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Energieverbrauchsminderung in der Gewerbekälte

Pakt für Energieeffizienz tritt in Kraft

    In einem Kamingespräch, das am 11. September 2007 auf Vorschlag des vormaligen Herausgebers der KK und in Absprache mit Michael Müller MdB, dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesumweltministerium, in Berlin stattfand und an dem einige Funktionsträger der Branche teilnahmen, wurde der Grundstock für einen Pakt für Energieeffizienz gelegt. Die dabei gestellte Frage, wie eine flächendeckende Modernisierung kältetechnischer Altanlagen erreicht werden kann, ließ sich geradezu überzeugend schnell beantworten: Es fehlt(e) bisher an geeigneten praxistauglichen Impulsen seitens der Politik, um durch eine verbesserte Kälte- und Klimatechnik einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und damit zur Reduzierung der CO2-Emissionen zu leisten!

    Als wesentlicher Vorteil wurde im Gesprächsverlauf konkretisiert, dass im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen des Energieverbrauchs Komponenten zur Effizienzsteigerung in der Kälte- und Klimatechnik nicht mehr entwickelt werden müssen. Sie sind Stand der Technik. Weitere Potenziale bestehen in der Umsetzung ganzheitlicher Regelungskonzepte.

    Konkrete Inhalte werden entwickelt

    In der Folge entwickelten sich hierzu Vorstellungen für zukünftiges Handeln, die auf Regelungsinhalte einer Förderrichtlinie für ein Impulsprogramm Kälte-/Klimatechnik zielten. In den Monaten November, Dezember und Januar fanden im inzwischen direkten Dialog zwischen dem Energieeffizienz-Referat des Bundesumweltministeriums und kekk, dem Kompetenzzentrum Energieeffizienz Kälte- und Klimatechnik e.V., in Berlin Gespräche mit neutraler Fachberatungsqualität statt. Schließlich konnte am 3. März 2008 ein Vertrag über die Inanspruchnahme wissenschaftlicher Beratungsleistungen für die Startphase bzw. zur Umsetzung einer Klimaschutzinitiative der Bundesregierung geschlossen werden. Vertragsinhalt: Erarbeitung einer Konzeption für ein Impulsprogramm für Kälte-/Klimatechnik durch eine Arbeitsgemeinschaft, gebildet aus kekk und unabhängigen Fachleuten/Professoren von Hochschulen zur wissenschaftlichen Begleitung.

    Schon hierdurch war das Ziel eines Paktes für Energieeffizienz zwischen Politik und gewerblicher Kältetechnik einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Flankierend spielten die 7. KK-Fachtagung am 27. Februar 2008, der Nachweis einer erheblichen Energieeffizienzverbesserung an den Kälteanlagen in der Gourmet Fleischerei und Feinkost GmbH in Herzberg/Lausitz (siehe Kasten auf Seite 20) sowie die sich darauf beziehende Verleihung des Theo-Mack-Förderpreises 2008 an den Energiemanager Wolfgang Leo eine überzeugende Rolle.

    Viele inhaltliche Detailvorschläge wurden teilweise auch kontrovers mit unterschiedlichen politischen Regierungsgremien diskutiert, divergierende Beurteilungen gab es hausintern auf eine tragbare Kompromissebene zu hieven, Zustimmungen gab es von den die Maßnahme tangierenden Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen aber auch von der EU zu erzielen. Schließlich einigte man sich gemeinsam auf eine schlüssige Förderrichtlinie, die jetzt nach Finanzmittelfreigabe durch den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages am 18. Juni 2008 und nach ihrer Bekanntgabe im Bundesanzeiger hierfür ist zu Redaktionsschluss der 25. Juni 2008 vorgesehen in Kraft treten kann. Mit den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen wird ein Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Deutschen Bundesregierung geleistet, wie sie hinsichtlich eines effizienten Umgangs mit Energie im Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) von November 2007 (Meseberg) formuliert sind. Dies hat grundsätzlich zum Ziel, dass durch eine Vielzahl von Maßnahmen der Energieverbrauch sowie die Gesamtemissionen von Treibhausgasen reduziert werden sollen.

    Für die Umsetzung des IEKP bedarf es Anreize, die dafür verfügbaren Technologien zu nutzen. Deshalb wird der stärkere Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kältetechnik durch Beratung und durch Investitionszuschüsse nach Maßgabe der bisher für die Branche wohl einmaligen Richtlinie im Wege der Projektförderung gefördert. Ein weiteres Förderziel ist, durch Investi­tionsanreize den Absatz von Technologien im Markt zu stärken und so die Kosten zu senken sowie die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Mit einer zusätzlichen Bonusförderung für die gleichzeitige Bereitstellung von Kälte und Wärme gibt es besondere Anreize für die Marktentwicklung.

