Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
ecogreen

Förder-Update für energieeffiziente Klimaanlagen in gewerblichen Bestandsgebäuden

Mit der Erhöhung der Investitions- und Tilgungszuschüsse im KfW-Förderung „Energieeffizient Bauen und Sanieren (276/277/278)“ entsteht für die Unternehmen eine weitere Möglichkeit in energieeffiziente Anlagentechnik zu investieren.

Wer wird gefördert?

§  In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

§  Freiberuflich Tätige

§  Investitionsstandort muss in Deutschland sein

Die Förderung erhält das Unternehmen, welches die Anlagentechnik kauft und bilanziert.

Welche Klimaanlagen werden gefördert?

Eine Neuanlage bzw. die Nachrüstung von Klimaanlagen in Bestandsgebäuden (gewerblich genutzte Nichtwohngebäude) sind förderfähig. Wichtig ist hierbei, dass es sich um ein Bestandsgebäude handelt. Ob eine Klimaanlage bereits vorhanden war oder eine Neuanlage geplant wird, ist für die Förderung irrelevant. Unabhängig vom verwendeten Kältemittel (GWP-Wert unter 2.500) können folgende Klimasysteme gefördert werden:

VRV- / VRF-Klimaanlangen Multi-Split Klimaanlagen Wasser- und Luftgekühlte Kaltwassersätze Wärmepumpen (Kühlen und Heizen) Diese Anlagen müssen mit einer elektronischen Drehzahlregelung ausgestattet sein und eine jahresbedingte Leistungszahl im Kühlbetrieb SEER von mindestens 5,0 aufweisen.

Für die gesamte Anlagentechnik im Gebäudebestand zählen bspw. Heizung, Klima- und Lüftungsanlagen, Beleuchtung, Gebäudeautomation sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zu den weiteren förderfähigen Einzelmaßnahmen. Da die technischen Anforderungen in diesem Bereich sehr hoch sind, muss das Projekt immer im Einzelfall geprüft werden.

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Das KfW-Förderprogramm (276/277/278) ist ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Tilgungszuschuss. Unternehmen, die in eine Klimaanlage investieren, können über den zinsgünstigen Kredit einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent auf die förderfähigen Nettoinvestitionskosten erhalten. Jedoch sind diese auf maximal 200 Euro pro Quadratmeter eingeschränkt. Einen direkten Zuschuss, wie es in anderen Förderprogrammen möglich ist, gibt es hier nicht. Insgesamt ist der Zuschuss auf maximal 20 Prozent der Darlehenshöhe beschränkt. Um das Förderpotenzial zu optimieren, empfiehlt Marcel Riethmüller daher eine vollständige Finanzierung über den KfW-Kredit. Das Darlehen ist auf maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben begrenzt.

Welche Kosten werden gefördert?

Förderfähige Nettoinvestitionskosten, die notwendiger Bestandteil der Maßnahme sind, zum Beispiel:

§  Montage und Montagematerial

§  Kosten der Klimatechnik

§  Nebenarbeiten, wie zum Beispiel Ausbau und Entsorgung von Altanlagen

§  Planungskosten, die notwendiger Bestandteil der Maßnahme sind

§  Maßnahmen zur Einregulierung

Und wie bekommen Unternehmen die Förderung?

Für die Förderung sind zwei Projektpartner erforderlich. Zu einem muss das Unternehmen das Kreditgeschäft über die Hausbank abwickeln. Zum anderen ist ein zugelassener Sachverständiger nötig, um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen zu prüfen und zu bestätigen. Sofern alle Bedingungen für das Unternehmen und der Projektpartner geklärt wurden und die Anlagentechnik erst mit der Bestätigung der KfW bestellt wird, steht einer Förderung für Klimaanlagen nichts mehr im Weg.

kontakt@ecogreen-energie.de