29.01.2009 Zurzeit gibt es offensichtlich in der Branche die Ansicht, bei in Betrieb befindlichen Kälteanlagen (Altkälteanlagen) könne die staatliche Investitionsförderung für energetische Optimierungsmaßnahmen mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung von mindestens 35 % nur dann in Anspruch genommen werden, wenn jede Einzelanlage über einen elektrischen Energieverbrauch von mindestens 150 000 kWh/Jahr verfügt. Dies sei jedoch in der Form nicht richtig.
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Klimaschutzinitiative
Klarstellung zur BMU-Förderrichtlinie Gewerbekälte
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