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AKTUELLES

CO2-Panne: Wer haftet ?

Auslöser für die Beschwerde des Anlagenbauers ist der CO2 Hype. Nachdem es im Frühjahr bei einer großen Supermarktkette zu einem Unfall mit diesem Kältemittel gekommen war, will der LEH jetzt die Komponenten, die inzwischen als Ursache für den Unfall identifiziert wurden, auch in allen anderen Märkten zur Sicherheit austauschen lassen.

Gegen diese Vorgehensweise an sich sei nichts einzuwenden, so der Anlagenbauer. Allerdings seien die fraglichen Märkte seit über einem Jahr mit CO2 in Betrieb, und es müsste nach dem Austausch eine komplette, neue Inbetriebnahme vorgenommen werden mit entsprechend neuem Lastenheft.

Und genau das ist der Stein des Anstoßes: Anstatt ein solches neues Lastenheft zu erstellen und dem Anlagenbauer vorzulegen, verlangt der LEH genau das von dem Anlagenbauer. Begründung: Der Anlagenbauer sei schließlich der Experte und falls es in Zukunft zu weiteren Problemen komme, dann auch entsprechend haftbar.

Darüber echauffiert sich der anonyme Anlagenbauer: Hier versuche die Supermarktkette die Verantwortung für eine möglicherweise übereilte Entscheidung, CO2 so schnell und umfangreich wie möglich einzusetzen, auf den Anlagenbauer abzuwälzen. Von dem Kräfteverhältnis zwischen den beiden Parteien ganz zu schweigen .

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