Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad
Antwort 1: Ein Druckwächter ist eine Schalteinrichtung, die selbsttätig wieder einschaltet. Sie wird zum Schutz gegen zu hohen Druck (steigender Druck) PSH und zum Schutz gegen zu niedrigen Druck (fallender Druck) PSL genannt (vgl. DIN EN 378-1).
Antwort 2: Ein Druckbegrenzer ist eine Schalteinrichtung, die von Hand ohne Zuhilfenahme eines Werkzeugs zurückgestellt wird. Sie wird zum Schutz gegen zu hohen Druck (steigender Druck) PZH und zum Schutz gegen zu niedrigen Druck (fallender Druck) PZL genannt (vgl. DIN EN 378-1).
Antwort 3: Ein Sicherheitsdruckbegrenzer ist eine Schalteinrichtung, die von Hand nur unter Zuhilfenahme eines Werkzeugs zurückgestellt wird. Sie wird zum Schutz gegen zu hohen Druck (steigender Druck) PZHH und zum Schutz gegen zu niedrigen Druck (fallender Druck) PZLL genannt (vgl. DIN EN 378-1).
Antwort 4: Nein, da Unbefugte ohne Weiteres das Handrad vom Bügel nehmen, aufstecken und so das Ventil betätigen können. Das Handrad muss entweder gesondert gesichert werden (z. B. Schloss) oder die Ventilspindel ist zu verplomben.
Antwort 5: Für Anschlussleitungen von Sicherheitsschalteinrichtungen ist ein Nenn-Innendurchmesser von mindestens 4 mm erforderlich. Ausnahmen sind möglich, wenn ein geringerer Innendurchmesser zur Dämpfung von Pulsationen nötig ist, damit die Sicherheitsschalteinrichtung ordnungsgemäß funktioniert. In diesem Fall muss das Anschlussrohr am höchstmöglichen Teil des Behälters oder der Rohrleitung angebracht werden, um zu verhindern, dass Flüssigkeit oder Öl in die Anschlussleitung eindringt.
Antwort 6: Da dieser Druckschalter nicht als Sicherheitseinrichtung gegen unzulässige Drucküberschreitung eingesetzt wird, muss er nicht bauteilgeprüft sein. Darunter ist eine Prüfung nach DIN-Norm oder VdTÜV-Merkblatt durch eine anerkannte Prüfstelle zu verstehen. (In Katalogen, Betriebsanweisungen findet man z. B. den Hinweis „TÜV-geprüft“).
Antwort 7: Anlagen mit begrenzter Füllmenge (A1, B1, A2, B2, < 10 kg) dürfen ohne Sicherheitsdruckbegrenzer betrieben werden, wenn sich, ohne dass Kältemittel freigesetzt wird, beispielsweise einer der folgenden Zustände vor Erreichen des maximal zulässigen Drucks einstellt:
- 1. Der Motorverdichter erreicht ununterbrochen laufend einen Druck des Beharrungszustands < PS.
- 2. Er wird durch eine baumustergeprüfte Überlastsicherung abgeschaltet.
Antwort 8: Nach DIN EN 378-1, Anhang D (informativ), müssen Kühlräume jederzeit verlassen werden können. Türen müssen deshalb sowohl von innen als auch von außen geöffnet werden können.