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FGK: 6. Klima-Tag „Quo vadis energiewende?“ & Mitgliederversammlung

Wende mit gezogener Handbremse

Eröffnet wurde der Klima-Tag von Prof. Ulrich Pfeiffenberger, dem Vorsitzenden des FGK. Er informierte die mehr als 70 Teilnehmer über die Grundlagen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ein großes Pfund, mit dem die Branche immer noch nicht wuchert, ist nach wie vor der Paragraf 12 der aktuellen EnEV, sagte Pfeiffenberger. Die regelmäßigen Inspektionen von Klimaanlagen sollten sich nicht auf den einfachen Austausch von Komponenten beschränken, sondern eine komplette Aktualisierung der bestehenden Anlagen auf den heutigen Bedarf nach sich ziehen.

Energiewende noch nicht im Griff

FGK-Geschäftsführer Günther Mertz zeigte die politische Zwickmühle auf, in der sich die Energiewende zurzeit befindet. Weiterhin stellte er die sechs Punkte für eine beschleunigte Energiewende in Deutschland vor, gefolgt von einigen Folien, die zeigten, wie unwirksam in den politischen Reihen taktiert, diskutiert und gehandelt wird. Das Fazit des Beitrags erschloss sich aus dem Gesamteindruck, den die Teilnehmer aus diesem Vortrag bekamen: Die Regierung hat die Energiewende (noch immer) nicht im Griff.

Stimmt alles gar nicht, lächelte Dipl.-Ing. Peter Rathert, Referatsleiter beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Begrüßung seines Vortrags in den Raum. Trotzdem konnten die Teilnehmer unter dem Programmpunkt Zum aktuellen Stand der EnEV 2012 keine konkreten Neuerungen mitnehmen. Rathert war auch nicht zufrieden mit den bisherigen Ergebnissen und damit, wie sich das Thema entwickelt hat. Die eigentlich für 2012 geplante Novelle der EnEV verschiebt sich wahrscheinlich in die erste Jahreshälfte 2013. Die Gründe für die Verzögerung liegen in einer notwendigen inhaltlichen Abstimmung der EnEV-Novelle mit dem gleichzeitig zu überarbeitenden Energie-Einspar-Gesetz (EnEG) und einer noch ausstehenden Stellungnahme des Bundesumweltministeriums (BMU) zum EnEV-Entwurf. Zum Stand Ende Juni war davon auszugehen, dass in die EnEV eine Vereinfachung des Nachweisverfahrens für Wohngebäude aufgenommen wird (EnEV easy-Verfahren) und eine Verpflichtung der Bundesländer zu stichprobenartigen Prüfungen von Gebäude-Energieausweisen und von Berichten zu energetischen Inspektionen von Klimaanlagen eingeführt wird.

Ein Schlag ins Gesicht

Im Mittelpunkt des Vortrags von Prof. Uwe Franzke, ILK Dresden, standen die Ergebnisse der Ende 2011 vom FGK veröffentlichten Studie zum Energieeinsparpotenzial der Raumlufttechnik in Deutschland. Würden die im Bestand befindlichen RLT-Geräte mit einer Gesamtluftleistung von etwa 4 Mrd. m³/h mit Wärmerückgewinnung und effizienteren Ventilatoren ausgestattet und würde darüber hinaus der Betrieb vieler ineffizient arbeitender RLT-Anlagen optimiert, so könnten durch diese Maßnahmen jährlich 3,5 TWh Strom und 15 TWh thermische Energie eingespart werden. Als ein Schlag ins Gesicht des Paragrafen 12 der EnEV wurde bezeichnet, dass lediglich etwa ein bis zwei Prozent der von der Prüfpflicht betroffenen Klimaanlagen bisher tatsächlich inspiziert wurden.

Dipl.-Ing. Claus Händel, Technischer Referent beim FGK, erläuterte dazu viele Rahmenbedingungen und Inhalte der energetischen Inspektion und setzte für eine künftig stärkere Marktdurchdringung und Akzeptanz der Inspektionen besonders auf zwei Punkte: Erstens auf eine demnächst erscheinende DIN SPEC 15240 in Kombination mit dem VDMA-Einheitsblatt 24197, die sich ausschließlich mit der energetischen Inspektion befasst (Kennzahlen, Checklisten), und zweitens auf die kommende EnEV, die ein Verfahren zu stichprobenartigen Überprüfungen von energetischen Inspektionen an Klimageräten enthalten wird.

Zur Umsetzung des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in die Praxis (Nachweisverfahren) gab es bislang viele Diskussionen und offene Fragen, die aber mit der Herausgabe des Beiblatts 2 EEWärmeG zur DIN V 18599 im Mai 2012 weitgehend geklärt wurden. Hierzu erläuterte Dr. Manfred Stahl, Herausgeber der CCI, die Inhalte und Beispiele des Beiblatts 2.

Dr. Christoph Kaup, GeschäftsführerHowatherm, vertiefte diese Ausführungenim Hinblick auf die Wärmerückgewinnung in raumluft- und klimatechnischen Zentralgeräten als Ersatzmaßnahme gemäß EEWärmeG (inkl. Verdunstungskühlung).

Jens Schuberth vom Umweltbundesamt stellte die Ökodesign-Richtlinie der EU (Richtlinie 2009/125/EG) vor und erklärte ihre Aufgaben. Schuberth erläuterte anschaulich die komplexen Verfahren vom Start einer Ökodesign-Richtlinie bis zur Umsetzung in der EU, die oft mehr als fünf Jahre dauern.

Einstimmigkeit bei der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Verbands am 22. Juni 2012 lief reibungslos, schnell und ohne große Diskussion. Der Geschäftsbericht von Mertz wurde ebenso akzeptiert wie die darauf folgenden Berichte der Fachkommission und die Berichte der Arbeitsgruppenvorsitzenden.

Ein wichtiger Punkt der Versammlung war eine Satzungsänderung im Paragrafen 3, Absatz 4, Satz 1 und 2. So wurde einstimmig beschlossen, den Satz Der Verband ist unpolitisch und unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Er darf keinen Gewinn erzielen zu ändern. Er lautet nun: Der Verband ist unpolitisch. Etwaige Überschüsse des Verbandes sind ausschließlich für die Zwecke des Verbandes zu verwenden.

Weitere Ergebnisse waren die Kassenprüfung, die ohne Beanstandung erfolgte, die einstimmige Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung sowie die angenommene Etatplanung 2012/2013. Sämtliche Mitglieder der Fachkommissionen führen ihre Tätigkeit fort. In weiteren Tagungspunkten wurde Lutz Reuter von der Firma Trox erneut in den Vorstand berufen, Gerhard Warnke von Maico wurde nach einer kurzen Vorstellung seiner Person als neuer Vertreter der Arbeitsgruppe Wohnungslüftung in den Vorstand gewählt. DR -

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