Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
kekk:

Anträge nach Klimaschutz-Förderrichtlinie Gewerbekälte

Wie im Wortlaut der vom Bundesumweltministerium am 18. Juni 2008 erlassenen „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen“ unter den Punkten „StatusCheck“, „Basisförderung“ und „Bonusförderung“ ausführlich beschrieben, stehen seit dem 1. September 2008 die für die Maßnahmen-Förderung notwendigen Antragsformulare zur Verfügung. Für die Antragsbearbeitung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn als Bewilligungsbehörde zuständig. Jeweiliger Antragsteller ist der Betreiber einer gewerblichen Kälteanlage, als Antragsvoraussetzung gelten die Bestimmungen der Klimaschutz-Förderrichtlinie, deren Kern in einer Energieeffizienzsteigerung um mindestens 35 % durch Optimierung bestehender Altkälteanlagen zu sehen ist. Korrespondierend zu diesem energetischen Förderziel sollen auch Neuanlagen durch entsprechende Komponenten- und Regelungskonzepte behandelt werden.

Die vom Antragsteller benötigten Antragsformulare stehen auch im Rahmen eines elektronischen Verfahrens unter der Internetadresse www.bafa.de zur Verfügung. Der Zugang wird über die Abschnitte Energie – Gewerbekälteanlagen – Formulare erreicht.

Wichtig: StatusCheck für Altanlagen!
Zu beachten ist, dass als Voraussetzung für eine beantragte Basisförderung von Maßnahmen an Alt(kälte)anlagen ein StatusCheck an den jetzt im Betrieb befindlichen Kältesystemen unerlässlich ist. Dieser StatusCheck ist von einem Sachkundigen zu erstellen und verbunden mit einer detaillierten Berechnung durch einen hersteller- und anbieterunabhängigen Dienstleister zu bestätigen. Das Dokument soll Auskunft über das Klimaschutzpotenzial der in Betrieb befindlichen Kälteanlage geben.

Um eine einheitliche und in der inhaltlichen Gliederung übereinstimmende Bewertungsgrundlage zu schaffen, wurde von der Arbeitsgemeinschaft Kälte für die Bewilligungsbehörde BAFA eine Checkliste für die Altanlagen-Bestandserhebung entwickelt.

Die Checkliste wird von einem Sachkundigen (staatlich geprüfter Kältetechniker oder Kälteanlagenbauermeister), der eine energetische Bestandsaufnahme vornimmt, und einem hersteller- und anbieterneutralen Dienstleister (Ingenieurbüro o. ä.), der eine kältetechnische Berechnung erstellt, erarbeitet. Genauso ist es möglich, dass ein hersteller- und anbieterneutraler Dienstleister sowohl die energetische Bestandsaufnahme als auch die Berechnung durchführt. Das für die Durchführung des StatusChecks erforderliche Fachwissen wird in einem Seminar vermittelt, das in Kürze die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal anbieten wird.

www.kekk.org