    Um die Förderziele zu erreichen, werden die Fördersätze technischen Anforderungen und Umweltstandards der Richtlinie laufend überprüft. Anpassungen an die Markt-entwicklung, insbesondere Änderungen der Fördersätze, werden jährlich, bei dringendem Bedarf auch öfter umgesetzt. Bewilligungsbehörde für die Zuschussgewährung für Beratung und Investitionen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Förderbar im Rahmen der beschlossenen Richtlinien sind:

    • die Erstellung einer energetisch-kältetechnischen Bestandsaufnahme einer bestehenden Kälteanlage durch einen Sachkundigen sowie die Berechnung eines Dienstleisters (StatusCheck-Förderung);
    • Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen, die eine erhebliche Energieverbrauchsminderung ermöglichen, und Maßnahmen an neu zu errichtenden Anlagen, für die Energieverbrauchsminderungen durch Einsatz effizienter Technik nachgewiesen werden (Basisförderungen) sowie
    • Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme aus Produktionsprozessen und Kältean-lagen (Bonusförderung).

    Förderverfahren

    Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen. Den Beauftragten des Bundesum-weltministeriums (BMU) sind auf Verlangen erforderliche Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Bücher und Unterlagen sowie Prüfungen zu gestatten. Der Antragsteller auf einen Zuschuss muss sich auch damit einverstanden erklären, dass

    • zum Zwecke einer Evaluierung vom BMU oder dessen Beauftragten Einsicht in dafür erforderliche Unterlagen des Förderverfahrens genommen werden kann,
    • das BMU dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und danach auf Verlangen auch anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Einzel-fall Namen des Antragstellers, Höhe und Zweck des Investitionszuschusses in vertraulicher Weise bekannt gibt, sofern der Haushaltsausschuss dies beantragt.

    Als Verpflichtung gilt, dass sich die zu fördernden Anlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik befinden. Sie sind nach Inbetriebnahme mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben.Innerhalb dieses Zeitraumes darf eine geförderte Anlage nicht stillgelegt oder nur dann veräußert werden, wenn der entsprechende Weiterbetrieb der Anlage bis zum Ablauf der 5-Jahres-Frist nachgewiesen wird.

    Die Förderung darf die nach europäi­schen Beihilferegelungen maximal zulässigen Grenzen nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass die maximal mögliche Förderung der De-Minimis-Regel der EU-Kommission unterliegt, nach der das begünstigte Unternehmen in dem betreffenden Steuerjahr sowie in den zwei vorausgegangenen Steuerjahren nicht mehr als 200000 Euro an Fördermitteln aus diesem und anderen Förderprogrammen erhalten darf. Sollte die De-Minimis-Grenze von 200000 Euro übertroffen worden sein, so regeln die hier beschriebenen Förderrichtlinien an anderer Stelle zusätzliche Fördermöglichkeiten für kleine, mittlere und große Unternehmen.

    Monitoring

    Zur Evaluierung des Förderprogramms werden technische Betriebsparameter der geförderten Anlagen einem Monitoring unterzogen. Ein jährlicher Monitoring-Bericht gibt dem Zuschussgeber Auskunft über die Umsetzung der Richtlinie sowie die erzielten Effekte. Damit sollen Qualitätsstandards bei geförderten Anlagen dokumentiert und weiterentwickelt sowie Kriterien für etwaige Programmanpassungen erarbeitet werden.

    Förderungsdetails

    Der StatusCheck ist eine Einstiegsförderung, die Auskunft über das Klimaschutzpotenzial einer in Betrieb befindlichen Kälteanlage gibt. Sie besteht aus einer umfangreichen, technischen Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen und einer detaillierten Berechnung eines hersteller- und anbieter­unabhängigen Dienstleisters. Als Voraussetzung für die Antragstellung gilt:

    • der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage beträgt mindestens 50% des Gesamtenergieverbrauchs (ist dies nicht der Fall, kann die Energieeffizienzberatung aus dem Sonderfonds Energieeffizienz in KMU des KfW beantragt werden),
    • die jährlichen Kosten je Kälteanlage für elektrische Energie und Leistung betra-gen mindestens 15000 Euro und/oder
    • deren Energieverbrauch beträgt mindestens 150 000 kWh.

