Die am 20. August 2017 in Kraft getretene 42. BImschV richtet sich an Be-treiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Sie beinhaltet umfangreiche Anzeige-, Betriebs- und Überwachungspflichten für Betreiber, unter anderem eine Meldepflicht.
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VDKF: Verdunstungsanlagen: Meldefrist läuft ab
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