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Das sollten Sie wissen

    Sicherheitsschaltungen in kältetechnischen Steuerungen, Teil 2

    Technik

    Einleitung Der erste Teil dieses Beitrags wurde in der KK 03/2009 veröffentlicht. Dort ging es um die Themen Netztrenneinrichtungen und Hauptschalter sowie Stopp-Funktion, Stopp-Halt und Stopp-Aus. Hier im zweiten und letzten Teil geht es um Funktionen Not-Halt und Not-Aus.

    Antwort Für Anwendungen der Funktionen Not-Halt, Not-Aus gilt Folgendes: Bei diesen zwei Funktionen geht es um Handlungen im Notfall. Dabei erfolgt die Reaktion auf den Notfall durch menschliches Handeln, also nicht durch eine Automatik.

    Not-Halt und Not-Aus stellen ergänzende Schutzmaßnahmen dar. Das heißt auch, die hierfür verwendeten Steuergeräte mit Handbedienung stellen keine primären Mittel zur Risikominderung bei der Gefährdung von und durch Maschinen dar. Worin unterscheiden sich nun die Funktio­nen Not-Halt und Not-Aus?

    Not-Halt

    Eine Not-Halt-Schaltung (siehe auch ISO 13850 mit ausführlichen Beschreibungen) erfüllt einen rein funktionalen Aspekt. Also ein möglicher menschlicher Eingriff in den Maschinenbetrieb, z.B. beim Feststellen einer Fehlfunktion eines Antriebselementes wie Brandgeruch, Qualm oder blockierter Ventilator etc. Je nach dem festzustellendem Risiko (Risikobewertung), führt ein Not-Halt zu den Stopp-Funktionen mit den Kategorien 0 oder 1. Schaltgeräte für diese Handlung können sein: Netztrenneinrichtung, Taster mit Schützbetätigung, elektronische Befehlsgeräte. Die Handlung bezieht sich üblicherweise auf das Abschalten einzelner Antriebselemente und nicht auf eine Spannungsunterbrechung der Gesamtanlage.

    Bei der Ausführung Not-Halt ist zu beachten: Die Betätigung Not-Halt muss in dem zutreffenden Stromkreis allen anderen Steuerfunktionen übergeordnet sein. Ein Rücksetzen der Not-HaltFunktion darf nur von der Schaltstelle aus möglich sein, wo der Not-Halt-Befehl erfolgt ist. Das Rücksetzen darf dabei keinen automatischen Wiederanlauf einleiten. (Anmerkung: Das heißt, zuerst muss wieder ein manueller Startbefehl erteilt werden. Man führe den Not-HaltBefehl auf eine separate Verriegelung)

    Not-Aus

    Die Not-Aus-Funktion wird verwendet, wo eine direkte Gefährdung durch die elektrische Spannung besteht. Zum Beispiel Maschinenanlagen in Versuchsräumen (Labore, Lehrwerkstätten mit Auszubildenden), besonders in Maschinenräumen mit freiem Zugang zu spannungsführenden Anlagenteilen. Die Schaltgeräte müssen elektromechanische Antriebe aufweisen, zwangsöffnend sein und entsprechendes Last- bzw. Leistungsschaltvermögen besitzen. Eine Not-Aus-Funktion muss immer die Stopp-Funktion mit der Stopp-Kategorie 0 erfüllen.

    Zusammenfassend kann ausgesagt werden:

    • Bei der Ausrüstung der elektrischen Steuerung kälte-, klimatechnischer Anlagen ist in jeder Einspeisung sprich Zuleitung eine Netztrenneinrichtung einzusetzen (Schalter oder Stecker bei flexiblen Anschlüssen).
    • Die Start-Funktion darf bei der ersten Inbetriebnahme nur erfolgen, wenn vorher durch Prüfen (Besichtigen, Messen und Erproben) der ordnungsgemäße Zustand bestätigt und dokumentiert wurde.
    • Nach einer durchzuführenden Risikobewertung ist die Stopp-Funktion mit der zutreffenden Stopp-Kategorie (0 oder 1) zu projektieren. Beim Verdichterbetrieb gilt die Stopp-Kategorie 1.
    • Nach der Risikobewertung ist zu entscheiden, ob für Handlungen im Notfall Bedarf besteht.
    • Not-Halt-Funktionen sind in Kälteanlagen häufig notwendig. Das gilt insbesondere in Industrieanlagen.
    • Not-Aus-Funktionen: Üblicherweise wird sich aus der Risikobewertung einer Kälteanlage nicht die Notwendigkeit dieser Handlung im Notfall ergeben. Unter Beachtung der genannten DIN VDE ergibt sich jedenfalls kein erkennbarer Bedarf.

    Die Funktion Not-Halt erfüllt natürlich auch präventive Zwecke. Ein Serviceschalter, richtig in die Steuerung eingebunden, kann grundsätzlich den Not-Halt-Zustand realisieren also auch nach den Inhalten der Begriffsbestimmungen.

    Fazit

    Unter Beachtung der VDE 0113-1 (aktuelle Fassung vom Juni 2007), dürften bei der Konformitätserteilung keine Unklarheiten hinsichtlich der Steuerfunktionen auftreten. Wichtig ist tatsächlich, bei der Wahl der Begriffe auf die zutreffenden Inhalte zu achten.

    Kennzeichnungspflichten für zertifiziertes Personal

    Recht

    Frage Ergänzend zur Verordnung (EG) 842/2006 (F-Gase-Verordnung) ist nun die Verordnung (EG) Nr. 111/2009 der Kommission vom 1. April 2009 zur Festlegung der Form der Kennzeichen und der zusätzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von zertifizierten Personen, die Erzeugnisse und Einrichtungen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, installieren, reparieren und instand halten, gemäß Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Wie ist diese umzusetzen?

    Antwort Die Verordnung sieht vor, dass zertifizierte Personen, die Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen mit fluorierten Treib­hausgasen durchführen, eine Kennzeichnung tragen müssen. Mindestanforderungen für die Kennzeichnung sind:

    • Aufschrift: Zertifizierte Person gemäß Verordnung EG 303/2008
    • Name der zertifizierten Person
    • Lichtbild
    • Kategorie der Zertifizierung
    • Zertifizierungsnummer

    Die Kennzeichnung ist an gut sichtbarer Stelle in lesbarer Schrift anzubringen.

    Es bleibt der zertifizierten Person freigestellt, die Kennzeichnung in Form eines Anhängers oder Ansteckers zu tragen bzw. einen Aufnäher auf der Berufsbekleidung aufzubringen.

    Hintergrund für diese Verordnung ist, dass im Falle einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde oder den Betreiber leichter nachvollzogen werden kann, ob eine Person auch wirklich die nach der EG-Verordnung 303/2008 notwendige Zertifizierung der entsprechenden Kategorie (I bis IV) besitzt, um bestimmte Arbeiten an Anlagen mit fluo­rierten Treibhausgasen durchführen zu dürfen.

    Das Fehlen der Kennzeichnung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Verordnung trat am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

    Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik bietet die Anhänger für zertifizierte Personen an. Nähere Informationen zu der Verordnung erhalten Sie an der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal unter der auf Seite 38 oben angegebenen Telefonnummer der TT-Stelle.

    Online-Archiv

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