02.09.2009 − Seit dem 1. Juli 2009 sind die Eigentümer von Nichtwohngebäuden, bei einem Verkauf, einer Neuvermietung bzw. -verpachtung oder einer wesentlichen baulichen Änderung nach der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) verpflichtet, einen Energieausweis zu erstellen. Über die verschiedenen Arten von Energieausweisen, deren spezifische Merkmale und Inhalte informiert die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. jetzt mit dem neuen Faltblatt Der Energieausweis für Nichtwohngebäude: Was müssen Sie darüber wissen? https://www.asue.de/
Abo-Inhalt
Faltblatt der ASUE
Energieausweis für Nichtwohngebäude
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ KK E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus KK: Sonderhefte (PDF)
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.