    Der Fördersatz für den StatusCheck-Antrag beträgt 75% der in Rechnung gestellten Kosten, maximal jedoch 1000 Euro, bei Anlagen mit besonderem Berechnungsaufwand 1300 Euro.

    Die Antragstellung ist ab 1. September 2008 möglich. Der Antragsteller erhält nach Durchführung einen ausführlichen Bericht über die Ergebnisse des Status­Checks sowie des Minderungspotenzials hinsichtlich Energieverbrauch, Leistungsaufnahme, Betriebskosten sowie kältemittel- und energieverbrauchsbedingte Treibhausbelastungen. Sollte der Energieverbrauch um mindestens 35% reduziert werden können, kann der Betreiber einen Antrag auf Förderung von Investitionsmaßnahmen stellen.

    Basisförderung

    Förderbar im Anlagenbestand sind Maßnahmen und Anlagen, wenn die im Zusammenhang mit dem StatusCheck zuvor beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind; also Einsatz effizienter Anlagenkomponenten und Systeme, die ein Energieverbrauchs-Minderungspotenzial von mindestens 35% ergeben. Die möglichen Fördersätze be­laufen sich dann auf

    • 15% der Nettoinvestitionskosten,
    • 25% der Nettoinvestitionskosten, wenn CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kältemittel verwendet werden und mittels TEWI-Berechnung ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird.

    Neuanlagen sind ebenfalls förderbar, wenn

    • als Kältemittel CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe eingesetzt werden und mittels TEWI-Berechnung durch einen hersteller- und anbieterneu­tralen Dienstleister ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird;
    • energieeffiziente Komponenten Bestandteil der Anlage sind (Master-Regelung, elektronische Expansions­ventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren) und
    • der in einer Auslegungsrechnung ermittelte Jahres-Elektroenergieverbrauch einer Anlage mindestens 100000 kWh und/oder die Jahreskosten für elektrische Energie und Leistung der Anlagen mindestens 10000 Euro betragen.

    Der Fördersatz beträgt dann 25% der Nettoinvestitionskosten.

    Für die Antragstellung sind die vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Eschborn vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden. Das BAFA bietet auch ein elektronisches Verfahren. Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen die Anlage nach Antragstellung betriebsbereit installiert werden muss, beträgt neun Monate. Die in diesem Beitrag behandelte und beschriebene Richtlinie ist zunächst bis 31.12.2008 gültig. Änderungen bleiben vorbehalten.

    Erfordernisse für eine Förderung

    • Einbau eines separaten Elektroenergiezählers für die vollständige Anlage, der gleichzeitig mit der erneuerten bzw. neu erstellten Anlage in Betrieb genommen wird und dessen technische Spezifikationen hinsichtlich der Erfassung, Auf­­zeichnung, Fernauslesbarkeit der wichtigsten Messgrößen definiert sind und der ggf. ein Lastmanagement ermöglicht.
    • Im Rahmen der regelmäßigen Anlagenwartung durch einen Fachbetrieb (das Kriterium Fachbetrieb erfüllt nach Maßgabe der Richtlinie ein Vollhandwerk-Eintrag in die Handwerksrolle (HwO § 1) des Kälteanlagenbauerhandwerks) ist die turnusmäßige Überprüfung und ggf. Reinigung der Verflüssiger sicherzustellen (Nachweis über Wartungsvertrag).
    • Vorkehrungen zur Verminderung der Kältemittelemissionen sind in den Ausführungsangeboten und im Verwendungsnachweis aufzuführen bzw. zu belegen.
    • Bei Erneuerung der Dämmung von Kühlräumen bzw. -zellen Verwendung von Dämmmaterialien, die nicht mit treibhauswirksamen Gasen geschäumt sind.
    • Die Auswahl des Kältemittels in bestehenden Anlagen darf nicht zu einer Verschlechterung hinsichtlich der Gesamtbilanz der optimierten Anlage führen (Grundlage: TEWI-Berechnung).

    Bonusförderung

    Bonusförderungen sind Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen für marktetablierte und entwicklungsoptimierte Technologien für in Betrieb befindliche sowie für neu zu errich-tende Anlagen, die das Ziel haben, den Beitrag zum Klimaschutz über die Basisförderung hinaus deutlich zu erhöhen. Förderbar sind:

    • nicht elektrisch angetriebene Kälteanlagen (z.B. mittels eines Gasmotors, dessen Abwärme zusätzlich genutzt wird),
    • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kältean-lagen (z.B. mittels Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen) mit dem Zweck der Bereitstellung von Prozess- und Heizwärme. Im Fall des geplanten Einsatzes einer Wärmepumpe muss auf der Basis der angegebenen Verdampfungs- und Verflüssigungstemperatur sowie des Kältemittels ein rechnerischer Nachweis über das Erreichen einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 enthalten sein.

