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Klimapolitik

EU-Kommission will Emissionen von fluorierten Treibhausgasen erheblich verringern

08.11.2012 Die EU-Kommission hat am 7. November einen Vorschlag für eine erhebliche Verringerung der Emissionen fluorierter Gase (F-Gase) vorgelegt und damit einen wichtigen Schritt zur Erreichung der langfristigen Klimaschutzziele getan. Die Emissionen von F-Gasen, deren Treibhausgaswirkung bis zu 23 000 Mal höher sein kann als die von Kohlendioxid, sind seit 1990 um 60 Prozent gestiegen, während die Emissionen aller anderen Treibhausgase verringert wurden. Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen F-Gase-Emissionen bis 2030 auf ein Drittel des heutigen Niveaus reduziert werden. Außerdem soll die Verwendung von F-Gasen in einigen neuen Geräten, wie Haushaltskühlschränken, verboten werden, für die technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen bereits zur Verfügung stehen.

Mit dem vorgelegten Vorschlag wird eine Ausstiegsmaßnahme eingeführt, mit der ab 2015 die Gesamtmenge der wichtigsten F-Gasgruppe, die in der EU verkauft werden darf [teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW)], begrenzt und schrittweise bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen gesenkt wird. Diese Maßnahme baut auf den erfolgreichen Verzicht auf ozonabbauende Stoffe auf, der in der EU zehn Jahre früher realisiert wurde als im international vereinbarten Zeitplan vorgesehen.

Der Vorschlag soll die derzeit geltende Verordnung über fluorierte Treibhausgase ersetzen, nach der Unternehmen eine Reihe von Maßnahmen treffen müssen, um Leckagen aus Geräten, die F-Gase enthalten, zu minimieren und die Gase am Ende der Lebensdauer der Geräte zurückzugewinnen. Die geltende Verordnung enthält außerdem Vorschriften für die Schulung und Zertifizierung des mit der Wartung der betreffenden Geräte betrauten Personals, für die Kennzeichnung von Geräten, die F-Gase enthalten, für die Berichterstattung über die Produktion, die Einfuhr und die Ausfuhr von F-Gasen sowie Verbote in einigen wenigen spezifischen Bereichen. All diese Vorschriften werden durch den neuen Vorschlag aufrechterhalten bzw. verstärkt. Er wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Erörterung und Verabschiedung im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt. http://www.ec.europa.eu/clima/policies/f-gas/index_en.htm

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