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Kälteanlagentechnik in Fragen und Antworten

Die Antworten

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad

Antwort 1: Das Dampfpolster dient als Berstschutz. Da Flüssigkeiten inkompressibel sind, würde eine randvoll gefüllte Flasche durch die thermische Volumenausdehnung schon bei geringer Temperaturerhöhung bersten. Solange ein Dampfpolster vorhanden ist, stellt sich nur der Druck gemäß Dampftabelle ein. Dafür ist die Flasche ausgelegt. (Der Prüfdruck der Kältemittelflaschen entspricht jeweils dem Druck, der etwa 70 °C entspricht)

Antwort 2: Da HFCKW / HFKW und deren Gemische sowie CO2 eine größere Dichte besitzen als Luft, diese also von unten her verdrängen, besteht Erstickungsgefahr. Außerdem kann schon vorher eine narkotische Wirkung auftreten. Tödliche Unfälle sind bekannt.

Antwort 3: Der AGW ist der Arbeitsplatz-Grenzwert, früher „Maximale Arbeitsplatz-Konzentration“ genannt, d. h. diejenige Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz, bis zu der nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand bei achtstündiger Einwirkung und 40 Wochenarbeitsstunden keine Gesundheitsbeeinträchtigungen auftreten. Er beträgt z. B. für R 134a 1000 Vol.-ppm, für R 744 (CO2) 5000 ppm, für Ammoniak aber nur 20 Vol.-ppm. (ppm = parts per million, d. h. millionstel Teile).

Antwort 4: Bei starker Erhitzung entstehen giftige Zersetzungsprodukte, z. B. HCl (Chlorwasserstoff), HF (Fluorwasserstoff) sowie COCl2 (Phosgen) und COF2 (Carbonylfluorid).

Antwort 5: Durch Zersetzung des Kältemittels hat sich giftiger Fluorwasserstoff HF gebildet (wässrige Lösung davon wird als Flusssäure bezeichnet, die einzige Säure, die auch Glas angreift), der sich durch stechenden Geruch bemerkbar macht. Unterbrechen Sie Ihre Arbeit, belüften und verlassen Sie den Raum.

Antwort 6: Druckgase sind Stoffe, deren kritische Temperatur unter 50 °C liegt oder deren Dampfdruck bei 50 °C mehr als 3 bar beträgt.

Antwort 7: Augenschutz (Korbbrille), geeignete Schutzhandschuhe (z. B. aus Fluorelastomeren, keinesfalls aus Leder oder Stoff), je nach Gefährdungsgrad auch Körperschutz.

Antwort 8: Nein. Kältemittelflaschen dürfen grundsätzlich nur mit dem Kältemittel laut Typenschild befüllt werden. R 449A hat einen wesentlich höheren Dampfdruck als R 134a, die Flasche ist also gegebenenfalls dem höheren Druck gar nicht gewachsen. Außerdem ist auch in einer leeren Flasche evtl. noch ein Rest, sodass eine unerwünschte Vermischung von Kältemittel stattfinden würde. Nur sortenreine Kältemittel können recycelt, Gemische müssen durch Verbrennen entsorgt werden (Kosten).

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