    Über die Bonusförderung wird auf formlosen, jedoch detaillierten Antrag hin entschieden. Die Antragstellung ist ab 1. Sepember 2008 möglich. Die Fördersätze sind:

    • 25% der Nettoinvestitionskosten,
    • 35% der Nettoinvestitionskosten bei Verwendung von CO2, NH3 oder nicht­­halogenierter Kohlenwasserstoffe als Kältemittel.

    Wie gehts nun weiter?

    Klimaschutz zahlt sich aus, so wirbt das Bundesumweltministerium ab jetzt sofort in hoher Auflage mit einem 6-seitigen auf C6-Format gefalteten Flyer für seine Klimaschutzinitiative im Bereich der Gewerbekälte. Hierin werden in übersichtlicher Weise Aufgaben und Ziele des Förderprogramms in Kurzform dargestellt und die Notwendigkeit des Einsatzes von Komponenten des neuesten Standes der Technik sowie regelmäßige Wartung und digitale Steuerung bzw. Regelung für den Leser auf den Punkt gebracht:

    • elektronische Expansionsventile
    • drehzahlgeregelte Verdichter
    • Regelung des Gesamtsystems
    • Anlagen-Komponenten mit hoher Effizienz

    Wären diese Voraussetzungen erfüllt, dann steht fest, dass allein mit am Markt verfügbarer Technik in Kälteanlagen in Deutschland jährlich etwa 11 Mrd. kWh eingespart werden könnten. Das entspricht der Leistung von zwei fossil-thermischen Kraftwerken. Was nicht zu vergessen ist bei der jetzt notwendigen Argumentation:

    • Klima und die Ressourcen werden geschont.
    • Betriebskosten werden reduziert.
    • Die Wertschöpfung in der Branche steigt.

    Also paralleler Nutzen sowohl für die Betreiber von Kälteanlagen als auch für den Käl-teanlagenbau. Deshalb ist es wichtig, dass die Richtlinien zur Förderung von Maß-nahmen an gewerblichen Kälteanlagen schnellstens und in allen Details durchgängig unter das Volk gebracht werden.

    Kampagnen werden Programm flankieren

    Dazu startet das Bundesumweltministerium in fachlicher Zusammenarbeit mit kekk eine sehr aufwendige Motivations- und Informationskampagne, die sich gliedert in

    • Online-Tools (Ratgeber, FAQs, Energiesparkonto, Monitor)
    • Broschüren, Presseservice und Faltblätter
    • Funk und Internet
    • Messepräsenz und Vorträge
    • Ingenieurtechnische Begleitung

    Weiterhin bestehen erste Überlegungen, einen Effizienzwettbewerb auszuloben, kältefachbezogen sind Seminare und Sym­posien für die Branche zu organisieren. Wichtig ist auch, dass die Sachkundigen-Qualifikation als Bestandteil des StatusChecks mög-lichst (nur) innerhalb der Branche über ein Seminarangebot der innungseigenen Kälte-fachschulen geschieht.

    Aufruf an die Branche: Packen wirs jetzt an! Denn vorrangige Aufgabe des Kälteanlagenbauers ist es jetzt, hierfür kompetente Kunden also die Betreiber gewerblicher Kälteanlagen vom Nutzen der staatlichen Förderung von Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen zu überzeugen.

    Beispielprojekt in Herzberg

    Bei dem auf der 7. KK-Fachtagung im Februar 2008 vorgestellten Projekt zur Steigerung der Energieeffizienz wurde der Energieverbrauch zur Kälteerzeugung bei der Gourmet Fleischerei und Feinkost GmbH im sächsischen Herzberg um etwa 55% reduziert. Das Vorhaben wurde von Wolfgang Leo, Energiemanager IHK Berlin und stellv. Vorsitzender von kekk, und der Kühlanlagenbau Süd Ost GmbH (https://de.dussmann.de/dka) ausgeführt. Durch verschiedene Maßnahmen konnte der Verbrauch von elektrischer Energie von 1,02 Mio. kWh auf unter 460000 kWh reduziert werden. Einen ausführlichen Bericht hierzu finden Sie in der KK 4/2008.

    Peter Weissenborn,

    Öffentlichkeitsarbeit für kekk und ehemaliger ­Herausgeber der KK

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