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Patent für R410A

Honeywell erwirkt Urteil am japanischen Obergerichtshof

Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil, es bestätigt Honeywells Patentrecht und schützt Honeywells bedeutende Investitionen in die Entwicklung dieses Kühlmittels, so David Diggs, globaler Geschäftsleiter von Honeywell Fluorine Products. Honeywell unternimmt wie immer alles Notwendige, um seine Patentrechte vor Verletzungen zu schützen.

Das japanische Patent ist derzeit in Japan wirksam. Die nicht genehmigte Einfuhr, Vermarktung, Veräußerung (einschließlich Weiterveräußerung) oder Verwendung von R410A in Japan kann daher eine Haftung aus Patentverletzung nach sich ziehen.

Honeywell vertreibt R410A unter der Marke Genetron. Es wurde 1994 als Ersatzmittel für R22 von Honeywell in Japan entwickelt und patentiert. Honeywell hat sein geistiges Eigentum in Bezug auf das Kühlmittel R410A an andere Hersteller lizenziert.

www.honeywell.com

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