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BIV

Legionellen: Sinnvolle Sachkunderegelung gefordert

Der BIV machte deutlich, dass man es hinsichtlich des Passus der „wiederkehrenden Prüfungen“ entgegen der Formulierung im Eckpunktepapier für sinnvoll erachte, nicht auf den „Sachverständigen“, sondern auf den „Sachkundigen“ bzw. auf die „Sach- und Fachkunde“ sowie auf diesbezügliche Qualifizierungsmaßnahmen abzustellen und insoweit das Handwerk bei den Prüfungstätigkeiten mit einzubeziehen.

Diese Verfahrensweise hat sich auch in anderen, vergleichbaren Bereichen sehr bewährt. Basierend auf bestimmten Eingangsvoraussetzungen (z.B. Handwerksmeister in einem infrage kommenden Gewerk) wird durch eine zusätzliche Qualifikation/Schulung die notwendige Sachkunde für die Ausübung einer bestimmten Prüfungs-, Wartungs- und Inspektionstätigkeit geschaffen.

Gerade beim Kälteanlagenbauer (-meister) gehören Inspektions- und Prüfungstätigkeiten, die Fertigung von Inspektionsberichten sowie die Überwachung von Betreiberpflichten und deren Dokumentation (sei es über Betriebshandbücher oder entsprechende Software) mittlerweile zum täglichen Brot.

Bezogen auf Verdunstungskühlanlagen wartet der Kälteanlagenbauer beispielsweise die RLT-Anlage (auch nach der VDI 6022) oder den Kaltwassersatz, für die/den der Kühlturm als Rückkühler eingesetzt wird. Am Rückkühler fallen regelmäßige Wartungsarbeiten an, die vom Kälteanlagenbauer ausgeführt werden.
Da der Kälteanlagenbauer somit ohnehin vertraglich vereinbarte wie auch gesetzlich vorgeschriebene Inspektions- und Wartungsarbeiten an Verdunstungskühlanlagen bzw. deren Peripherieanlagen vornimmt, daher mit den Anlagen vertraut und regelmäßig vor Ort ist und in entsprechendem Kontakt zu den Kunden/Betreibern steht, liegt es nahe, ihm hier über den Verordnungsweg auch die Möglichkeit zu eröffnen, die wiederkehrenden Prüfungen und Inspektionen an Verdunstungskühlanlagen auszuführen.

Auch unter Kosten- und Synergie-Gesichtspunkten erscheint eine solche Vorgehensweise in jedem Fall überzeugender, als die Überwachung durch Sachverständige durchführen zu lassen. Eben diese Position wird auch vom Verband Deutscher Kühlhäuser & Logistikunternehmen (VDKL) in deren Stellungnahme ausdrücklich unterstützt und findet gleichfalls die Zustimmung des Zentralverbandes Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW). (RM)

www.biv-kaelte.de