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Frankreich

Französisches Innenministerium legt neue Brandschutzvorschrift auf Eis

Hintergrund für die Überarbeitung ist der zunehmende Einsatz brennbarer Kältemittel. Nun aber ist die Überarbeitung zumindest bis Mitte März auf Eis gelegt, denn Tschechien und die europäische Kommission haben kurz vor Ablauf der Frist Ende Dezember 2018 Einspruch erhoben. Jetzt ist es am Innenministerium, diesen Einspruch zu prüfen.

Laut europäischem Recht müssen Mitgliedsstaaten die EU Kommission über technische Regeln informieren. Ab dem Zeitpunkt dieser „Notifizierung“ können die EU Kommission und andere Mitgliedsstaaten den Text kommentieren. Insbesondere dann, wenn dieser ein Hindernis für den freien Warenverkehr oder den freien Dienstleistungsverkehr darstellt, kann Einspruch erhoben werden. In diesem Fall muss der entsprechende Mitgliedsstaat Stellung nehmen und der Text liegt solange für mindestens drei weitere Monate auf Eis.

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