden soll eine steckerfertige Klimaanlage aufgestellt werden. Hierfür soll eine zusätzliche Steckdose installiert werden. Muss man vor jedem Steckdosenstromkreis einen RCD (FI-Schutzschalter) einbauen?

    Antwort Die DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 regelt die Auswahl und die Ausführung der Schutzmaßnahmen. Sie ist gültig seit 1.6.2007 und ab dem 1.2.2009 verbindlich anzuwenden. In ihr wird auch der Einsatz von RCDs 3) geregelt. Für neu errichtete Wechselspannungssysteme ist ein zusätzlicher Schutz durch RCDs mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorzusehen, wenn

    a) der Bemessungsstrom von Steckdosen nicht größer als 20 A oder

    b) im Außenbereich Endstromkreise bis 32 A mit tragbaren Betriebsmitteln betrieben werden.

    Ausgenommen sind für den Fall a) Steckdosen, die durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen ständig überwacht werden (z.B. in einigen Industriebetrieben).

    In der deutschen Ausgabe der Norm wurde die Formulierung durch das Wort ständig untermauert. Als ständig überwacht gelten elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn sie von Elektrofachkräften instand gehalten werden und durch messtechnische Maßnahmen sichergestellt ist, dass Schäden rechtzeitig entdeckt und behoben werden können. Durch diese Überwachung soll jederzeit eine Abweichung vom Sollzustand erkannt werden. Dies bedeutet aber, dass häufiger als in der BGV A3 gefordert (vielleicht sogar täglich) eine Überprüfung der elektrischen Anlage erfolgen muss.

    Grundsätzlich sind somit (fast alle) Steckdosen bis 20 A (hierzu zählen auch die 16 A CEE Steckdosen) mit einem RCD zu schützen. Der Einsatz eines RCDs ist auch notwendig, wenn nur eine Steckdose nachgerüstet wird. Für diese neue Steckdose muss der zusätzliche Schutz realisiert werden, auch wenn sie direkt neben einer vorhandenen Steckdose angeordnet ist. Dies ist entweder möglich durch eine RCD-Schutzeinrichtung in einer Unterverteilung oder durch Verwenden von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in Steckdosenausführung (Personenschutzadapter) nach DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10).

    Diese Personenschutzadapter in Steckdosenausführung dürfen in diesem Fall eingesetzt werden, da sich der Schutz durch einen RCD nur auf die Steckdose und nicht auf den Stromkreis bezieht. Er erfüllt somit nur den Zusatzschutz. Der Schutz gegen direktes und auch indirektes Berühren muss gegeben sein. Das bedeutet, dass auch die Abschaltbedingung für das entsprechende Netzsystem eingehalten werden muss.

    3) RCD: Residual Current Protective Device, wörtlich Reststromschutzgerät.

    Online-Archiv

    Im Internet sind unter https://www.diekaelte.de/

    alle Themen der letzten Jahre gesammelt.

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